Neue Pendlerpauschale rechtswidrig

Am Rande: Es geht hier um das BVerfG und nicht den BGH ...

Wer in den letzten beiden Jahren seine gefahrenen Kilometer 1:1 angegeben hat (es stand wirklich überall, das dies zu tun ist), der bekommt automatisch sein Geld zurück. Die Finanzämter haben die entsprechenden Steuerbescheide als "vorläufige Bescheide" verschickt und werden die Anpassung nun automatisch vornehmen.

Allerdings kann es bis zur Auszahlung der Beträge noch einige Wochen dauern, da die Ämter die Änderungen vornehmen müssen.
 
Irgendwie versteh ich das PuG langsam nicht mehr. Wieso bleibt so ein Thread hier offen? rumpel wo siehst du hier die puG Regel zur Threaderöffnung erfüllt? Was haben wir? Einen Link, eine Recht haltlose Behauptung und die Frage wer sich mit dem TE freut. Wo ist die Diskussionsgrundlage? Wo die begründete eigene Meinung?

Ich muss mich echt wundern....
 
Das Nachreichen dieser Diskussionsgrundlage langt, würde ich sagen.
Ansonsten wäre jetzt zu und dies der Abschlussbeitrag. ;)

Tja, nun kommt die Berechnung ab dem 1.km wieder.
Jetzt frage ich mich, ob festgelegt ist, wie viel ein Kilometer wert ist.
Gibt es eine Festlegung, was mind. gezahlt werden muss ?
Eine Wiedereinführung wird bestimmt mit einer Verringerung des Kilometers einher gehen.
Mal sehen, wie viel wirklich dabei rausspringen wird...?

Da werden sich einige evtl. noch wundern, inkl. mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist imho tatsächlich damit zu rechnen, dass die Kilometerpauschale angepasst wird. Allerdings dürfte das aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation erst 2010 der Fall sein.
 
Na ja bei den aktuellen Spritpreisen wäre eine Anpassung wohl auch mehr als gerechtfertigt. ICh aktzpetiere mal die nachgereichte Diskussionsgrundlage. ^^ Aber normalerweise ist sowas eigentlich ruckzuck zu.
 
Wobei eine drastische Kürzung der Pendlerpauschale im Zuge der ganzen Klimadebatte ja auch richtig wäre...

Auf der einen Seite verdonnert man die Automobilhersteller dazu den CO2 Ausstoß drastisch zu senken, und auf der anderen Seite subventioniert man das "herumgurken" auch noch ...

Sicher gibt es Leute die wirklich darauf angewiesen sind, dass sie mit dem Auto weite Strecken zur Arbeit fahren (vielleicht weil sie bereits vorher ein Haus hatten und dann die Stelle wechseln mussten). Aber es gibt auch sicher tausende an Leuten die sich gezielt eine billige Wohnung auf dem Land suchen, täglich zur Arbeit pendeln und sich dann noch diese Spritverschwendung vom Staat subventionieren lassen ...

Ob das so richtig ist?
 
Justin_Sane schrieb:
Wie können bzw. konnten es unsere Politiker in Anbetracht unseres Grundgesetzes (und hier insbesondere das Thema "Gleichberechtigung" sowie in gewissen Maße Artikel 12 Absatz 1 sowie Absatz 2) verantworten, dass mit unterschiedlichem Mass gemessen wurde?

Das das ein Fehler war, hat ja nun der BHG bestätigt! Für mich auch eine klare Niederlage der Bundesregierung, die aber den Entscheid des BHG in diesen finanziellen Krisenzeiten uns als Erfolg verkaufen wird!

Sie koennen es mit derselben Logik, mit der LKW´s mautpflichtig sind, PKW´s dagegen nicht. Mit der Autofahrer Kfz-Steuer entrichten, Fahrradfahrer dagegen nicht.

Vielleicht sollte der Verband der Filmwirtschaft ja klageweise durchzusetzen versuchen, dass kuenftig auch zwoelfjaehrige Pornos kaufen koennen? Angeblich liegt ja in der Binnennachfrage der Schluessel zur Loesung aller unserer Probleme.

Vielleicht sollten wir aber, ehe wir eine Klagewelle entfesseln, darueber nachdenken, welchen Sinn Gesetze haben ...

