Neue Pendlerpauschale rechtswidrig

Jepp...die gehen leer aus! Aber ehrlich gesagt hat man das ja "überall" nachlesen können, dass man das unbedingt mit angeben sollte! :rolleyes:

Aber ich würd mir auch derbe in den Arsch beissen, wen ich das damals verpeilt hätte...ist ja quasi wie Geld aus dem Fenster werfen! :freak:
 
Mein letzter Wissensstand war, dass es eine Rückrechnung geben wird.
Man hatte damals nur davor gewarnt die Kilometer ab 1km anzugeben, weil der Staat dann rückwirkend Gelder zurückfordern konnte, falls die "neue Pendlerpauschale" gültig ist. Zu den eigentl. Geldern dann auch nochmal entgangene Zinseinkünfte.

Ich finds allerdings auch toll :)
 
Zuletzt bearbeitet: (0km = 1km :-))
Ja es gibt dann ein Formular wo man die fehlenden Km nachreichen kann und somit werden auch die Berücksichtigt die es damals nicht angegeben haben.
 
Besonders toll finde ich, dass sich unsere Politiker auch so über das Urteil freuen. Komisch, dieser plötzliche Sinneswandel :D

Ich habe unsere Kilometer angegeben und somit besteht schonmal Anspruch auf die rückwirkende Zahlung. Nette Finanzspritze.

Was könnte ich denn nur davon kaufen? ;)
 
Hm abgesprochene Sache? :-) Merkel hat sich mit den Richtern geeinigt, die Einkaufsgutscheine und Steuersenkungen sind vom Tisch wenn jeder Pendler ein wenig Kohle zurückbekommt...
 
Afaik sollen Betroffene, die ihre Kilometerzahl in der SE2007 nicht richtig angegeben haben, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen. Ein Telefonat oder ein formloser Brief sollte da genügen...
 
Ich glaub das freut jeden der mit seinem Vehikel auf arbeit fährt.
Mal sehn was bei mir da wieder raus springt, verplant ist das Geld eh schon wieder :rolleyes:
 
Afaik sollen Betroffene, die ihre Kilometerzahl in der SE2007 nicht richtig angegeben haben, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen.

Ist dem wirklich so? War mir eigentlich sicher, dass nicht gemachte Angaben eine einmalige Sache sind beim Lohnsteuerausgleich?!?!

Aber okay....es gibt sicherlich einige Betroffene, die sich darüber freuen, dass es doch noch geht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte darum bitten, diese Diskussion deutlich näher an den PuG-Regeln zu orientieren, d.h.:

1. keine Einzeilerbeiträge, die weder eine begründete Meinung noch weiterführende Informationen enthalten.

2. jegliche Beiträge zu unterlassen, die vom Thema wegführen oder die der allgemeinen Provokation dienen.

3. bloße Freudebekundungen bitte ich ebenfalls zu vermeiden, da sie nichts zur Diskussion beitragen.

Sofern diese einfachen Regeln eingehalten werden, kann der Thread gern weitergeführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wer in der Steuererklärung nicht die tatsächlichen Entfernungskilometer, sondern erst die Distanz ab dem 21. Kilometer angegeben hat, kann keinen Einspruch mehr einlegen, da diese Bescheide nicht vorläufig sind.
 
@Rumepl
Ein Teil meines Betrages war doch OK.

Also nochmal:

Gibt es Informationen darüber wie wann was ausgezahlt wird, bei Leuten die über 20km Arbeitsweg haben?
 
@TheMad:

Schon recht. :)

@Justinsane: Es wäre wirklich sinnvoll, wenn Du ein wenig konkreter Deine Position dazu umreißt. Aus welchen Gründen begrüßt Du die Entscheidung genau bzw. inwieweit kannst Du die Position von Steinbrück und Merkel zuvor nachvollziehen oder nicht? Für eine Diskussion braucht es schon ein paar Ansatzpunkte. :)
 
Gott oh Gott, was labert ihr bloß hier?!
Wer nicht seinen kompletten Arbeitsweg in der Steuererklärung angegeben hat, weil er (oder sie natürlich auch) das Geld als verloren geglaubt hat, kann dies jetzt noch seinem FA per Formlosen Brief nachmelden.
Verjährungsfrist vier Jahre.

Nichts für ungut, aber informiert euch bloss mal bevor ihr irgendwas schreibt.
 
@rumpel01

Naja...im Prinzip ist die Diskussiongrundlage recht simpel:

Wie können bzw. konnten es unsere Politiker in Anbetracht unseres Grundgesetzes (und hier insbesondere das Thema "Gleichberechtigung" sowie in gewissen Maße Artikel 12 Absatz 1 sowie Absatz 2) verantworten, dass mit unterschiedlichem Mass gemessen wurde?

Das das ein Fehler war, hat ja nun der BHG bestätigt! Für mich auch eine klare Niederlage der Bundesregierung, die aber den Entscheid des BHG in diesen finanziellen Krisenzeiten uns als Erfolg verkaufen wird!

Wie steht ihr dazu? :)
 
@ElPiJaRr:
Du hast glaube ich gar keine Ahnung vom Steuerrecht. Ich habe lediglich geschrieben, dass ein Einspruch nicht mehr möglich ist, dass ist etwas völlig anderes als die Änderung des Bescheides.
Bitte nicht immer wichtig tun, ohne von etwas Ahnung zu haben.
Zur Info, lies die AO, in der Gegend um §130. Ich bin gerade arbeiten und habe keine Zeit jetzt noch die Gesetzesstelle herauszusuchen.

Einspruchsfrist =/= Verjährungsfrist
 
Zuletzt bearbeitet:
TheMad schrieb:
Gibt es Informationen darüber wie wann was ausgezahlt wird, bei Leuten die über 20km Arbeitsweg haben?
Wenn man den Newsseiten und den Radiosendern glauben schenken darf, soll die Rückwirkende Auszahlung im laufe des ersten Quartals 2009 automatisch erfolgen.
 
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