Nachteile 400€ Job neben Hauptberuf

Yo Mr. White

Lieutenant
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Mai 2005
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Hallo,

ich möchte neben meinem Hauptberuf noch einen kleinen Nebenjob(400€) anfangen.

Hat das steuerlich irgendwelche Nachteile? Wird der Minijob in der Steuererklärung erwähnt?
Ändern sich irgendwelche Freibeträge? Gibt es sonst noch was zu beachten?

Mein Arbeitgeber hat nichts dagegen.

Danke.
 
Nein es ändert sich nix negativ, sofern dieser 400-EJ der erste und einzige ist, neben dem Hauptberuf. Die Pauschalsteuern und Vergünstigungen bleiben also für diese Art Nebenjob erhalten.

Ab dem 2. und weiteren bis 400-EJs wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Nur die Arbeitslosenversicherung muss dann weiterhin für die zusätzlichen 400-EJs nicht gezahlt werden, sondern nur vom Hauptberuf.
Ist man hingegen arbeitslos, Wehr/Zivi, Elternzeit und übt mehrere Minijobs aus, wird sofort zusammengerechnet und entsprechend höher versteuert, sofern man zusammen nicht bis/unter 400 Eur bleibt.
 
Hat man nur 1x 400 Euro Job neben seinem Hauptgberuf, so hat man nur steuerliche Vorteile!

Das war vom Gesetzgeber gar nicht so gewollt, hat sich aber in der Praxis so herausgestellt. Einfach mal googeln!
 
Dein Arbeitgeber muss diesem Nebenjob zustimmen !
 
Müssen muss der Arbeitgeber gar nix! Es wäre besser, wenn man fragt ja aber verbieten kann er es dir nicht. Es sei denn du machst die gleiche Arbeit, wie bei deinem Arbeitgeber oder arbeitest über 48 h/Woche.
 
ThomasK_7 schrieb:
Hat man nur 1x 400 Euro Job neben seinem Hauptgberuf, so hat man nur steuerliche Vorteile!

Das war vom Gesetzgeber gar nicht so gewollt, hat sich aber in der Praxis so herausgestellt. Einfach mal googeln!

Dem kann ich nur zustimmen, ist ein toller Nebenfeffekt.

Anmelden über den Arbeitgeber und los gehts!
 
Alle Abgaben (ca. 20% von deinem Lohn) zahlt der Arbeitgeber. Du bekommst max. 400€ Steuerfrei für dich. Bei 400,01€ sieht das dann aber wieder anders aus!
 
Super. Danke euch.
Werde noch mal ein wenig googeln und dann kann es losgehen.
 
Soweit ich weiss brauchst du definitiv eine Bestätigung von deinem Chef.
 
quakzopas schrieb:
Soweit ich weiss brauchst du definitiv eine Bestätigung von deinem Chef.

Jein mit Tendenz zum Ja.

Der Arbeitnehmer hat eine Anzeigepflicht gegenüber seinem Chef, wenn er eine Nebentätigkeit aufnehmen will. Das ist zunächst auch nachvollziehbar. Eine Nebentätigkeit kann für den Arbeitgeber arbeitszeit-, sozialversicherungs- und ggf. steuerrechtliche Konsequenzen haben. Außerdem muss er nicht dulden, dass nebenbei für ein Konkurrenten gearbeitet wird. Das wäre sogar (mind.) ein Abmahnungsgrund.

Oft stehen Anzeigepflichten zu Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag. Da würde ich mal reingucken. Wenn dem so ist, dann muss quasi jede Nebentätigkeit angezeigt werden. Allerdings darf der Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen seine Erlaubnis verweigern. Insofern handelt es sich dabei eher um eine (notwendige) Formalie.
 
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