Nebenkostenprivileg, Hausverwaltung verpennt?

rakisho

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Hallo Zusammen,

ich hoffe dass mir der eine oder andere vielleicht weiterhelfen kann, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 15 Parteien. Zum 01.07.24 änderte sich ja einiges bezüglich der Thematik Kabel-TV, ich versuche meine Situation so gut wie möglich zu erklären:

Ich bin Mieter in ein einer dieser Wohnungen, über die Nebenkosten wurden bisher pro Monat 14,50€ für das Fernsehen mit einberechnet, Vermieter ist mein Opa.
Soweit ich jetzt informiert bin hatte man bis zum 01.07.24 die Chance durch ein Sonderkündigungsrecht die Sammelverträge zu kündigen, der Sammelvertrag besteht, davon gehe ich aus, zwischen Hausverwaltung und lokalem Kabel-TV Anbieter. Bis dato haben wir jetzt noch nichts von der Hausverwaltung diesbezüglich gehört, keine Info, nichts.

Bei meinem Kabel-Internetanschluss ist Kabel-TV inkludiert, weil gleiche Infrastruktur, etc.

Es wird dennoch weiterhin, auch für diesen Monat, 14,50€ in den Nebenkosten verlangt für Kabel-TV. Nach kurzer telefonischer Nachfrage bei der Hausverwaltung, durch meinen Vermieter, meinte diese dazu muss erst ein Beschluss von der Eigentümerversammlung diesbezüglich getroffen werden - ob dieser Kabel-Sammel-Vertrag jetzt gekündigt wird oder nicht. ABER:

1. Ist es dazu doch schon viel zu spät?
2. Ist das nicht Mieterangelegenheit, der Mieter kann doch nun frei entscheiden für welchen Anbieter er sich entscheidet - das interessiert doch auch die Eigentümer nicht?!

Schlussendlich zahle ich zwei Kabel-TV Verträge bei dem gleichen Anbieter. (Wobei einmal inkludiert bei Internet-Anschluss, gleicher Anbieter).

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, der Hausverwaltung ein bisschen Feuer unter dem Arsch zu machen - oder ist jetzt schon alles zu spät? (Die Hausverwaltung ist sehr schwierig, gibt immer wieder Probleme)

Ich hoffe ich konnte meine Thematik einigermaßen erklären, bei Fragen meldet euch!
Grüße!
 
Wenn ich das richtig raus lese ist das eine Eigentumswohnung von deinem Opa, der sie dir untervermietet hat. Wenn das alles Eigentumswohnungen sind, ist das nicht zu Vergleichen mit Mehrfamilienhaus = 1x Vermieter.
Daher müssen alle Eigentümer der Sonderkündigung für den Gemeinschaftsanschluß zustimmen.
 
Was dich als Mieter aber nicht interessiert, wenn die Eigentümer das verkackt haben.

Wir bezahlen übrigens eine nebenvertraglich vereinbarte Antennenpauschale (für die Sat Anlage) von 9€. Die ist auch weiterhin fällig, da es ja keine Umlage ist, sondern ein separater Vertrag.
Vielleicht ist das bei dir auch so?
Ergänzung ()

rakisho schrieb:
Schlussendlich zahle ich zwei Kabel-TV Verträge bei dem gleichen Anbieter. (Wobei einmal inkludiert bei Internet-Anschluss, gleicher Anbieter).
Du hast einen separaten Kabelanschluss? Dann kündige den doch.

Oder meinst du das TV Paket, wo du für die zusätzliche Senderauswahl bezahlst?
Vielleicht solltest du mal die exakten Produktnamen auflisten.
 
rakisho schrieb:
Bei meinem Kabel-Internetanschluss ist Kabel-TV inkludiert, weil gleiche Infrastruktur, etc.

Das ist falsch. Nutzt Du auch TV aus dem Coax Kabel kostet es die Kabelgebühr. Sie fällt nur weg, wenn Du nur Internet via Kabel nutzt.
 
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BlubbsDE schrieb:
Sie fällt nur weg, wenn Du nur Internet via Kabel nutzt.
Und auch hier hätte ich gerne wieder eine Quelle für diese Aussage. Wo steht geschrieben, dass mit dem Internetvertrag TV abgedeckt ist? Ich finde da nämlich so gar nichts.

Danke.


Tante Edith sagt: überliest du nur ein Wort erübrigt sich der Kontext. Sorry for that.

Kann gelöscht werden.
 
