Nachbar repariert ständig Autos im freien - darf er das?

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Idon schrieb:
Deine Rechtsauffassung(en) halte ich für nicht sonderlich fundiert.

aha, weil du andere Beispiele bringst und das auf mich münzt oder wie?
Schade, dass ich nicht dein Nachbar bin. Ich würde dir zeigen was alles geht, da kannst du noch so oft zum Anwalt rennen!

Idon schrieb:
Du darfst den Bohrer z. B. nicht grundlos nutzen. Der Bohrer darf eine gewisse Lautstärke auch außerhalb der Ruhezeiten nicht überschreiten. Und selbst bei Einhaltung der Zeiten und der Lautstärke kann es Gründe geben, weshalb dir im Einzelfall untersagt wird, den Bohrer exzessiv zu nutzen.

Joa genau, ich nutze den weil ich krank im Kopf bin, einfach so.
Merkst eigentlich wie absurd und weltfremd deine Argumentation ist?
Wenn ich renoviere und 5h am Tag bohren muss, dann mach ich das!
Kannst mir nicht verbieten, außer innerhalb der Ruhezeiten!

Idon schrieb:
Das hat hier gar nichts mit strafbar zu tun, zumindest im Sinne des StGB.

Eben doch, da du suggerierst hier läge eine absichtliche Handlung vor. Das würde durchaus Belästigung, Ruhestörung oder Erregung öffentlichen Ärgernis, etc... entsprechen.
Dein Beispiel mit dem Bohrer wäre (so wie du das darstellst) eine absichtliche Belästigung und unnötige Ruhestörung der Nachbarn.

Merkst was?
 
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@Tycoon Force
Nein, sondern zum Beispiel, weil deine Begrifflichkeiten inkorrekt sind. Ich muss auch nicht zu einem Anwalt rennen. Ich vertrete mich in solchen Kleinigkeiten selbst.

Das AG Bremen hat jedenfalls einem Vermieter untersagt, (notwendige) Modernisierungsmaßnahmen nach 13 Uhr durchzuführen, sofern diese lärmend sind, weil einer der Mieter Nachtschicht arbeitet ( AG Bremen, Urteil vom 23.6.2016 – 6 C 186/16 ). Die Berufung vor dem LG Bremen hat in dem Punkt wohl nicht verfangen.

Dir scheint unklar zu sein, was (dir) im Rahmen einer Interessenabwägung alles untersagt werden kann.


Deine genannten Anspruchsgrundlagen sind nicht existent ("Belästigung" im strafrechtlichen Sinne hat eher etwas mit anfassen zu tun, § 184i StGB, während der § 118 OWiG keine strafrechtliche Relevanz besitzt...) oder unpassend (https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html schon der Wortlaut. Ich ging jetzt von einem Bohrer im technischen Sinne als Arbeitsgerät aus!). Du kannst da ja aber gerne mal alles subsumieren.


Auf die von mir genannten Argumente (z. B. Kuhglocken) gehst du gar nicht erst ein. https://www.spiegel.de/panorama/jus...gleich-a-739a9c09-f2ce-4128-8b99-f5bc54888d2e Dabei geht es dort doch gerade um das, was erlaubt ist, was nicht erlaubt ist, und wie Vergleiche im Einzelfall aussehen können. Zusätzlich ist das Ding absolut final von einer ganzen Anzahl an Gerichten durchgeurteilt.


Was ich merke: Immer wieder begegne ich Menschen, die meiner Ansicht nach nicht über die notwendige und einschlägige Kenntnis, Erfahrung oder Bildung verfügen, diese aber trotzdem öffentlich definitive Aussagen treffen wollen.
 
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Tycoon Force schrieb:
Kannst mir nicht verbieten, außer innerhalb der Ruhezeiten!
Doch, das kann dir das Ordnungsamt durchaus verbieten, denn es gibt Ruhezeiten (zB die Nachtruhe von 22:00-6:00, gibt auch gebietsgebundene Zeiten oder im Mietvertrag festgelegte).
Auch beim Renovierungsarbeiten muss man darauf Rücksicht nehmen oder die Konsequenzen ziehen.
 