Das Resultat der heutigen Entscheidung wird sein: es gibt fuer viele ein paar unverhoffte EURO´s vom Finanzamt zurueck und kuenftig wird wieder ab dem 1ten Meter "powered by Staat" gependelt. Natuerlich mit einer demnaechst niedrigeren Pauschale, so dass am Ende diejenigen, die aus Faulheit mit ihrem Auto ins 3 Kilometer entfernte Buero fahren, dafuer belohnt werden und diejenigen, die 60 Kilometer fahren muessen, weniger bekommen als heute. Das ist dann zwar moeglicherweise korrekt - aber gerecht ist es nicht und Sinn ergibt es eigentlich auch keinen. Wobei Sinn aber auch kein Grundrecht von Verfassungsrang ist.
 
auf der anderen Seite subventioniert man das "herumgurken" auch noch ...

Öhm, einen Anspruch auf die Kilometerpauschale haben nicht nur Autofahrer. Auch Beschäftigte, die z.Bsp. öffentliche Verkehrsmittel nutzen, haben Anspruch darauf!

Und genau damit wird Deine Aussage belanglos ;)
 
Nope ist sie nicht. Die Pendlerpauschale ist pauschal und jeder der weit genug vom Arbeitsplatz weg wohnt bekommt sie.

Die Rechenbeispiele sind dabei ganz einfacher Natur, ich kenn sie doch selbst mittlerweile auswendig ...

Kleines Gedankenspiel:
Wenn ich aufs Land ziehe (30-40 km von der Arbeitsstelle weg) und das gezielt, da ich weiß, dass dort die Mieten / Häuserpreise geringer sind und ich zudem eine bombensichere Stelle in der Stadt habe, dann kommt mich das unter umständen gerade wegen der Pendlerpauschale günstiger als eine Wohnung deutlich näher an der Arbeitsstelle.

Ob ich nun mit dem Auto oder der Bahn fahre ist vollkommen irrelevant. Beides bedeutet die Nutzung von Transportkapazität, was eben auch immer Engerieaufwand mit sich bringt.

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Sorry, aber als jemand der sich lieber einen Wohnort nah an der Arbeitsstelle sucht, sehe ich es in einigen Fällen eben nicht ein, wenn das Pendeln zur Arbeitsstelle auch noch subventioniert wird ...
Gäbe es nicht eine derart hohe Zahl an Pendlern würden sich einige Probleme durchaus von selbst lösen lassen. Man schaue sich nur den Verkehrsinfarkt der deutschen Großstädte zum Berufsverkehr an.

Die Hohen Spritpreise in den vergangenen Monaten haben bei mir im beruflichen Umfeld auf einmal dafür gesorgt, dass zig meiner Kollegen anfingen Fahrgemeinschaften zu bilden. Vorher war da kein Denken dran ...
Der Wegfall oder auch nur die Kürzung der Pendlerpauschale würden hier sicherlich auch noch einen guten Denkanstoß bringen ...

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Natürlich gibt es Menschen die wirklich darauf angewiesen sind, zu pendeln. Aber es würde sich sicher eine Regelung finden auch denen gerecht zu werden ...
Wer in einer Mietwohnung wohnt und keine Kinder hat, gehört aber sicher nicht zu diesem Personenkreis.
 
Adam_Smith schrieb:
Kleines Gedankenspiel:
Wenn ich aufs Land ziehe (30-40 km von der Arbeitsstelle weg) und das gezielt, da ich weiß, dass dort die Mieten / Häuserpreise geringer sind und ich zudem eine bombensichere Stelle in der Stadt habe, dann kommt mich das unter umständen gerade wegen der Pendlerpauschale günstiger als eine Wohnung deutlich näher an der Arbeitsstelle.

Die Leute sollten nur nicht vergessen, das sie auf dem Land viel gefährlicher leben als in der Stadt, der Rettungsdienst braucht länger sie zu erreichen und die Feuerwehr kommt tagsüber auch meist nicht, die Kameraden pendeln ja und sind nicht da;).
Schluss endlich: Auf dem Land stirbt sich schneller!(oder leichter, je nach dem)



Adam_Smith schrieb:
Natürlich gibt es Menschen die wirklich darauf angewiesen sind, zu pendeln. Aber es würde sich sicher eine Regelung finden auch denen gerecht zu werden ...
Wer in einer Mietwohnung wohnt und keine Kinder hat, gehört aber sicher nicht zu diesem Personenkreis.

Da magst Du recht haben, allerdings erfolgt nun wieder der Aufschrei das dies nicht dem Gleichheitsgrundsatz entspreche.
Es gehört schließlich zum Wesen des Menschen, die vermeintlichen Vorteile des Nachbarn für sich selbst zu fordern ohne die Nachteile mit übernehmen zu wollen.