Zuletzt bearbeitet: (Falsch gelesen.)
rakisho schrieb:
Bis dato haben wir jetzt noch nichts von der Hausverwaltung diesbezüglich gehört, keine Info, nichts.
Wer ist Wir? Dein Opa (Eigentümer) oder Du (als Mieter). Abe ohne überhaupt die exakten vertraglichen Dinge zu kennen, bleibt alles Spekulation. Hat der Eigentümer die Vermietung an die HV übertragen oder wie läuft das.

Vertragspartner für Dich ist der Vermieter. Nur wenn der Eigentümer alles an die HV abgetreten hat und diese damit für dich offizieller Ansprechpartner für alle Mietangelegenheiten ist, dann kennt Die HV Dich als Mieter und darf Dir überhaupt Auskunft erteilen.

rakisho schrieb:
Es wird dennoch weiterhin, auch für diesen Monat, 14,50€ in den Nebenkosten verlangt für Kabel-TV.
Steht das exakt so in Deinem Vertrag? Die Nebenkosten sind eine Vorauszahlung der auf den Mieter umlegbaren Kosten wie Betriebskosten, Verbrauchskosten, und bis zum 1.7.2024 halt auch die für das Kabel-TV, Die konkrete Abrechnung erfolgt erst mit der Nebenkostenabrechnung für 2024 im Jahr 2025. Du gewährst also im Zweifel dem Vermieter 87€ Kredit in der Annahme, dass Du auch 2025 eine Rückerstattung der Nebenkosten erhälst.

rakisho schrieb:
2. Ist das nicht Mieterangelegenheit, der Mieter kann doch nun frei entscheiden für welchen Anbieter er sich entscheidet - das interessiert doch auch die Eigentümer nicht?!
Der bisherige Vertrag ist Sache der Eingentümer, die seit dem 01.07.2024 die Kosten nicht mehr pauschal über die Nebenkosten umlegen dürfen. Entscheidet die Eigentümergemeinschaft (mehrheitlich), den Vertrag weiter laufen zu lassen, müssen die Vermieter die Kosten dafür selber tragen.

rakisho schrieb:
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, der Hausverwaltung ein bisschen Feuer unter dem Arsch zu machen - oder ist jetzt schon alles zu spät?
Du kannst max. die Verringereung der Nebenkosten um die 14,50€ pro Monat seit/ab Juli 2024 verlangen,, falls Dein Mietvertrag das hergibt. Der Vertrag mit dem Kabelnetzanbieter idst Sachen der Eingetümer.

Wenn Du solche Panik hast, dass der Eingentümer Dir im Jahr 2025 eine falsche Abrechnung präsentiert und Du erst dann mit ihm darüber diskutieren musst (mir hat damals der Eingetümer die Nebenkostenabrechnung geschickt, obwohl die HV mein erster Ansprechpartener als Mieter war), dann kontaktiere den zuständigen Vermieter, dass er die Nebenkosten jetzt schon senkt, damit Du nicht bis kommedes Jahr hungern musst.

rakisho schrieb:
(Die Hausverwaltung ist sehr schwierig, gibt immer wieder Probleme)
Dann muss sich die Eingetümergemeinschaft darum kümmern, nicht der Mieter. Ob es hier rechtliche Möglichkeiten geben sollte, weil die HV die Eigentümer nicht rechtzeitig darüber informiert hat oder das gar früh genug auf die Tagesordnung einer Versammlung gesetzt aht, müssen die Eingetümer klären.

BlubbsDE schrieb:
Nutzt Du auch TV aus dem Coax Kabel kostet es die Kabelgebühr.
Ohne den Anbieter zu kennen (es gibt noch andere wie Vodafone) würde ich das nicht so pauschal sagen. PYUR scheint aktuell nur Kombipakete zu vertreiben. Sprich, Kabel-TV ist mit drin, wenn man auch Internet (per TV-Kabel) über die bucht.
 
Moin,
vielen Dank für die ganzen Kommentare! Ich werde mich da nochmal ein wenig reinfuchsen.

@Froki - ich glaube das fasst es ganz gut zusammen:

Welche Regelungen gelten für Wohnungseigentümer:innen?​

Für Besitzer:innen von Eigentumswohnungen ist die Sachlage etwas komplizierter. Hier gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Im Rahmen der Gesetzesnovelle bestand ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden konnten. Hat die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts unternommen, oder sich gegen eine Kündigung entschieden, so laufen die Verträge weiter. Dann müssen Wohnungseigentümer:innen weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürfen es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mieter:innen abrechnen.

