- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 303
Mr.String schrieb:Darf schon, wenn man das auch ausdrücklich via Vollmacht erlaubt hat, was hier aber nicht passiert ist.
Auch richtig, jedoch meiner Meinung nach auch nur, wenn überhaupt durch Vollmacht erlaubt wurde, dass jemand anders das Paket annehmen darf.
Dem Boten kann man meiner Ansicht nach sehr wohl einen Vorwurf machen, da er das Paket gar nicht erst bei den Nachbarn hätte abgeben dürfen, weil die keine erteilte Vollmacht haben.
Akula schrieb:@skyforce
Da ein Freund von mir selbst als Verbundzusteller arbeitet, weiß ich, dass DHL durchaus einfach das Paket beim Nachbarn abgeben kann. Sie sind dann rechtlich aus dem Schneider, denn zugestellt wurde es. Damit ist Dein Nachbar zur Schlüsselstelle geworden..
Ich bin auch der Meinung, dass das ohne Vollmacht erlaubt ist...