Nebenjob vom Arbeitgeber herausfindbar?

~JoKeR~

Lieutenant
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Jan. 2009
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Hallo,

Ich habe einen Hauptberuf und will nun nebenher einen "Minijob" (400€/mtl.) annehmen. Mein Arbeitgeber hat mir für diesen Nebenjob keine Zustimmung erteilt. Meine Frage ist nun ob es ihm Möglich ist herauszufinden das ich den Nebenjob doch angenommen habe? Mal ausgenommen ein Dedektiv!
 
Soweit ich weiss musst du sämtliche nebentätigkeiten beim arbeitgeber melden. Vorallem müssen die steuern und krankenversicherung ja korrekt berechnet werden (da du ja jetzt mehr einkommen hast dadurch) ich bin sicher das dein Arbeitgeber das früher oder später mitbekommt. (Die Welt kann ganz schon klein sein ^^).

Wenn dein Arbeitgeber es mitbekommt, dann ist dies ein Kündigungsgrund.

Darf man Fragen was für berufe du ausübst ?
 
Nee habe Angst das durch einem dummen Zufall (die Welt ist klein ;) ) genau der falsche das liest.
Der Nebenjob (400€/mtl.) wird nur vom Arbeitgeber versteuert! Ich brauche drauf keine Steuern entrichten. Nur meine Sozialversicherungsnummer musste ich angeben und da könnte der Haken sein...könnte :rolleyes:
 
Ich denke es lohnt sich nicht wegen 400€+ monatlich das Risiko einzugehen seinen Hauptjob zu verlieren. Ausserdem dürfte in fast jedem Arbeitsvertrag so etwas wie "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seine weiteren Tätigkeiten dem Arbeitgeber zu melden" stehen. Falls nein, hättest du erst gar nicht fragen müssen.
 
Was hat denn dein Arbeitgeber gegen den Zweitjob (bzw. was vermutest du denn, was er dagegen haben könnte)?
 
Naja er wird nicht zustimmen wenn du im gleichen Gewerbe tätig bist.

Rausfinden kann er es.

Kollege von mit hatte zwei 400 Jobs und die Arbeitgeber wussten auch nix voneinander bis auf einmal die Behörde beide angeschrieben hatte und gefragt hat wie Verfahren werden soll.
Welche Behörde genau, kann ich dir nicht sagen, aber ich würd es lassen.
 
Tunguska schrieb:
Was hat denn dein Arbeitgeber gegen den Zweitjob (bzw. was vermutest du denn, was er dagegen haben könnte)?

Es steht in vielen Arbeitsverträgen drinnen, dass man keinen Nebenjob haben darf.
Einfach aus dem Grund, weil man sich im Nebenjob verletzen kann und damit ausfällt.

Ein Nebenjob auf 400 € Basis müsste, sobald ich weiß, auch versteuert werden, weil man schon einen Job besitzt. Darum bleibt von den 400 € nicht viel über und es ist fraglich, ob der Stress für ein paar Euros mehr im Monat sich lohnt.
 
Der Arbeitgeber darf aber verlangen, das der Arbeitnehmer fit und ausgeschlafen zur Arbeit erscheint. Ist der Zweitjob zum Bsp. ein Nachtdienst, kann er es ohne weiteres untersagen.

Steuerlich ist es auch so ne sache, ich denke das musst du versteuern, da ja nicht jeder Job einzeln, sondern dein Gesamtbrutto als Grundlage dient.

Im Ernst. Diese Dummheit würde ich schleunigst bereinigen, sonst hast du bald gar keinen Job mehr!
 
Probiers aus und berichte dann hier :D ... im schlimmsten Fall verlierste deinen Hauptjob... hast dann aber ja noch deinen Nebenjob ... :evillol:


nee mal im Ernst musste selber wissen ob dir das Risiko wert ist ...

