Neben-/Minijob im Support Gehaltsvorstellung

Mopschwinger

Ensign
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Mai 2015
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135
Hallo,
ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, nächsten Monat im 2. Lehrjahr. Da man als Azubi bekanntlich nicht das meiste Geld verdient, suche ich derzeit nach einem Nebenjob. Dabei bin ich auf ein Inserat gestoßen, wo Leute für einen Telefon Support gesucht werden. Nicht meine Lieblingstätigkeit, aber das ist nicht das Entscheidende.
Zu den Aufgaben zählen folgende Tätigkeiten:

● Entgegennahme von Anrufen auf der 1st-Level-Support-Hotline in den Abendstunden bzw. am
Wochenende
● Gemeinsame Problemlösung mit dem Kunden am Telefon
● Aufnahme von Problemfällen und Dokumentation in einem Ticketsystem
● Troubleshooting im Bereich Hard- und Software in einer Windows-Umgebung
● Übergabe von Tickets an den 2nd-Level-Support


Nun steht in dem Inserat, man sollte zu der Bewerbung direkt seine Gehaltsvorstellung mitschicken. Deshalb wollte ich hier um Rat fragen, was ihr für eine Gehaltsvorstellung mitschicken würdet ? Sprich den Stundenlohn, da ich maximal auf 450€ kommen darf. Vllt dafür als Randinfo zu mir : Wie erwähnt, bald 2. Ausbildungsjahr als FIAE, davon knapp über 3 Monate im OnSide Support verbracht.

Ich bedanke mich schon einmal für jede Antwort !
 
Hast du mit deinem Chef abgeklärt ob du einen Nebenjob annehmen darfst? Gibt es u.U. Einschränkungen von Branchen in denen du arbeiten darfst? Wie ist das mit den Arbeitszeiten geregelt bzw wie stellst du dir das vor?

Nur mal so als Eckpfeiler was man geklärt haben sollte.

Zum Thema Lohn wird es in einer Hotline mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Mindestlohn rauslaufen. Wäre das ein showstopper für dich?
 
Mit meinem Chef habe ich das ganze bereits abgeklärt. Arbeitszeiten steht bis dato in dem Inserat nur, dass es in den Abendstunden und am Wochenende wäre.
Dachte auch bereits daran, dass es nicht mehr als Mindestlohn sein wird. An sich kein direkt Showstopper für mich nein. Denn alle anderen Stellen, die ich bisher in meiner Umgebung gefunden habe, bieten leider auch nicht mehr.
 
Öhm...

Wie lange arbeitest Du denn im Ausbildungsbetrieb täglich? Du darfst nämlich in einem 6-Monats-Schnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Das bedeutet in der Regel, dass Arbeit in den Abendstunden entfällt, wenn man eine normale 40 Stunden / 5 Tage Woche hat.
Höchstens am Samstag kann man bei einer 40 Stunden Woche noch 8 Stunden zusätzlich arbeiten, sodass man insgesamt auf 48 Stunden pro Woche bei 6 Arbeitstagen kommt. Das gilt im übrigen unabhängig von einer Ausbildung für alle volljährigen Arbeitnehmer, ist halt im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Das Du bereits volljährig bist und für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz keine Anwendung mehr findet, davon gehe ich mal aus, das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt das nämlich noch strenger, demnach sind mehr als 40 Stunden pro Woche und Arbeit am Wochenende (Sa, So) und Feiertagen und zwischen 20 und 6 Uhr bis auf wenige ausnahmen verboten.

Sollte das Ausbildungsziel gefährdet sein (nachlassende / schlechte Leistung, ständige Müdigkeit, fehlen in der Berufsschule, etc.) kann so ein Nebenjob auch aufgrund dessen untersagt werden.

Um mal den Rahmen, in dem sich das Ganze abzuspielen hat darzustellen.
 
@ ayngush

Wenn es nicht mehr als 450,- € sind musst du gar nicht so weit ausholen: 450/8,84 = 50,- Std im Monat max. . Daneben nicht mehr als 8 Stunden evtl. 10 täglich. Nach einer Woche wäre das Maximum erreicht. Erhöhe den Stundenlohn und du reduzierst die Arbeitszeit. (10,-€=45Std usw.)
 
Wie viel man dabei verdient ist dem Gesetzgeber herzlich egal.
Es geht darum, dass man regelmäßig nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten darf und jeder AG, der dir etwas anderes zugesteht bekommt Ärger.
Sprich: Man kann keinen Nebenjob genehmigen wenn der eigene AN 8 Stunden täglich von mo - fr arbeitet und sein Nebenjob eine Stunde täglich von mo - fr stattfindet. Obwohl der Puffer da wäre, würde man ausschließlich Samstags nebenbei arbeiten.