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@mykoma
Steht doch genau so da. Außer innerhalb der Ruhezeiten. :rolleyes:


Idon schrieb:
Deine genannten Anspruchsgrundlagen sind nicht existent

Komisch, erst bringst du ein absurdes Beispiel mit man benutzt den Bohrer einfach so um jemand zu belästigen und dann behauptest du noch das sei nicht strafbar, obwohl du selbst behauptest man dürfe es nicht.
Und dann pickst du das einzige Wort raus das strafrechtlich nicht definiert ist, aber die 2 anderen nimmst du komischerweise nicht. Klar wäre das strafbar, wenn man es nachweisen kann und wenn das alles so absurd und blöd wäre wie du das darstellst.


Idon schrieb:
Was ich merke: Immer wieder begegne ich Menschen, die meiner Ansicht nach nicht über die notwendige und einschlägige Kenntnis, Erfahrung oder Bildung verfügen, diese aber trotzdem öffentlich definitive Aussagen treffen wollen.

Ich schließe daraus du hälst dich für gebildet oder klug, dein Text und wie du argumentierst beweist das Gegenteil. Du lebst in einer Luftblase und beziehst dich auf eine Kuhglocke und sonstigen Schmarn. Kannst ja gerne versuchen deine Nachbarn mit dem Bohrer zu belästigen mutwillig (ist echt hier deine Argumentation) dann kann man es verbieten lassen.

Und Nope, er wird auch bei Interessensabwägung geringe Chancen haben das innerhalb der üblichen Zeiten weiter einzugrenzen, da nur weil jemand in der Nachtschicht arbeitet kein Recht darauf hat das tagsüber kein Lärm entsteht. Wenn du nen Kindergarten vor der Türe hast kannst du auch nichts machen. Die Frage ist (wie ich bereits sagte) höchstens ob der Herr mit den Autos gegen irgendwelche anderen Gesetze verstößt. Wenn der tagsüber da rum hämmert und ich vermute abgesehen mal von der Kreissäge auch nicht mal zu laut, kann man da gar nix machen ;)
 
Das Forum kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Weiterhin sind hier viele Rechtsbereiche tangiert, die nicht so einfach, insbesondere auf Grund einer einseitigen Darstellung, bewertbar sind.
Ich denke auch, dass eine anwaltliche Beratung durchaus sinnvoll ist. Es gibt viele Regelungen, sowohl gewerberrechtlicher, als auch immissionsschutzrechtlicher Natur, die möglicherweise tangiert sein könnten.
Exemplarisch sei auf § 7 32. BImSchV verwiesen.
 
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@Tycoon Force

Offensichtlich unterliegst du dem fehlerhaften Eindruck, dass alles, was eine Unterlassung bedeutet, gleichzusetzen mit Strafbarkeit ist. Ich sehe da ehrlich gesagt keine realistische Möglichkeit, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Die von dir verwendeten Begriffe greifen jedenfalls nicht durch, ich habe das doch erklärt und verlinkt.


Ich habe ein Urteil des AG Bremen genannt (was man halt so direkt findet beim Suchen). Ich habe auf einen recht bekannten Streit verwiesen, der mehrere Jahre lief und jetzt entschieden wurde. Das ist dir alles egal und du tust es ab. Das kann man machen, aber dann ist das eben völlig an der juristischen Realität vorbei. Und diese formt nun einmal genau die Grenzen, um die es hier geht.


Ach, PS: Das, was du hier "Gesetze" nennst, sind (hier) in aller Regel Verordnungen. Ich will dich jetzt aber wirklich nicht weiter mit Fachwissen belästigen...
 
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Du versuchst das so darzustellen als hättest du Fachwissen.
Das lasse ich mal dahin gestellt, kann jeder sich drüber witzig machen. Ich halte mich da raus.

Dir ist aber schon der Thread und was der Threadersteller erreichen will bewusst?

Deine Postings biegen sich in rechtliche Formulierungen und absurde Beispiele ab (insbesondere das mit dem Bohrer) was halt mal dem Ersteller überhaupt gar nichts bringt!

Du schreibst es schon selbst, er hätte bei einer juristischen Klärung vermutlich jahrelangen Ärger am Hals.