Gruß
OMa
 
@Adam_Smith
und warum können Selbstständige jedweden Weg zu ihrer Arbeit voll und für beide Wege, also hin und zurück, angeben ? Warum soll das Arbeitnehmern verwehrt sein ?

Ich finde dieses Gerede vom Subventionieren der Häuschenbesitzer im Grünern für zynisch. Ein großer Teil der Pendler, ich würde sagen die Mehrheit, muss weite Wege fahren weil es die Arbeit verlangt. Es wird andauernt von dem flexzieblen Arbeitnehmer geredet der gefälligst auch weite Wege in Kauf nehmen muss, aber die Kosten dafür muss er dann von seinem Lohn selber tragen. Selbstständige können natürlich voll absetzten wie auch die Abschreibung ihres PKW.

Ich für meinen Teil habe übrigens in der letzten Steuererkährung meine Fahrten zur Arbeit als "Dienstfahrten" angegeben und somit hin und zurück ab dem ersten Kilometer zurück bekommen, plus einer täglichen Spesenpauschale ;) Das geht wenn man für den Arbeitgeber Fahrten außerhalb des Stammsitzes der Firma machen muss. Und da ich jeden Tag direkt zum Kunden der Firma fahre, also garnicht erst zum Arbeitgeber hin muss, sind das Dienstfahrten mit dem eigenen PKW.
 
Fies: Wenn man dem Finanzamt was zu spät überweist muss man Zinsen zahlen, ich vermute aber mal, dass die Zinsverluste durch aufgeschobene Rückerstattung für die KM 1-20 nicht mitüberwiesen werden.

Edit:
Wobei eine drastische Kürzung der Pendlerpauschale im Zuge der ganzen Klimadebatte ja auch richtig wäre...

Auf der einen Seite verdonnert man die Automobilhersteller dazu den CO2 Ausstoß drastisch zu senken, und auf der anderen Seite subventioniert man das "herumgurken" auch noch ...
Dann dürfte aber ein Arbeitsamt auch niemanden mehr verdonnern, eine Anfahrt von 100 KM in Kauf zu nehmen! Oder sollen sich Familien deswegen einfach auflösen?
 
@IgG
so ist es ! So wie Adam_Smith können wirklich nur die Reden die soviel verdienen das es ihnen schnurz ist wie weit sie fahren müssen, oder aber das Glück haben das ihr Arbeitgeber 10km weit weg wohnt.

Oftmals aber auch Leute mit Dienstfahrzeug und Spesenberechnung für den Sprit den sie selber nicht bezahlen brauchen. Unser Finanzminister ist da ein gutes Beispiel. Ich weiß noch wie er sich vor einiger Zeit in Sachen Pendlerpauschale zum Verfassungsgericht Chauffieren ließ und davon lamentierte das man Entscheidungen des Bundestages immer vor dem Verfassungsgericht überprüfen lässt und rechtfertigen muss. Meistens sind das dann auch die Leute die selbstredent 100km für Anfahrten zur Arbeit, natürlich für die Andreren, für zumutbar halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Adam Smith...
"Herumgegurcke", das empfinde ich nicht wenn ich zur Arbeit fahre... Du wohnst sicher direkt nebem deinem AG und kannst sowas nicht verstehen...
Oder aber einfach mal deinen Senf dazugegeben um deine Beiträge zu pushen!
Ein Formloser Brief bis zum 9.01.2009 an euer lieblings FA und ihr könnt rückwirkend vom 01.2007 die Fahrtkosten geltend machen.
Viele denken sie bekommen Cash auf die Kralle :freak: ist nicht so, sind ja WK und als diese werden sie mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet und mindert eure Steuer. Also aus einer
Wenn ein Steuerberater eure Erklärung macht, legt euch in den Stuhl den das wird automatisch für euch erledigt da der Bescheid vorläufig erging!
Ford. über 400 vom Fa werden dann halt 250 oder so.
Und das ist schon gerecht da jeder selbständiger jeden Dreck als BA absetzen kann.
Wie gesagt manche sind gleicher als andere.
Und das das Urteil als Sieg verkauft ist war ja klar... Tolles Konjunkturpakett und das sogar gesetzlich. Ist die Politik nicht gut zum geimeinen Pöbel...
 
Dieser Unmut über meine Äußerungen war ja fast absehbar ...

Ich sagte bereits, dass sich sicher Regelungen finden lassen für jene die wirklich weit fahren müssen weil sie nach dem Kauf eines Eigenheims und der Gründung einer Familie eine neue Arbeitsstelle angenommen haben.
Natürlich sollte man die unterstützen, damit sich das Arbeiten für sie überhaupt noch lohnt.

