kraytdragon schrieb:Ist doch immer so, dass in die AGB erst mal alle möglichen Maximalforderungen hinein kommen "die Rechtsabteilung denkt sich das aus". Was wirklich recht und gültig ist, darüber entscheiden dann die Gerichte.
Haben sie schon
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/N...ter-bestaetigen--freier-handel-ist-legal.html
Also Klausel unwirksam...