- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 4.958
Hallo zusammen,
ich habe eine negative Bewertung bei einem Ebay-Händler abgegeben, da die Beschreibung
nachweislich falsch war und der Kontakt mit dem Händler nicht zufriedenstellend war.
Der Händler hat umgehend darauf geantwortet das meine Angabe falsch sei.
Keine 5 Minuten später war meine Bewertung gelöscht.
Wie schaut das eigentlich rechtlich aus, also darf der Händler/ Ebay bei einer berechtigten
negativen Bewertung, welche nicht beleidigend ist, ohne Angaben von Gründen eine Bewertung löschen?
Nicht falsch verstehen, ich versuche nicht irgendwie rechtliche Schritte oder so einzuleiten.
Mir geht es nur darum zu verstehen wie das überhaupt sein kann das einfach negative Bewertungen
gelöscht werden die einem nicht gefallen (So was ähnliches habe ich nur mal bei Amazon mitbekommen).
Eigentlich wäre der Fall für mich nach dem Rabatt auch geschlossen gewesen und ich hätte
dem Verkäufer für die schlechte Kommunikation eine Neutrale Bewertung gegeben.
Aber das eine negative Bewertung einfach gelöscht wird, nur weil das nicht in das
Bewertungsprofil des Verkäufers passt (100% Positiv **) geht aus meiner Sicht überhaupt nicht.
** jetzt ich auch klar warum 100% Positiv ...
ich habe eine negative Bewertung bei einem Ebay-Händler abgegeben, da die Beschreibung
nachweislich falsch war und der Kontakt mit dem Händler nicht zufriedenstellend war.
Der Händler hat umgehend darauf geantwortet das meine Angabe falsch sei.
Keine 5 Minuten später war meine Bewertung gelöscht.
Vorab, mir ist auch klar das ich das Smartphone zurückschicken, bzw. umtauschen hätte können.
Vielleicht mag mein Verhalten aus der Sicht einiger als Falsch beurteilt werden.
Es geht hier aber um das Löschen der Bewertung, der Verlauf dient nur zur Verdeutlichung wie es zu der Bewertung kam.
• 06.06.2018 | Smartphone rausgesucht, Beschreibung "[...] OHNE SIMLOCK UND OHNE VERTRAG ,in OVP,Verpackung Verschweisst. Nachweislich Neu [...]"
• 06.06.2018 | Bestellung des Smartphones bei ld-elektronics aufgegeben
• 09.06.2018 | Lieferung des Smartphones → Nicht verschweißt und das Siegel der Verpackung war gebrochen und mit einem Tesafilm zugeklebt
• 09.06.2018 | Fall eröffnet zwecks Rückgabe/ Erstattung samt Bildern der Bruchstelle
• 11.06.2018 | Antwort des Verkäufers war, man könne das am Telefon klären *
• 11.06.2018 | Kurz darauf der Anruf des Verkäufers "[...] Sie können das Smartphone einschicken, erhalten dann einen Ersatz oder das Geld zurück. Wenn Sie es behalten erhalten Sie einen Rabatt [...]". Auf meine Frage warum das Siegel überhaupt gebrochen sei, erwiderte der Verkäufer "[...] wir schicken täglich über 50 Smartphones raus, da können wir nicht alle überprüfen, es ist aber mit Sicherheit Neuware [...]"
• 11.06.2018 | Persönlich hätte ich das Smartphone zurückgeschickt. Da das Smartphone durch einen einmaligen Gutschein, welchen ich nicht zurückbekommen würde, sehr günstig war und das Geräte zudem für eine Bekannte war, welche damit kein Problem hatte, haben wir uns dazu entschieden das Smartphone zu behalten, mit der Bedingung den Rabatt zu erhalten
• 11.06.2018 | Entsprechend in dem Fall dazu geantwortet das man das Smartphone behält wenn es den Rabatt gibt
• 18.06.2018 | Bisher keine Reaktion vom Verkäufer und kein Rabatt erhalten
• 18.06.2018 | Nochmals per Nachricht klar gemacht das ich das Smartphone behalte, sofern ich den Rabatt erhalte.
• 20.06.2018 | Da der Verkäufer immer noch nicht reagiert hat, habe ich den Fall geschlossen und eine negative Bewertung abgegeben
• 20.06.2018 | Bewertung = [Bescheibung "Verpackung Verschweisst" → Siegel gebrochen, lügen am Telefon]
• 20.06.2018 | Ein paar Minuten später Antwort des Verkäufers, ich könne das Smartphone doch zurückgeben
• 20.06.2018 | Versuchter Anruf des Verkäufers, wobei ich keine Lust hatte mir wieder Lügen auftischen zu lassen ohne Nachweis was gesprochen wurde, wie beim ersten Anruf *
• 20.06.2018 | Rabatt mit der Nachricht erhalten, das was ich mache sei nicht ok
• 20.06.2018 | Da ich den Rabatt erhalten habe wollte ich gerade meine Bewertung abändern, doch da war diese schon gelöscht
* genau wegen dem Verlauf der ganzen Geschichte wird alles schriftlich ausgemacht ...
