Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen. Hast Du das Produkt noch im Jahr 2021 gekauft, sind es nur sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst Du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, bist Du im zweiten Jahr nach dem Kauf meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.