Negative eBay-Bewertung zu unrecht!

Hmm... dann bleibt dir wirklich nur der Rechtsweg. eBay wird da nichts unternehmen. :(
 
Aber keine Sorge desswegen, das Recht liegt bei dir ;)

mfg,
Markus
 
Wieso liegt das Recht bei ihm? Ich kenn mich selbst nicht besonders gut aus, aber ich bezweifle, dass er soetwas anklagen kann. Bestenfalls, dass eBay was unternimmt. Ansonsten wirst du damit leben müssen autoshot. Gibt immer Idioten. Ich hab mal eine Raubkopie ersteigert und im Gegenzug auf meine schlechte Bewertung eine Rachebewertung erhalten. Hab dann ein Kommentar drunter.
 
Weil er eben im Recht ist. Die Rechnung war kein angegebener Versteigerungsbestandteil.
Desswegen jemanden schlecht zu bewerten, ist nicht zulässig, es ist fahrlässig.

Ich wieß nicht inwiefern sich Rufschädigung auf eine Privatperson auswirkt, allerdings kann
dadurch schon ein Schaden für ihn entstehen, wenn man die negative Bewertung zu ernst
nimmt.

Und d.h., dass er im Recht ist, da er den Schaden hat.

mfg,
Markus
 
Der Anwalt wird sich freuen für nichtmal 50€ Gebühr :p
 
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