Neusystem mit sehr speziellen Anforderungen

Da habe ich ja wieder was angerichtet. Eigentlich sollte das nicht in einer Grundsatzdiskussion ausarten. :) Ich versuche es kurz zu machen.

Der Pro 8700G kostet keine 500 € sondern knapp 400 €. Und ja, ein 9700X mit ECC-Unterstützung würde nur 300 € kosten.

Aber da schlägt dann das Argument Videobearbeitung zu. Schon ein Transcode mit ffmpeg und dem Parameter hwaccel sorgt in Sekunden statt Minuten oder Stunden für ein Ergebnis. Da waren wir noch nicht beim Schnitt, etc. Es gibt reichlich Anwendungen im FreshPorts wie OpenShot, Shotcut und OBS. Wenns pofessioneller sein soll geht auch DaVinci Resolve 20 in einer Linux-VM/Container (bhyve). Die Anwendungen profitieren alle von der HW-Beschleunigung der Grafik-Einheit.

Zum exotischen FreeBSD. Jetzt wird es anekdotisch und Opa erzählt vom Krieg... Ich arbeite seit Jahrzehnten mit Windows und Linux (u.a. Debian/Devuan, Manjaro, DietPi, Mint nur als Support) und selten mit dem ein oder anderen Unix (u.a. HP-UX, Solaris, FreeBSD). Beruflich habe ich auch unter Windows und Linux embedded Systemen programmiert (u.a. Anwendungen, Kernel). Der ein oder andere Server/Dienst wurde von mir administriert. Von daher habe ich so einiges bei den Betriebssystemen mitgemacht.

Windows war immer ein notwendiges Übel, das jetzt endlich privat in den Ruhestand oder eine abgeschlossene VM (bhyve) gehen soll. Ich hab einfach die Faxen dicke (neueste Spitze des Eisberges ist "inetpub"). Es passt auch nicht in meine Infrastruktur, die nur aus ein paar Kisten mit irgend einem UX besteht.

Fehlgeschlagene Linux Dist-Upgrates mit im Ergebnis völlig zerschossenen Installationen (auch bei Debian), die mittlerweile schon ältere Präferenz für "lieber neu machen statt fixen", recht seltsame Entscheidungen zur Abkehr von Standards (wer braucht schon FHS, LSB und POSIX) und die Annäherung an Windows (Das System startet nicht, weil systemd die Zeit nicht passt) tun ihr übriges. Und das Beste "neue" Dateisystem verliert im erklärten Produktivzustand Daten (ext4) oder die Entwicklung schläft ein (btrfs). Da wird mir die Liebe schwer gemacht.

Unix läuft dagegen seit Jahren mit seiner Trennung Betriebssystem und Erweiterungen bei allen Upgrates klaglos. Und es hat mit ZFS ein Dateisystem, das bei korrekter Einrichtung alles andere an Robustheit in den Schatten stellt. Backup per Snapshot und zfs send. Vorbei die Zeiten, in denen Datenbits unbemerkt umgekippt sind und somit einige Bilddateien und auch Filme geschrottet wurden (Selbstheilung). Leider hat FreeBSD Einschränkungen bei der HW-Unterstützung und selbstverständlichen Features. Aber da läuft gerade einiges an Aktualisierungsbemühungen. Unter Anderem wird der WLAN-Stack erweitert, so dass man demnächst hoffentlich auf den Umweg über wifibox (kurz gesagt eine Linux Mini-VM) verzichten kann.

Am Ende ist FreeBSD natürlich auch nur eine Wette. Bei der mir bekannten Konkurrenz gehe ich aktuell davon aus, dass ich die Wette gewinne.

Zu den GH-Korrekturen. Ich habe erst jetzt wieder bei der Recherche bei einem Mainboard einen Fehler gefunden und gemeldet. Keine Ahnung, wie das Board hieß und wer der Hersteller war. Die Fehler gingen in der Vergangenheit quer durch alle Kategorien. An sich ist das erst einmal kein Drama. Man muss sich dessen halt bewusst sein und im Zweifel auch einfach bei den Herstellern die Produktdatenblätter einsehen.

Puh, das ist jetzt doch etwas lang geworden. Ich hoffe ich hab mein Thema jetzt klarer formulieren können und alle Fragen beantwortet.
 
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ullu schrieb:
Aber da schlägt dann das Argument Videobearbeitung zu. Schon ein Transcode mit ffmpeg und dem Parameter hwaccel sorgt in Sekunden statt Minuten oder Stunden für ein Ergebnis.
Steht halt nicht in deinem Eingangspost das du exakt das in diesem Umfang und genau so machen willst.