Das Selbstständige Dienstfahren absetzen können und ihren Dienstwagen auch noch subventioniert bekommen ist wieder etwas anderes. Das sind nun mal "Betriebskosten" des Unternehmens.

Diese Geschichte vom Haus im Grünen ist sicher keine Mähr! Ich erlebe das täglich bei der Arbeit. Da fahren Kollegen jeden Tag 50 km (eine Strecke) zur Arbeit weil sie lieber an einem Ort leben der ihnen besser gefällt. Es gibt nichts, was sie da an dem Ort fest bindet. Weder Kinder noch Frau, noch Wohneigentum. Es ist einfach weil ihnen das Leben dort besser gefällt.

Sollte man das wirklich subventionieren?!

Es muss doch eines klar sein:

Diese Subventionen fallen ja nicht von den Bäumen. Es zahle alle dafür!
Wenn man die Pendlerpauschale komplett streichen würde, so könnte man z.B. den jährlichen Steuerfreibetrag pro Kopf in der Familie deutlich anheben, was speziell die Leute mit geringen Einkommen und Kindern deutlich entlasten würde (unabhängig von der Frage ob sie Pendeln oder nicht).

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Ein alternativer Vorschlag wäre z.B. folgender (mal aus der Hüfte geschossen):

Den gefahrenen Kilometern wird das Einkommen gegenüber gestellt. Man veranschlagt weiter 30 cent pro Kilometer, zieht diese Kosten vom Einkommen ab, aber definiert eine Obergrenze bis zu der diese berücksichtigt werden.

Beispiel Die Obergrenze liegt bei 3000€ brutto im Monat für Singles (für Kinder und Frau würde sich die Summe erhöhen):

Person A bekommt 3500€ brutto und fährt 20 mal im Monat 50 km weit
Also werden 300€ (20*50*0,30€) vom Monatsbrutto abgezogen, macht 3200€.
Person A bekommt also keine Steuerrückerstattung, da noch immer 3200€ im Monat bleiben.

Person B bekommt 3200€ brutto und fährt die selbe Strecke.
Diese Person würde also abzüglich der Pauschale noch 2900€ haben.
Sie kann also 100€ an Fahrtkosten absetzen.

Person C bekommt 2900€ brutto, selbe Strecke.
Abzüglich der Pendlerpauschale wären das 2600€.
Die Person kann die vollen 300€ absetzen.

Die ganze Geschichte kann man natürlich beliebig varriieren.

Das ganze könnte man, so glaube ich, dem Verfassungsgericht auch durchaus begründen. Es werden nämlich gezielt jene unterstützt, die eine unterstützung auch notwendig haben.
Das ist der Grundsatz unseres Solidarprinzips und somit Teil der Verfassung.

/edit:

Natürlich müssten die Fahrtkosten dann mit einem fixen Steuersatz verrechnet und entsprechend zurückerstattet werden.

Die heutige Regelung ist nämlich ein Subventionierung speziell der großen Einkommen.
Wer sehr viel verdient (weit über 5000€ im Monat z.B.) bekommt die Fahrtkosten mit deutlich über 30% verrechnet (bei 1000€ also mehr als 300€ zurück), wer wenig verdient nur mit ca. 15% (also von 1000€ gerade mal 150€ zurück).

Am meisten profitiert also davon der, der so viel verdient, dass er die höeren Fahrtkosten eigentlich locker selbst stemmen könnte ...

Sorry aber wenn doch die Pendlerpauschale dazu dienen soll die höheren Fahrtkosten speziell bei geringen Einkommen abzufedern, dann kann ich daran nichts gerechtes erkennen. Zielgerichtet ist das nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Was natürlich auch sinnvoll wäre wenn man den 44 Euro Tankgutschein auf die bedürfnisse, sprich die km, der AN anapssen dürfte und so die AN zu fördern und ihnen nicht noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wobei ich mir vorstellen könnte das das dann auch zu missbrauchsf fällen führen würde, wie so oft....
Steuerfreier Arbeitslohn also...
Mfg
 
Ich habe eine wahrscheinlich dumme, aber dennoch ernst gemeinte Frage.