Vielleicht mag mein Verhalten aus der Sicht einiger als Falsch beurteilt werden.
Es geht hier aber um das Löschen der Bewertung, der Verlauf dient nur zur Verdeutlichung wie es zu der Bewertung kam.
• 06.06.2018 | Smartphone rausgesucht, Beschreibung "[...] OHNE SIMLOCK UND OHNE VERTRAG ,in OVP,Verpackung Verschweisst. Nachweislich Neu [...]"
• 06.06.2018 | Bestellung des Smartphones bei ld-elektronics aufgegeben
• 09.06.2018 | Lieferung des Smartphones → Nicht verschweißt und das Siegel der Verpackung war gebrochen und mit einem Tesafilm zugeklebt
• 09.06.2018 | Fall eröffnet zwecks Rückgabe/ Erstattung samt Bildern der Bruchstelle
• 11.06.2018 | Antwort des Verkäufers war, man könne das am Telefon klären *
• 11.06.2018 | Kurz darauf der Anruf des Verkäufers "[...] Sie können das Smartphone einschicken, erhalten dann einen Ersatz oder das Geld zurück. Wenn Sie es behalten erhalten Sie einen Rabatt [...]". Auf meine Frage warum das Siegel überhaupt gebrochen sei, erwiderte der Verkäufer "[...] wir schicken täglich über 50 Smartphones raus, da können wir nicht alle überprüfen, es ist aber mit Sicherheit Neuware [...]"
• 11.06.2018 | Persönlich hätte ich das Smartphone zurückgeschickt. Da das Smartphone durch einen einmaligen Gutschein, welchen ich nicht zurückbekommen würde, sehr günstig war und das Geräte zudem für eine Bekannte war, welche damit kein Problem hatte, haben wir uns dazu entschieden das Smartphone zu behalten, mit der Bedingung den Rabatt zu erhalten
• 11.06.2018 | Entsprechend in dem Fall dazu geantwortet das man das Smartphone behält wenn es den Rabatt gibt
• 18.06.2018 | Bisher keine Reaktion vom Verkäufer und kein Rabatt erhalten
• 18.06.2018 | Nochmals per Nachricht klar gemacht das ich das Smartphone behalte, sofern ich den Rabatt erhalte.
• 20.06.2018 | Da der Verkäufer immer noch nicht reagiert hat, habe ich den Fall geschlossen und eine negative Bewertung abgegeben
• 20.06.2018 | Bewertung = [Bescheibung "Verpackung Verschweisst" → Siegel gebrochen, lügen am Telefon]
• 20.06.2018 | Ein paar Minuten später Antwort des Verkäufers, ich könne das Smartphone doch zurückgeben
• 20.06.2018 | Versuchter Anruf des Verkäufers, wobei ich keine Lust hatte mir wieder Lügen auftischen zu lassen ohne Nachweis was gesprochen wurde, wie beim ersten Anruf *
• 20.06.2018 | Rabatt mit der Nachricht erhalten, das was ich mache sei nicht ok
• 20.06.2018 | Da ich den Rabatt erhalten habe wollte ich gerade meine Bewertung abändern, doch da war diese schon gelöscht
* genau wegen dem Verlauf der ganzen Geschichte wird alles schriftlich ausgemacht ...
Wie schaut das eigentlich rechtlich aus, also darf der Händler/ Ebay bei einer berechtigten
negativen Bewertung, welche nicht beleidigend ist, ohne Angaben von Gründen eine Bewertung löschen?
Nicht falsch verstehen, ich versuche nicht irgendwie rechtliche Schritte oder so einzuleiten.
Mir geht es nur darum zu verstehen wie das überhaupt sein kann das einfach negative Bewertungen
gelöscht werden die einem nicht gefallen (So was ähnliches habe ich nur mal bei Amazon mitbekommen).
Eigentlich wäre der Fall für mich nach dem Rabatt auch geschlossen gewesen und ich hätte
dem Verkäufer für die schlechte Kommunikation eine Neutrale Bewertung gegeben.
Aber das eine negative Bewertung einfach gelöscht wird, nur weil das nicht in das
Bewertungsprofil des Verkäufers passt (100% Positiv **) geht aus meiner Sicht überhaupt nicht.
** jetzt ich auch klar warum 100% Positiv ...