Der Hardwareencode ist schneller und kompressionstechnisch deutlich schlechter als der Softwareencode und dennoch ist hardwareseitiger Encode, im Format H.265 (HEVC), in der iGPU des Ryzen 9900X/9700X integriert.
ullu schrieb:
Die Anwendungen profitieren alle von der HW-Beschleunigung der Grafik-Einheit.
Davon steht nichts im Eingangspost das genau das benötigt wird.

Die Farbabtastung 4:2:2 hast du berücksichtigt ?
Wenn du das mit H.265 benötigst ist für eine Hardwarebeschleunigung Intel Quicksync erforderlich den AMD unterstützt das nicht.

Zu deiner Liste der 8700G Pro kostet immernoch 500€, WLP liegt dem Noctua Kühler mit bei und das PSU ist überteuert.
Für den Preis kriegt man 650W PSUs die besser abschneiden als ein PP von BQ.
Bspw. das hier
https://geizhals.de/corsair-rme-series-2025-rm650e-650w-atx-3-1-cp-9020302-eu-a3386141.html

Generell kriegt man mehr fürs Geld und nebenbei ein leiseres System selbst wenn man auf den Kingston RAM ausweicht.
https://geizhals.de/wishlists/4440686

Wenn H.265 mit 4:2:2 ein Thema ist sollte eine dGPU von Intel mit rein, bswp. die A750 mit 8GB VRAM.
 
KarlsruheArgus schrieb:
Steht halt nicht in deinem Eingangspost das du exakt das in diesem Umfang und genau so machen willst.
Also ich verstehe genau das unter "Hobbymäßig Video- und Bildbearbeitung."

KarlsruheArgus schrieb:
Der Hardwareencode ist schneller und kompressionstechnisch deutlich schlechter als der Softwareencode und dennoch ist hardwareseitiger Encode, im Format H.265 (HEVC), in der iGPU des Ryzen 9900X/9700X integriert.
Hm, da war ich der Meinung, dass "supported" mittlerweile auch "full supported" bedeutet. Danke für den Hinweis. Da muss ich also wieder recherchieren bzw. Deinen Vorschlag weiter unten prüfen...

KarlsruheArgus schrieb:
Zu deiner Liste der 8700G Pro kostet immernoch 500€
Nicht, wenn Du die Österreicher in die Shopauswahl aufnimmst. Wenn ich natürlich keine 5 Tage warten kann, hast Du Recht. Womit wir dann dort rauskommen:
ullu schrieb:
Ich bin gerne gut vorbereitet. 10/2025 ist die obere Schranke.


KarlsruheArgus schrieb:
Für den Preis kriegt man 650W PSUs die besser abschneiden als ein PP von BQ.
Bspw. das hier
https://geizhals.de/corsair-rme-series-2025-rm650e-650w-atx-3-1-cp-9020302-eu-a3386141.html
Mit welchen Suchparametern hast Du das gefunden?

KarlsruheArgus schrieb:
Der Hardwareencode ist schneller und kompressionstechnisch deutlich schlechter als der Softwareencode und dennoch ist hardwareseitiger Encode, im Format H.265 (HEVC), in der iGPU des Ryzen 9900X/9700X integriert.

Die Farbabtastung 4:2:2 hast du berücksichtigt ?
Wenn du das mit H.265 benötigst ist für eine Hardwarebeschleunigung Intel Quicksync erforderlich den AMD unterstützt das nicht. [...]
Wenn H.265 mit 4:2:2 ein Thema ist sollte eine dGPU von Intel mit rein, bswp. die A750 mit 8GB VRAM.
Sehr guter Hinweis! Das hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm. Da muss ich schauen, in wie weit das unter FreeBSD unterstützt wird - und meinen Aufbau nochmal prüfen. Großes Dankeschön!
 
ullu schrieb:
Also ich verstehe genau das unter "Hobbymäßig Video- und Bildbearbeitung."
Dann hättest du dir doch die Mühe machen und mehr als als einen Einzeiler hinschreiben können.
ullu schrieb:
Nicht, wenn Du die Österreicher in die Shopauswahl aufnimmst.
Wie du dann beim Gewährleistungs-/Garantiefall agierst ist klar ?
ullu schrieb:
Mit welchen Suchparametern hast Du das gefunden?
Mit gar keinen weil es in meiner Liste als Standard-PSU, in der 650W Kategorie, neben dem FSP Vita ist.