Es ist eben nicht so einfach da über Geld und Stundenlöhne sich irgendwas schön zu rechnen. Wenn jemand, der 8 Stunden arbeitet, ankommt und was von Nebenjob in den Abendstunden und am Wochenende erzählt ist das Thema schon durch.
Wochenende ja, Abendstunden geht bei einem 8 Stunden Arbeitstag beim Hauptarbeitgeber nicht.

Deswegen die Nachfrage.
 
Es geht darum, dass man regelmäßig nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten darf und jeder AG, der dir etwas anderes zugesteht bekommt Ärger.

Im Prinzip/Theoretisch hast du recht. ABER wenn der AN dem AG nicht sagt was er wo vorher gearbeitet hat ? Wenn du ihm das auch noch schriftlich versicherst.... tja dann hat der AG die besseren Karten.
Ich kenne aber keinen Unternehmer bei dem 208 Std. pro Monat gearbeitet werden.

Es ist eben nicht so einfach da über Geld und Stundenlöhne sich irgendwas schön zu rechnen.
Das bezog sich auf deine falsche Aussage:
Du darfst nämlich in einem 6-Monats-Schnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Das bedeutet in der Regel, dass Arbeit in den Abendstunden entfällt, wenn man eine normale 40 Stunden / 5 Tage Woche hat.
Fakt is du darfst nicht mehr als 8 Std. täglich arbeiten, wenn es mehr sind musst die "zeitnah" ausgeglichen werden. Gleichzeitig stellt sich doch die Frage, bei 40/5 bleiben einem 2 Tage pro Woche an denen man theoretisch 8 Std arbeiten könnte: Also locker ne Möglichkeit für nen Minijob.

Und da der TE geschrieben hat dass die Arbeit als Minijob am Abend läuft, sprich vom Grundkonzept nichts dagegen, wenn man die Arbeit aufs WE verschiebt.
Und die Frage wäre ja auch (und da stimme ich dir ja auch zu) wie viel Arbeitet er Wochentags.
 
Ich meine nicht den AG, bei dem er anfängt, sondern den AG der es genehmigen muss, also sein Hauptarbeitgeber.

Und meine Aussage ist absolut nicht falsch.
Es bleiben dir keine zwei Tage, sondern ein Tag. Es gibt keine 7-Tage-Arbeitswochen.
Was Werktage sind und was Ruhetage sind ist gesetzlich geregelt.
Die strengen Ausnahmen davon (Einsatz an Ruhetagen nur mit Ausgleich z.B.) auch.

Wenn kein Arbeitsvertrag von dir einen Einsatz am Samstag vorsieht, dann gilt auch für die Betrachtung der regelmäßigen Arbeitszeit diese 5-Tage-Woche, die du vertraglich arbeitest, also 40 Stunden.
Du kannst dann nicht einfach 48 Stunden an 5 Tagen arbeiten, so nach dem Motto: "ich habe da ja noch einen virtuellen Werktag."

Das Maximum sind regelmäßig 48 Stunden a 8 Stunden pro Werktag, dann muss aber auch ein Arbeitsvertrag einen Einsatz am Samstag vorsehen. Ist das nicht der Fall, dann gelten 40 Stunden.

Wenn man einen Hauptberuf mit 8 Stunden Arbeitszeit von mo - fr hat hat (was üblich ist - 40 Stunden Woche) und einen Nebenberuf ausüben möchte, der ebenfalls einen Einsatz am mo - fr vorsieht, kann das nicht vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden, da man regelmäßig mehr als 8 Stunden pro Werktag arbeiten würde.

First-Level-Support lässt sich nicht von der Tätigkeit her schieben. Der fällt zu festen Zeiten an und ist von anderen abhängig.
Wenn man "in den Abendstunden und am Wochenende" erreichbar sein soll, geht das nur wenn man insgesamt regelmäßig 48 Stunden nicht überschreitet.
Die Rede ist aber von "in den Abendstunden bzw. am Wochenende". Ich verstehe das als entweder "5-Tage-Woche mo - fr Abends" oder "Samstags". Das kann man sich vertraglich wohl aussuchen?!
"Wochenende" also "Samstag und Sonntag" fällt aus, wegen dem Ruhetag, der müsste dann nämlich in der Folgewoche vom Hauptarbeitgeber ausgeglichen werden.

Hat man einen Vertrag mit einem geplanten Einsatz von "mo - sa" kann man dann theoretisch einige Stunden unter der Woche von der Betrachtung her auf dem Samstag schieben, dann darf man jedoch am Samstag nicht auch noch 8 Stunden tätig sein.

Das Gepuzzle ist jedoch zu spekulativ, solange die Arbeitszeiten im Hauptberuf / der Ausbildung und die geplanten Zeiten vom Nebenjob nicht genau genannt werden.
 
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