jopi24johannes
Commodore
- Registriert
- Sep. 2007
- Beiträge
- 5.089
Siehe :
BGB §434 : Sachmangelhaftung
Das Netzteil hatte nach § 446 bereits bei Gefahrübergang den Mangel.
Nach § 474 im Sinne des § 476 liegt die Beweislast bie dir, wenn du das NT bereits 6 monate hast.
Nach § 442 lag bei Kauf noch nicht deine Kenntnis über den Mangel vor.
Nach § 428 sind deine Ansprüche noch nicht verjährt.
Deine Rechte bestimmen sich nach § 437. ( Ein sachmangel liegt also vor ! )
BGB 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Nach § 276/278 ist der Schaden der durch das NT entstand ( adäquate Kausalität ) eine Pflichverletzung, die zu vertreten ist.
Deine Rechte richten sich nach §§ 249, 323.
Der Händler sollte also Schadenserstatz für den gesamten PC zahlen.
Außerdem sollte man darüber nachdenken neben dem NT Händler auch bei Be Quiet! nachfagen. Siehe ProdHaftG §§ 1, ff.
Soviel zu Theorie.
Praxis : Glück haben und Kulanz von be Quiet testen !
BGB §434 : Sachmangelhaftung
Das Netzteil hatte nach § 446 bereits bei Gefahrübergang den Mangel.
Nach § 474 im Sinne des § 476 liegt die Beweislast bie dir, wenn du das NT bereits 6 monate hast.
Nach § 442 lag bei Kauf noch nicht deine Kenntnis über den Mangel vor.
Nach § 428 sind deine Ansprüche noch nicht verjährt.
Deine Rechte bestimmen sich nach § 437. ( Ein sachmangel liegt also vor ! )
BGB 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Nach § 276/278 ist der Schaden der durch das NT entstand ( adäquate Kausalität ) eine Pflichverletzung, die zu vertreten ist.
Deine Rechte richten sich nach §§ 249, 323.
Der Händler sollte also Schadenserstatz für den gesamten PC zahlen.
Außerdem sollte man darüber nachdenken neben dem NT Händler auch bei Be Quiet! nachfagen. Siehe ProdHaftG §§ 1, ff.
Soviel zu Theorie.
Praxis : Glück haben und Kulanz von be Quiet testen !