Aber wäre es dann nicht etwas "dumm", wenn alle Wohnungseigentümer den Vertrag (Sammelvertrag über die Hausverwaltung) weiterlaufen lassen, aber die Kosten dafür nicht mehr über die Nebenabrechnung abrechnen dürfen? - Was ist wenn ein Mieter kein Kabel-TV möchte? Muss dann ein extra Vertrag diesbezüglich geschlossen werden?

@.one - was ist mit VF gemeint?

Hier: Habe ich beim lokalen Glasfaseranbieter einen Internetanschluss, habe ich automatisch Kabel-TV miteingeschlossen. D.h. alle im Haus die bei diesem Anbieter ihren Internetanschluss haben, läuft dieser bereits inklusive KabelTV.
Nur alte DSL-Verträge bzw. Anschlüsse, dürften hier eine Ausnahme sein. (Gibt es auch noch im Haus)

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Edit: @cartridge_case: Ich hatte davor einen alten DSL-Tarif, da der nicht über Kabel empfangen wurde, war das auch unabhängig von KabelTV oder Ähnlichem.

Edit2: Also könnte man zusammenfassend sagen, das jeder der einen Kabel-INTERNETanschluss bei uns im Haus hat, bei dem KabelTV inkludiert ist, doppelt bezahlt wenn der Sammelvertrag noch weiterhin läuft? (also theoretisch, die kosten dürfen ja nicht mehr umgelegt werden...etc.etc.etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
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rakisho schrieb:
Aber wäre es dann nicht etwas "dumm", wenn alle Wohnungseigentümer den Vertrag (Sammelvertrag über die Hausverwaltung) weiterlaufen lassen, aber die Kosten dafür nicht mehr über die Nebenabrechnung abrechnen dürfen?
Nur Du kennst die Konstellation im Haus. Wenn alle 15 Wohnungen vermietet sind und das bisher "stillschweigend" über die Nebenkosten abgerechnet wurde, dann ja.

Wir sind hier 20 Parteien (mit Komro), davon 14 als selber bewohnte ETW und nur 6 vermietet. Wenn die Mehrheit beschlossen hätte, den Vertrag mit Komro weiter laufen zu lassen (weil die Leute z.B. kein FTTH über Komro wollen, weil es bei gleicher Leistung teurer ist wie VDSL 100 der Telekom, wir haben aber auch keine 14.,50€/Monat für das TV-Signal bezahlt) dann hätten die übrigen Eigentümer das mit tragen müssen.

rakisho schrieb:
Edit2: Also könnte man zusammenfassend sagen, das jeder der einen Kabel-INTERNETanschluss bei uns im Haus hat, bei dem KabelTV inkludiert ist, doppelt bezahlt wenn der Sammelvertrag noch weiterhin läuft? (also theoretisch, die kosten dürfen ja nicht mehr umgelegt werden...etc.etc.etc.)
Das "etc.." ist aber das einzig entscheidende, weshalb niemand doppelt bezahlt, wnen die Abrechnung 2025 korrekt durchgeführt wird.

Nebenkosten als Mieter sind eine Vorauszahlung für die geschätzten Kosten (außer mal wieder, Du hast einen Mietvertrag mit Fixkosten inkl. aller Nebenkosten). Also zahlst Du im Jahr 2024 X Euro Nebenkostenvorschuss an den Vermieter, die HV erstellt Anfang 2025 eine Abrechnung der realen Kosten für den Vermieter, diese verrechnet der Vermieter mit den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen und die Differenz ist dann 2025 auszugleichen.

Also muss in 2025 die Nebenkotenabrechnung für das Kabel-TV (bei üblichen Mietverträgen) um die 14,50€ (bei uns war das bedeutend weniger) im 2. Halbjahr niedriger ausfallen. Bleibt sonst alles gleich an realen, umlegbaren Kosten, dann erhälst Du die 87€ zurück und hast nichts doppelt gezahlt und bis auf die entgangenen Zinsen auf die 87€ auch keinen Verlust.

Dein Vermieter hat den Verlust. Wer aber Vermieter oder Eigentümer ist, der sollte schon sehr lange vor dem Termin über das ganze informiert worden sein (nicht nur von Komro selber) und hätte dann halt selber den passenden Punkt auf der Eigentümerversammlung anbringen müssen.
 