Mir fällt es derzeit schwer, die Urteilsbegründung Gleichberechtigung nachzuvollziehen, denn Ungleichberechtigung gibt es doch an 1000 weiteren Stellen. Wenn man nun bei dieser Frage mit dem Argument Gleichberechtigung die Regelungen kippt, müsste man dann nicht auch bspw. einen gleichen Steuersatz für alle einführen? Dann müsste es doch eigentlich auch verfassungswidrig sein, dass Menschen mit geringem Lohn nur ~20% Abgaben haben und Menschen mit hohem Lohn teilweise ~40% Abgaben. Hier könnte man doch genauso argumentieren: Wo ist denn da die Gleichberechtigung? Wenn man die Urteilsbegründung konsequent weiterdenkt, dann müsste man doch wahrscheinlich die Hälfte aller Gesetze neu schreiben, weil in etlichen weiteren Fällen entweder nach Einkommen unterschieden wird oder nach Alter oder nach sonst was. Wo liegt der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und bspw. Steuersätze?
 
Das Problem war ja nicht die Ungleichberechtigung an sich, sondern die Tatsache, dass es keine wirkliche Begründung dafür gab, dass die Pauschale erst ab dem 21. Kilometer gewährt wurde.
Einen höheren Steuersatz für Reiche bekommst du schon argumentiert, im Grunde ist die Legitimation dafür ja sogar schon in der Verfassung verankert.

Daher ja auch mein Vorschlag weiter oben. Dort wird auch die Pendlerpauschale "ungleich" verteilt. Aber eben mit einer konkreten Begründung die sich vermutlich auch mit der Verfassung vereinen ließe.

Eine Ungleichberechtigung an sich, bedeutet nicht zwangsläufig eine Rechtswidrigkeit.
 
@Topic: Ich finde es gut, dass das BVerfG da letztendlich zumindest vorläufig einen Riegel vorgeschoben hat und auch den Mut besitzt offen zu sagen, dass dahinter kein erkennbarer Sinn steckte außer Geld einzusparen.

@Adam:
Du redest hier von Verteilen und Subventionierung aber was hat das mit der Pendlerpauschale zu tun ?
Man bekommt hier nichts vom Staat geschenkt, man kann nur einen (äußerst geringen) Anteil der zu zahlenden Steuern einbehalten bzw. bekommt Sie zurück. Eine Subventionierung sähe da anders aus.
Wenn du 50 km mit dem Auto fährst, kostet das je nach Auto so um die 3000-5000 Euro im Jahr (ich geh jetzt mal von Unter- bis Mittelklasse Wagen aus), für die 3300 Euro die du angeben kannst bekommst du (je nach Einkommen) im Schnitt vielleicht irgendwas um die 500-1000 Euro zurück, das bekommt der Staat vermutlich alleine durch Mineralöl-,KFZ-,Mehrwertsteuer locker wieder rein. Wenn also plötzlich alle umziehen wirds mit deinem höheren Freibetrag nichts weil dann an anderer Stelle die Einnahmen fehlen.

btw, ich fahre z.B. jeden Tag gut 50km (eine Strecke) zur Arbeit, das kostet mich mit Bus/Bahn etwa 3,5h / Tag, imo reicht das als Nachteil schon bei weitem aus wenn 1/6 des Tages (oder die Hälfte der Freizeit) fürs Pendeln drauf geht. Imo ist es da das mindeste dass ich für das Geld (welches ich einzig dafür aufwenden muss um zur Arbeit zu kommen !) wenigstens nicht noch ein weiteres Mal Steuern zahlen muss. Ich frage mich sogar wieso ich nur den Lohnsteueranteil zurückbekomme und nicht auch den Teil für die Sozialabgaben.

Die heutige Regelung ist nämlich ein Subventionierung speziell der großen Einkommen.
Jede Form der Steuererleichterung bringt demjenigen mit großem Einkommen mehr.
Der Leiharbeiter der nur 100 Euro Lohnsteuern / Monat zahlt kann ja kaum 150 davon zurückbekommen. Aber das ist wieder die grundsätzliche Fehlinterpretation, es ist keine Subvention sondern eine Möglichkeit notwendige Ausgaben steuerlich anrechnen zu lassen.
Das Problem ließe sich überigens auch abschwächen wenn das Anrechnen auf das zu versteuernde brutto auch die Anpassung/Rückzahlung der Sozialabgaben zur Folge hätte. ;)

Aus deinen Posts schließe ich, dass du offenbar recht nah an der Arbeit und recht günstig wohnst (sprich noch nie pendeln musstest), die wenigsten Leute die ich kenne pendeln aus Spaß am Reisen sondern weil Sie es sich nicht leisten können umzuziehen (ein Haus hier in der Gegend ist für 200k Euro drin wo man in Düsseldorf z.B. 300-400k für was vergleichbares hinlegen müsste) oder es Ihren Familien nicht zumuten wollen alle 3 Jahre umzuziehen.
 
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