News Niedersachsen: Datenschutzbehörde erhielt Online-Beschwerden nicht

mischaef

Kassettenkind
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Das Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hat aktuell mit größeren technischen Problemen beim Online-Beschwerdeformular zu kämpfen. Alle im Zeitraum vom 6. Dezember 2018 bis zum 21. Januar 2019 getätigten Anfragen und Meldungen sollen demnach nicht an die Behörde übermittelt worden sein.

Zur News: Niedersachsen: Datenschutzbehörde erhielt Online-Beschwerden nicht
 
Wurde das Formular einfach falsch programmiert oder Daten verloren? Wenn es Empfangsbestätigungen gab, dann sind zumindest Daten übermittelt worden..
 
Der beste Datenschutz ist der, wo die Daten gar nicht erst gespeichert werden. :lol:

ich frage mich hier nur, wie das so lange unbemerkt bleiben konnte. Prüft man bei denen nicht regelmäßig Server Logs oder ähnliches um diese auf mögliche Probleme zu untersuchen?
 
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Ich werde heute auch eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde schreiben.
Es kann nicht sein, daß große Verkaufsplattformen totz Bestellung als Gast ohne zusätzlichen Hinweis meine kompletten persönlichen Daten an eine dubiose Aktiengesellschaft schickt, die mir dann Spam schicken darf ich möge doch bitte eine Bewertung abgeben.
Steht zwar in den Datenschutzhinweisen, allerdings muss man erst zum jeweiligen externen Anbieter der Dienstleistungen um den Ausmaß der Speicherung komplett einzusehen.
 
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So kann sich natürlich auch Arbeit sparen. Man richtet ein System ein das so tut als ob es Meldungen weiterleiten würde, in Wirklichkeit verwirft es die Eingaben aber einfach.
Der Beamte der für die Bearbeitung zuständig war hatte sicherlich ein recht angenehmes Jahr. Monat :daumen:
Alle sind Zufrieden, keine Beschwerden. Top.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fliz schrieb:
Wurde das Formular einfach falsch programmiert oder Daten verloren? Wenn es Empfangsbestätigungen gab, dann sind zumindest Daten übermittelt worden..
du kennst den Code und hast ihn analysiert? Sorry solche Aussagen zeigen nur, dass du einfach keine Ahnung hast. Daher verstehe ich deinen Kommentar nicht.
 
@Julz2k

Das verstößt per se nicht gegen die DSGVO sofern darüber informiert wird. Ich denke, dass das für dich vergebene Liebesmüh ist. Das Unternehmen hat ein konkretes Interesse an der Kundenzufriedenheit, die kann es nur durch derlei Bewertungen erhalten. Das ein Dienstleister dies tut, ist nicht automatisch durch die DSGVO verboten. Mit anderen Worten, du beschwerst dich über etwas, was der DSGVO nach absolut zulässig ist und quasi nur durch Formfehler (mangelnde Kenntnismachung) ggf. überhaupt einen Verstoß darstellt.

ZUm THema. An sich ne Peinlichkeit. aber man bedenke, in dem Zeitraum liegen mehrere Feiertage sowie übliche Urlaubszeiten. Das sollte man durchaus mit berücksichtigen, wenn man sich fragt, wie das so lange unetndeckt bleiben konnte.
 
@Mustis natürlich, darum geht es mir doch. Der Anbieter kann ja gerne solche Dienstleistungen nutzen, muss aber auch ausreichend darauf hinweisen. Ein nicht eindeutiger Passus in den Datenschutzhinweisen reicht nicht aus.
So was muss wie ein Newsletter immer opt out sein.
 
Julz2k schrieb:
So was muss wie ein Newsletter immer opt out sein.
Das ist schlicht nicht korrekt. Inwiefern ausreichend darauf hingewiesen wurde kann ich mangels Infos natprlcih nicht beurteilen. Grundsätzlich ist es jedoch nicht verboten. Und auch ein Opt Out ist hierfür nicht vorgegeben. Natürlich steht es dir frei, dass prüfen zu lassen durch die Behörde.
 
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Hitomi schrieb:
ich frage mich hier nur, wie das so lange unbemerkt bleiben konnte.
Genau, die Mitarbeiter haben sich gefreut, dass alle so zufrieden sind.
 
Scythe1988 schrieb:
Sorry solche Aussagen zeigen nur, dass du einfach keine Ahnung hast. Daher verstehe ich deinen Kommentar nicht.
Achso bei Dir werden also Empfangsbestätigungen einfach aus dem Nichts generiert?
 
Und genau solche Nachrichten bestärken das Vertrauen der Bürger in die Behörden, Ämter und Politik/Regierung nicht.
 
Fliz schrieb:
Achso bei Dir werden also Empfangsbestätigungen einfach aus dem Nichts generiert?