Als Quelle dient hierbei Cybernetics inkl. HWBusters.
https://www.cybenetics.com/evaluations/psus/2628/
https://hwbusters.com/psus/corsair-rm650e-atx-v3-1-psu-review/
Die Bestenliste (230V) ist eine Gewichtung aller Einzelmetriken.
Details zur Gewichtung sieh. Anhang.
 

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ullu schrieb:
Am Ende ist FreeBSD natürlich auch nur eine Wette. Bei der mir bekannten Konkurrenz gehe ich aktuell davon aus, dass ich die Wette gewinne.
Danke für die ausführliche Erläuterung, ich finde so etwas immer interessant.
Kannst du denn unter BSD die Hardwarebeschleunigung der iGPU nutzen, wie ist da die Treibersituation?
 
KarlsruheArgus schrieb:
Wie du dann beim Gewährleistungs-/Garantiefall agierst ist klar ?
Worauf willst Du hinaus? Hier gilt EU-Recht, olé. Mir sind keine Unterschiede zwischen D und AT bekannt.

Gewährleistung:
Faktisch gilt dasselbe wie in Deutschland. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Danach gilt für 1,5 Jahre, dass der Käufer den Produktfehler nachweisen muss. Der Käufer kann kostenlose Reparatur oder Ersatz verlangen. Wenn das nicht möglich ist, erstattet der Verkäufer den Kaufpreis zurück oder mindert den entsprechend der Abnutzung. Wenn das Produkt repariert oder ersetzt wurde, beginnt eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist zu laufen.​

Garantie:
Auch in Österreich ist das eine freiwillige Leistung des Herstellers, dass er Dir schriftlich geben kann, aber nicht muss.​
HerrRossi schrieb:
Kannst du denn unter BSD die Hardwarebeschleunigung der iGPU nutzen, wie ist da die Treibersituation?
Da bin ich noch dran zu prüfen, wie gut der HW-Support ist. Sieht zumindest für Intel und AMD nicht völlig hoffnungslos aus:
Ich tendiere gerade dazu das HW-encoden und die damit notwendige Intel-HW dann doch erst einmal nach hinten zu schieben. Mal schauen, wo meine Recherche mich noch hinbringt...
 
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ullu schrieb:
Hier gilt EU-Recht, olé.
Wenn du dich mit der Nacherfüllung, der Beweislastumkehr und den Fristen vor Ort auskennst ist ja gut das ist nämlich nicht vollumfänglich EU weit geregelt.
ullu schrieb:
Faktisch gilt dasselbe wie in Deutschland. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Danach gilt für 1,5 Jahre, dass der Käufer den Produktfehler nachweisen muss.
Aktualisiere dein Wissen besser mal...
 
@KarlsruheArgus
Ich bin immer bereit etwas neues zu lernen. Laut meinem Wissen ist das EU-weit geregelt. Die EU-Richtlinie ist in nationale Gesetze gegossen worden, hier z.B. für Österreich. Da wurde 2022 die Frist für HW für den Verbraucher auf 1 Jahr verlängert. Die Folgen sind im Grunde identisch, sonst gäbe es keine EU-Richtlinie. Mal davon ab, dass die RED (Art. 3. d,e,f) 08/2025 und der CRA (Art. 2 1. Abs.!!!) 09/2026 bzw. 12/2027 vor der Tür stehen und die Hersteller sich zumindest beim CRA direkt national wirksamen EU-Recht warm anziehen dürfen – an welcher Stelle soll ich jetzt wozu mein Wissen "besser mal" aktualisieren?
 
ullu schrieb:
Laut meinem Wissen ist das EU-weit geregelt.
Jedoch nicht vollumfänglich, einzelne Schritte/Modalitäten und Fristen sind im nationalen Recht anders hinterlegt.
Bedenke das wenn du in der EU einkaufst.
ullu schrieb:
an welcher Stelle soll ich jetzt wozu mein Wissen "besser mal" aktualisieren?
Genau das was ich zitiert hatte.
Die Beweislastumkehr liegt seit 2022 bei zwölf Monaten.
 
Ergänzung, damit wir alle was lernen. :cool_alt: Ich habe mich gewundert, dass das in Europa plötzlich nicht mehr einheitlich geregelt sein soll. Und siehe da, dasselbe gilt seit 01.01.2022 auch gesetzlich in Deutschland. Das wurde angepasst. In der Begründung steht ein Verweis auf die EU-Norm, die im Artikel 11 einheitlich 1 Jahr und mehr vorgibt.
 
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