Egal wie die Chancen sind, einfach bleiben lassen!

Ich kenne Fälle wo Leute wirklich wie du das in den Raum stellst sogar absichtlich Lärmbelästigung machen, da passiert auch über JAHRE nichts!

So lange er da keine krassen Gesetze verletzt mit seinen Autos ist das egal. Welche Verordnungen noch greifen habe ich nicht recherchiert oder aufgezählt, aber deine Unterstellungen dazu sind genauso billig und wertlos wie dein Beitrag zur Streitschlichtung / Klärung des Problems.

Er sollte mit dem Nachbar ein Gespräch führen und das sachlich klären. Vielleicht kann man die Zeiten freiwillig eingrenzen und einfach sagen wann man Nachtschicht hat.
Einen Anspruch auf Schlaf am Tag gibt es schlicht nicht.
Und dein Fall mit der Kuhglocke kannst du dann als Laie gerne vor Gericht vertreten, ich würde mit Popcorn vorbei kommen als Zuschauer, wenn du das mit der Argumentation hier durchziehst. Ich war schon öfter vor Gericht und weiß das so einer wie du immer nur verliert.

Vielleicht noch für dich als Info (da du es eh nicht verstehst) die Kuhglocke ist eine dauerhafte und konstante Lärmbelästigung und ein völlig anderer Fall wie 2-3 Stunden am Auto basteln. Du würdest vor jedem Gericht der Welt verlieren, sieh es einfach ein. Da muss ich nicht mal meinen Fachanwalt fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du warst schon öfter vor Gericht? Bist du etwa Journalist? :D Wobei, auch als Gerichtsreporter hat man irgendwann Basics drauf. Strafrecht<>Zivilrecht, Gesetze<>Verordnungen, die einschlägigen Sexualparagraphen, die nichts mit Nachbarschaftsrecht zu tun haben.

Meine Lösungsansätze habe ich zu Anfang geschildert. In eine juristische Belehrung ist es abgedriftet, als du meintest, du müsstest pauschale Grundsätze raushauen, die ich so nicht habe stehenlassen wollen. Am Ende glaubt noch jemand das, was du da so geschrieben hast. Das fände ich unangenehm.


Weil's aber Spaß macht: Was sagst du zum AG Bremen ( AG Bremen, Urteil vom 23.6.2016 – 6 C 186/16 )? Immerhin widerlegt das doch einen erheblichen Teil deiner Behauptungen?
 
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Dazu müsste ich mich in den konkreten Fall einlesen und die Umstände, allerdings ist so ein Urteil nicht üblich. Von dem was ich über den Fall hier weiß wären die Chancen so etwas zu erreichen eher gering. Klar mit Geld kann man immer viel versuchen und wenn man Jahre durch die Instanzen geht, aber dazu habe ich ja auch schon etwas gesagt.

Du verstehst ja nicht mal so simple Sachen wie das mit der Kuhglocke und bringst hier auch noch Behauptungen wie absichtliche Belästigung mit einem Bohrer. (einfach eine Erfindung deinerseits) da bringt es dir wirklich keine Credits noch irgendwie anderen Leuten Begrifflichkeiten unterzujubeln.

Idon schrieb:
uch als Gerichtsreporter hat man irgendwann Basics drauf. Strafrecht<>Zivilrecht, Gesetze<>Verordnungen, die einschlägigen Sexualparagraphen, die nichts mit Nachbarschaftsrecht zu tun haben.

Das ist einfach eine Unterstellung von dir. Ich habe mich dazu nicht mal geäußert. Du hast hier strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt, weiter muss man dazu dann auch nicht eingehen. Meinst ich suche für dich die Paragraphen? Und ja, ich kenne die tatsächlich. Aber versuch weiter irgendwas zu behaupten. Blöd halt, dass es völlig unseriös ist.
 
Ja, wie ungeschickt, du müsstest dich ein wenig mit einem Thema befassen, über das du pauschal finale Aussagen getroffen hast. Ärgerlich, sehe ich ein.


Ich freue mich aber, wenn du mir mal eben fix "das mit der Kuhglocke" erklärst.


Zuletzt sehe ich nicht, wo ich hier strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt habe. Auch hierzu lasse ich mich gerne von dir aufklären.
 