Es gibt 1000000 Szenarien, wo eine E-Mail verschickt werden kann, obwohl der Datensatz gar nicht gespeichert wurde.
Ein einfaches beispiel: Da läuft ein Script von oben nach unten ab, der DB Connector hat nicht funktioniert, die eingegeben Daten wurden nicht in die Datenbank gespeichert, der Exception Handler regelt den Fehler aber so, dass das Script weiter läuft und die Mail wird an den Mailserver zum Versand übergeben.
@Scythe1988 hat schon Recht wenn er sagt, dass man das von außerhalb gar nicht beurteilen kann.


Mustis schrieb:
@Julz2k
ZUm THema. An sich ne Peinlichkeit. aber man bedenke, in dem Zeitraum liegen mehrere Feiertage sowie übliche Urlaubszeiten. Das sollte man durchaus mit berücksichtigen, wenn man sich fragt, wie das so lange unetndeckt bleiben konnte.

Was soll das denn für ein Argument sein?
1. Wenn man von Firmen innerhalb von 72 Stunden eine Reaktion erwartet, dann muss man auch inerhalb von 72 Stunden eine entsprechende Gegenreaktion erwarten können.

2. Ich weiß nicht, in wie weit du administrativ tätig bist, oder warst, dann aber offensichtlich noch nicht im Enterprise-Bereich. Ich habe noch kein Rechenzentrum erlebt, das nicht 24/7 erreichbar ist. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber haben wir wenn die Hood brennt während der Rufbereitschaft 15 Minuten Reaktionszeit, das gilt auch für die Entwickler und für Middleware, auch an Sonn- und Feiertagen. Ab über einer Stunde Dauer bis zur Behebung er Fehler haften die entsprechenden, betroffenen IT-Abteilungen, wenn keine 3rd-Party-Unterstützung nötig ist.

3. Haben die denn ihre komplette IT gleichzeitig in den Urlaub geschickt? Ich bezweifle, dass die Datenschutzbehörde das überhaupt über interne Mitarbeiter macht, ich halte es für wahrscheinlicher, dass man sich hier an externen Dienstleistern bedient. Wenn das der Fall ist, sind offensichtlich die Verträge schlecht.

4. Selbst wenn es eine große Flut an Kleinkram gibt (Filesysteme zu voll, Ausfall von SAN Disks, Serverausfälle, etc.), dann haben sowas Automatismen zu regeln, wenn man keine Lust hat viel Geld in die Hand zu nehmen, dann gibt es sogar genügend OpenSource Software, die dazu in der Lage ist.. Es gibt keine Entschuldigung für derartiges Versagen.

Mir kann niemand erzählen, dass es nicht aufgefallen sei, dass 47 Tage keine einzige Datenschutzbeschwerde ins Haus kam, das ist Versagen auf kompletter Linie.
In so einem Fall gehört direkt das komplette Personal ausgetauscht, von IT bis hin zu BackOffice und den Juristen, die das bearbeiten.

Wie man automatisierte und autarke IT-Systeme aufsetzt und betreut lernt heutzutage sogar jeder Depp in der FiSi-Ausbildung. Bei uns kosten pro Stunde Ausfall der Logistik über 10 Millionen €, mit so jemandem wie denen arbeite ich hoffentlich nie zusammen, da wird man ja Nervenkrank.

Wie du schon sagtest: An Peinlichkeit nicht zu überbieten, vor allem wenn man bedenkt, dass man per Gesetz sogar dazu verpflichtet ist, auf diese Behörde angewiesen zu sein.
 
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textract schrieb:
47 Tage keine einzige Datenschutzbeschwerde
über das Kontaktformular...
Ergänzung ()

textract schrieb:
Bei uns kosten pro Stunde Ausfall der Logistik über 10 Millionen €, mit so jemandem wie denen arbeite ich hoffentlich nie zusammen, da wird man ja Nervenkrank.
Ich denke nicht, dass dies dieselben Kosten bei der Behörde sind, daher ist der Erregungsgrad auch nicht so hoch wie bei dir.
Ergänzung ()

textract schrieb:
enn man bedenkt, dass man per Gesetz sogar dazu verpflichtet ist, auf diese Behörde angewiesen zu sein.
Kommt da der Ärger her?