Der Nebenjob (400€/mtl.) wird nur vom Arbeitgeber versteuert! Ich brauche drauf keine Steuern entrichten. Nur meine Sozialversicherungsnummer musste ich angeben und da könnte der Haken sein...könnte

Tja das gilt wenn dein Nebenjob dein einziger Job wäre ( es ist zwar richtig das die 400€ Minijobs steuerfrei sein können, kommt aber auf die Gesmateinnahmen an da die gedeckelt sind)... so ist das Steuerhinterziehung ...

was zahlt das Finanzamt nochmals als Fangprämie ?
 
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Solange im Arbeitsvertrag keine Nebentätigkeit explizit untersagt wurde, kann der Arbeitgeber nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten einen Nebenjob verbieten.
Was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, ist seine Sache. Der AG darf nur dann verbieten, wenn die auszuführende Tätigkeit bei einem ihm direkt konkurrierendem Unternehmen tätig ist.
Oder aber wenn der Nebenjob so körperlich anstrengend ist, dass die Hauptberufliche tätigkeit darunter leiden würde.

400€ Minijobs sind nicht Steuer- oder Sozialabgabenpflichtig. Jeder Arbeitnehmer darf einen 400€ Minijob abzugsfrei zu seiner Hauptbeschäftigung ausführen. Was nicht erlaubt ist, im Krankheitsfalle beim Hauptarbeitgeber die Minijob tätigkeit auszuführen, damit macht man sich Strafbar und wenn das heraus kommt ist eine verhaltensbedingte Kündigung seitens des AG gerechtfertigt.
Leidet die Arbeitsleistung beim Haupt AG, so darf er maximal eine Abmahnung aussprechen, wenn die auszuführende Nebentätigkeit der Grund der Mangelleistung ist.
 
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und spätestens wenn du deinen AG nach der Lohnsteuerkarte fragst, die bei ihm liegt, wird er es wissen ^^
 
@ Repi: Schöne sache. Würdest du bitte auch noch die Quellen dazutun? Weil so ist es ziemlich nutzlos.
 
Damit hier keine Falschinformationen bezüglich der geringfügigen Beschäftigung/Minijob verbreitet werden einfach auf www.minijob-zentrale.de gehen und sich dort informieren.

"Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben.

Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden."

Quelle oben genannt.
 
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Nachtrag hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html

Das ist der Gesetzestext.
Das man auf einen 400€ Nebenjob keine Abgaben wie Lohnsteuer oder Sozialversicherung bezahlen muss erfährt man auf der Offiziellen Seite der Minijob-Zentrale

400-Euro-Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung

Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.

Beispiel
Eine Arbeitnehmerin übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Sie nimmt einen 400-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt versicherungsfrei. Als die Arbeitnehmerin noch einen zweiten Minijob für monatlich 200 Euro bei Arbeitgeber C aufnimmt, wird dieser Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig.

Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt.
 
acty schrieb:
und spätestens wenn du deinen AG nach der Lohnsteuerkarte fragst, die bei ihm liegt, wird er es wissen ^^

Hmmm, wofür kann man sich dann eine zweite Lohnsteuerkarte besorgen (Klasse 6). Die reicht dem Arbeitgeber des € 400,- Jobs völlig aus.

Und alle anderen Vorredner, die meinen die Haupttätigkeit würde mit dem € 400,- Job zusammen veranlagt: bitte informiert euch doch vorher, bevor ihr hier Unwahrheiten als Tatsachen verkaufen wollt. So entstehen Halbwahrheiten, werden irgendwo zitiert und dann auf einmal als richtig angesehen. Korrekt waren auf jeden Fall die Angaben von repi und proko85.

Aber btt: du solltest nicht riskieren, wegen eines Nebenjobs deine Haupttätigkeit zu verlieren, bzw. deinem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Kündigung zu geben. Die Frage ist wirklich, warum er dir dies verbietet, eventuell lässt sich die jetzige Meinung in einem ruhigen Gespräch revidieren. Im Zweifelsfall sitzt er aber am längeren Hebel.
 
Ich brauche keine Lohnsteuerkarte bei dem Nebenjob, weil alle abgaben vom Arbeitnehmer übernommen und abgeführt werden. Er meinte das es meinem Arbeitgeber vom Hauptberuf nicht möglich ist heraustzfinden ob ich einen Nebenjob habe.
 
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