Ich würde, auch wenn es dein Opa ist, einfach den Dauerauftrag um 14,50 Euro reduzieren und fertig. Mit dem Rest hast du nichts zu tun.
 
rakisho schrieb:
Es wird dennoch weiterhin, auch für diesen Monat, 14,50€ in den Nebenkosten verlangt für Kabel-TV.
Der Nebenkostenabschlag wird nicht detailliert aufgeschlüsselt und Centgenau angepasst. Da werden keine 14,50€ explizit für Kabel-TV verlangt. Du zahlst vermutlich einfach nur weiterhin den gleichen Abschlag wie bisher.
Wenn du deine Betriebskostenabrechnung für 2024 bekommst, dann darf da nur KabelTV für die ersten 6 Monate umgelegt werden, denn ab 01.07. sind die nicht mehr umlagefähig.
Und damit würdest du zuviel bezahlte Nebenkosten zurück bekommen.
Es kann aber auch sein dass die Nebenkosten z.B. wegen der Grundsteuerreform oder Heizkosten oder Gebäudeversicherung stark steigen und die Rückzahlung wieder auffressen.
 
Col. Jessep schrieb:
Ich würde, auch wenn es dein Opa ist, einfach den Dauerauftrag um 14,50 Euro reduzieren und fertig.
Interessante Methode. Ohne jegliche Nachricht an den zuständigen Rechnungssteller (HV oder Vermieter) einfach eine Mietkürzung um 14,50€ durchführen. Ob das als Mangel anerkannt wird, für den man eine Mietkürzung vornehmen darf?

Hier ist doch quasi nichts bekannt. U.U. wurde das bei der Festsetzung der Nebenkosten für 2024 schon berücksichtigt weil der Vermieter eine Änderung der Vorauszahlung mitten im Jahr vermieden wollte.

h00bi schrieb:
Der Nebenkostenabschlag wird nicht detailliert aufgeschlüsselt und Centgenau angepasst. Da werden keine 14,50€ explizit für Kabel-TV verlangt.
Wer weiss, woher er die Angabe hat, Komro selber verlangt vom Endkunden 14,75€ für den Einzelanschluss, wir haben 2023 bedeutend weniger je Wohneinheit an Komro bezahlt, aber das sind auch 20 Einheiten.

Da man als Mieter die vollständige Abrechnug verlangen kann, steht da sowohl für die Abrechnug wie für den Wirtschaftsplan der Betrag für das Kabel-TV. Egal, wie seltsam die HV das benennen mag. Mit Pech (für den Mieter, der sich jetzt schon auf die 14,50€ gefreut hat) gab es bisher nur eine Zeile "Komro Mediengebühren" in der auch die Kosten für einen zusätzlichen Internetanschluss im Keller zur Überwachug der Heizung enthalten ist.
 
gymfan schrieb:
Interessante Methode. Ohne jegliche Nachricht an den zuständigen Rechnungssteller (HV oder Vermieter) einfach eine Mietkürzung um 14,50€ durchführen. Ob das als Mangel anerkannt wird, für den man eine Mietkürzung vornehmen darf?

Hier ist doch quasi nichts bekannt.
Korrekt, hier ist nichts bekannt.

Der Mieter hat nachgefragt - keine Antwort.

Weder der Vermieter noch die Hausverwaltung hat den Mieter informiert. Es besteht eine Informationspflicht - Kommunikation- dies ist nicht erfolgt.

Das NKP ist eindeutig. Der Mieter entscheidet jetzt. Da er einen Internet Anschluss und Kabel TV über seinen Vertrag hat, sehe ich es als selbstverständlich an, dass ich nicht doppelt zahle.

Gerne kann ich per email an die Hausverwaltung mein Vorgehen kundtun, aber doppelt bezahlen würde ich nicht.

Sollte es eine andere Regelung geben, dann bitte mehr Informieren!
 
Er zahlt nicht das doppelte. Er zahlt einfach nur weiter den regulären Nebenkostenabschlag.
Das doppelte würde er erst zahlen, wenn es in der Betriebskostenabrechnung unrechtmäßig umgelegt wird. Dagegen muss er dann Einspruch einlegen.
Wenn in der Abrechnung für 2023 eine Nachzahlung fällig war z.B. wegen Heizkosten und der Nebenkostenabschlag nicht erhöht wurde, dann ist es völlig legitim den Nebenkostenabschlag jetzt nicht zu reduzieren, da sowieso mit einer Nachzahlung gerechnet wird.
Es gibt keinen Anspruch auf centgenaue Anpassungen der Nebenkostenabschläge.
 
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