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Schau mal im Duden nach was final bedeutet.
Ich sagte das sich ein Rechtsstreit nicht lohnt und er das Gespräch suchen soll.
Der Rest war meine private Meinung und Einschätzung, die durchaus basiert ist.

Das mit der Kuhglocke habe ich dir bereits erklärt und was der Unterschied ist zu hier am Auto schrauben.

Das bekommst sogar als Laie hin...

Die straftrechtlich relevanten Äußerungen hast du mit deinem Bohrer getätigt. Wenn dies nachweisbar wäre, dann kann man das verbieten und bekommt auch Probleme mit dem StGB.
Aber ja, man muss dir alles erklären, ich merke schon...


Ich gehe einfach mal zu deinen Gunsten davon aus du hast Probleme mit Textverständnis und was du selbst eigentlich Aussagen willst, denn du drehst dir deine eigenen Aussagen um und gehst von Dingen aus, die nur deine Perspektive betreffen. Ich kenn dich nicht und kann dir dein Weltbild leider nicht bestätigen, da musst du dir schon anderweitig Hilfe suchen.

Zum Thema habe ich gesagt was in einem Forum zu sagen ist. Daher viel Spaß noch ;)
 
@Borderland555

Hier fehlt noch mindestens eine Meinung, nämlich das das äußerst schwach von dir ist. Sieh zu, dass du über die Straßenseite kommst und anfängst wie ein richtiger Nachbar zu handeln. Alles andere ist völlig irrelevant!
 
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@Tycoon Force
Du kannst also nicht substantiiert deine aufgeworfenen Punkte darlegen? Schade.

Insbesondere deine Erklärungen zu
Tycoon Force schrieb:
[...]Das würde durchaus Belästigung, Ruhestörung oder Erregung öffentlichen Ärgernis, etc... entsprechen.[...]
würden mich interessieren.

Sexuelle Belästigung, § 184i StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html), die einzige Art der expliziten Belästigung, die das Strafrecht kennt.

Ruhestörung kennt das StGB nur als § 325a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__325a.html), das Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen.

Mein Favorit aus deiner Aufzählung ist aber ganz klar die Erregung öffentlichen Ärgernis(ses) (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html):
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."


Jetzt bin ich aber doch mal neugierig:
Tycoon Force schrieb:
[...]Und dein Fall mit der Kuhglocke kannst du dann als Laie gerne vor Gericht vertreten, ich würde mit Popcorn vorbei kommen als Zuschauer, wenn du das mit der Argumentation hier durchziehst. Ich war schon öfter vor Gericht und weiß das so einer wie du immer nur verliert.[...]

Du warst schon öfter vor Gericht oder bei Gericht?
 
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"Hier fehlt noch mindestens eine Meinung,(...)" (Zitat Heen)

Stimmt, nämlich die des Nachbarn, den hat noch keiner angehört.
 
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Heen schrieb:
@Borderland555

Hier fehlt noch mindestens eine Meinung, nämlich das das äußerst schwach von dir ist. Sieh zu, dass du über die Straßenseite kommst und anfängst wie ein richtiger Nachbar zu handeln. Alles andere ist völlig irrelevant!

Das ist durchaus schwierig. Wenn der Kontaktversuch schiefgeht, können daraus extrem fiese Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen. Lasse ich meine Fronten über einen anonymen Mittelsmann klären, komme ich womöglich zum Ziel, aber habe gleichzeitig noch ein gutes Verhältnis zum Nachbarn.
 
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Wenn der eine Baugenehmigung oder BImSchG Genehmigung hat, dann hat die Legalisierungswirkung und ihr kommt nicht so einfach weiter. Das ist dann kein normaler lärmender Mieter.
 
Viele "Rechtsschlaue" machen es nicht richtiger.
Wir haben hier eine Beschreibung zu einem Problem von einer Seite. Keiner von uns ist in der Lage dieses korrekt zu be- oder gar verurteilen. Persönliches geiffern hilft da schon gar nicht.
Falls es keine persönliche Einigung geben kann, ist der einzig sinnvolle Tipp das Ordnungsamt als einzuschalten.
 
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