Ich stimme dir ja zu, peinlich und darf nicht passieren.
Aber ist es nunmal, und da finde ich z.B. Ausfall im Stadtwerk/Müllabfuhr/Polizei schlimmer als das.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
Die logische Schlussfolgerung daraus ist doch, dass es regelmäßig gar nicht so viele Beschwerden über dieses Formular gibt, ansonsten wäre das bestimmt schon eher aufgefallen!
Also auch kein großer Verlust der vermutlich 1-3 üblichen Beschwerden je Monat über das Behördenformular.
Peinlich ist das Ganze natürlich schon. Aber wo Leute arbeiten, passieren eben Fehler.
 
textract schrieb:
1. Wenn man von Firmen innerhalb von 72 Stunden eine Reaktion erwartet, dann muss man auch inerhalb von 72 Stunden eine entsprechende Gegenreaktion erwarten können.
Tja, kannst du eben nicht. Diese Reaktionszeit ist den Firmen zugeschrieben. Die DSGVO regelt nirgends eine Reaktionszeit der Datenschutzbehörden. Wie du das findest ist mir ehrlich gesagt schnuppe. Das ist also schon mal kein Argument.

2. Tja wie gut das die Vermutungen immer ins bild passen. :rolleyes: Aber ich rede nicht davon, dass die Fehlerbehebung so lange dauerte, sondern das es überhaupt bemerkt wurde. Da du ja aber nicht in der Lage bist, die News korrekt zu lesen um festzustellen, dass es um EINEN Zugangsweg ging und es nicht hieß, dass es 47 Tage GAR keine Beschwerden gab, kommst du eben im Anschluss auch zu weiteren abstrusen Misseinschätzungen und führst Beispiele an, die am Thema vorbeigehen.
 
SIR_Thomas_TMC schrieb:
Ich denke nicht, das dies dieselben Kosten bei der Behörde sind, daher ist der Erregungsgrad auch nicht so hoch wie bei dir.
Völlig unerheblich, die Kernaussage ist: IT Systeme haben sich selbstständig zu "heilen" und das geht auch mit sehr geringem finanziellen Aufwand, meistens sogar auf bereits bestehender Infrastruktur.
EDIT: Was mich hier ankotzt ist einfach diese absolute Inkompetenz einer Funktion, auf die man angewiesen ist.

SIR_Thomas_TMC schrieb:
Kommt da der Ärger her?
Klar kommt da der Ärger her.

Mustis schrieb:
2. Tja wie gut das die Vermutungen immer ins bild passen. :rolleyes: Aber ich rede nicht davon, dass die Fehlerbehebung so lange dauerte, sondern das es überhaupt bemerkt wurde. Da du ja aber nicht in der Lage bist, die News korrekt zu lesen um festzustellen, dass es um EINEN Zugangsweg ging und es nicht hieß, dass es 47 Tage GAR keine Beschwerden gab, kommst du eben im Anschluss auch zu weiteren abstrusen Misseinschätzungen und führst Beispiele an, die am Thema vorbeigehen.
Das geht kein bisschen am Thema vorbei, das unterstreicht einfach nur die maßlose Inkompetenz deren Personals, oder IT-Partners und vor allem die Aussage, dass sowas ja wegen Sonn- und Feiertagen untergegangen sein könnte.

Mustis schrieb:
Tja, kannst du eben nicht. Diese Reaktionszeit ist den Firmen zugeschrieben. Die DSGVO regelt nirgends eine Reaktionszeit der Datenschutzbehörden. Wie du das findest ist mir ehrlich gesagt schnuppe. Das ist also schon mal kein Argument.
Gut, da gebe ich dir Recht, dass ich das kritisiere liegt wahrscheinlich daran, dass die DSGVO ohnehin nichts als eine Luftnummer ist.

ThomasK_7 schrieb:
Peinlich ist das Ganze natürlich schon. Aber wo Leute arbeiten, passieren eben Fehler.
Und genau aus dem Grund haben daran Leute auch gar nicht manuell zu arbeiten.
 
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textract schrieb:
Das geht kein bisschen am Thema vorbei, das unterstreicht einfach nur die maßlose Inkompetenz deren Personals, oder IT-Partners und vor allem die Aussage, dass sowas ja wegen Sonn- und Feiertagen untergegangen sein könnte.
Versuch es doch mal zu verstehen: Über das Formular kamen ggf. nur sehr wenige Beschwerden rein. Ich denke nicht, dass das Amt über die Feiertage besetzt war. Wenn dann abseits der Feiertage mal keine der ohnehin ggf. wenigen Beschwerden per Formular eingehen, fällt das 100% nicht sofort auf. Wenn das dann keiner meldet, weil es nicht auffällig ist, kann es auch niemand beheben. Ich weiß es nicht, ob es so war, es ist aber nachvollziehbar denkbar. Da halte ich deine Bewertung für übertrieben.

textract schrieb:
Gut, da gebe ich dir Recht, dass ich das kritisiere liegt wahrscheinlich daran, dass die DSGVO ohnehin nichts als eine Luftnummer ist.
Das ganz sicher nicht. Die Bewertung ist schlicht und ergreifend Stammtisch. Und mich nervt sie im Beruf auch...
 
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