Notebook in Garantie zur Reparatur - Hersteller will 60% Bar erstatten

J

japi936

Gast
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir ein ASUS Notebook am 29.09.2010 bei notebooksbilliger gekauft. Am 11.10.2010 musste ich das Notebook nach Rücksprache mit notebooksbilliger nach ASUS zur Reparatur schicken. Notebooksbilliger bat mich den Artikel direkt an ASUS zu schicken, da der "Zeitweg" kürzer sei und auch Notebooksbilliger dieses Notebook einfach an ASUS zur Reparatur weiterleiten würde. Dies tat ich dann auch und habe es nach rund 14 Tagen repariert zurück erhalten.
Zur Info: Touchpad defekt und auf dem Reparaturschein stand Mainboard ausgetauscht, somit also ein "neues" Notebook bzw. Totalschaden.

Nach geschätzen 2 Monaten tauchte exakt das gleiche Problem erneut auf. Da ich beruflich daraufangewiesen war, schickte ich es erst am 02.01.2011 erneut nach ASUS und beschrieb den Fehler, dass dieser erneut auftrat und nun zum 2. mal eingeschickt wird.

Nach 3 Wochen rief ich bei ASUS an und fragte nach dem Reparaturstatus, man konnte mir keine Antwort mitteilen und ich solle auf der ASUS Internetseite den Reparturstatus aufrufen. Ergebnis - "Product Received > (Waiting) > Repairing > Final Testing > Packing > Ready for Shipping > Repair Finishe" (Waiting-[WB1] Wait for Material/Spare Parts)
Habe soeben die Seite aufgerufen und es steht immer noch diese Meldung in der Maske.

Habe inzwischen eine E-Mail von ASUS erhalten in der mir mitgeteilt wird:
"hiermit möchten wir Sie informieren, dass wir aus unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage sind Ihren Servicefall zeitnah durch eine Reparatur zubeenden." ... "Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Option der direkten Gutschriftsabwicklung an. "

Lt. beigefügter Tabelle soll ich gerade einmal 60% des Kaufpreises erstattet bekommen. Das ist einfach nur lächerlich. Auf Antwort per Mail meinerseits mit einer kleinen Beschwerde das ich gerne 100% erhalten würde, da das Problem von Anfang an bestand, kam folgende Antwort:
"gemäß §346 Abs 1 BGB haben wir die Möglichkeit den „aus der Ware gezogenen Nutzen“ vom Kaufpreis einzubehalten.
Basierend auf dem Kaufdatum Ihres Produktes steht Ihnen daher eine Gutschrift in Höhe von 60% des Kaufpreises zu.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung auf das Ihnen unterbreitete Angebot mit."

Telefonisch fühlt sich keiner zuständig und ich müsse das alles per Mail klären. Auchja des Weiteren steht netterweise das ich binnen 10 Tagen auf diese Mail reagieren solle, sonst wäre das Angebot nichtig.

Was habe ich gelernt - einmal ASUS nie wieder ! Aber das bringt mir jetzt in meiner Situtation leider überhaupt nichts. Hat einer von euch dazu eine Lösung oder einen Rat was ich jetzt machen soll? 60 lächerliche Prozent nehmen und einen neuen NICHT von ASUS kaufen oder die Reparatur fortsetzen lassen, Dauer ist unbekannt. Ich warte bereits wie oben erwähnt schon 1 Monat, bis ich diese lächerliche Rückmeldung erhalten habe! Bin ehrlich gesagt etwas angesäuert.

Bitte um Rückmeldungen und hoffe auf eure Tipps!
DANKE!

Gruß
Jan
 
Tja, dann verlang das reparierte Notebook zurück. Sicher können die dir so ein Angabeot machen, du musst dieses aber nicht annehmen. Ich würde mich im Zweifelsfall mit NBB in Kontakt treten, denn mit denen hast du einen Kaufvertrag, nicht mit ASUS. Nimm das Angebot ja nicht an.

Hersteller versuchen das immer öfter, den Kunden 60% oder gar weniger anbieten und nachher wieder zu fast vollen Preis als "refurbished" verkaufen.

Esist dein gutes Recht das Angebot abzulehnen.
 
hast du das Book 2010 oder 2011 gekauft? Ich hab das Gefühl, du hast nen kleinen Zahlendreher.

Aber zum Thema: Ich würde das Angebot nicht annehmen. Da du auf das Laptop angewiesen bist solltest du, wie bereits geschrieben, dich mit Notebooksbilliger in Verbindung setzen und deinen Fall schildern. Ich kann mir vorstellen, dass du ASUS eine Frist setzen kannst. Schließlich darf die Reparatur ja nicht ewig dauern. Wenn sie es nicht zeitnah hinbekommen, dann biete ihnen an, dass du auch mit einem vergleichbaren Leihgerät zufrieden bist, bis sie dein Gerät repariert haben
 
Ja, entweder repariertes Gerät zurück, oder ein neues Gerät. Das Selbe oder ein besseres. Lass dich ja nicht einschüchtern.
 
Du bist auch nicht darauf angewiesen, die Garantiebedingungen von ASUS zu akzeptieren, da du dich noch in der Gewährleistungszeit von 2 Jahren befindest. Theoretisch müsste sich also der Händler mit ASUS herumschlagen und dir dein Latop reparieren lassen oder ersetzen. Vielleicht stellt auch der Händler dir ein Leihgerät. Einfach mal höflich aber bestimmend nachfragen. Nur nicht pampig werden, dann stellen die auf Stur und du hast garnix gewonnen. Also keine Sprüche wie "ich kauf nie wieder ASUS" oder so. Das hilft dir nicht weiter.
 
Ich würde vergleichen, ob du für die 60% (plus eigene 100€) ein neues, Leistungsmäßig ähnliches oder besseres Notebook bekommst. Ich mein, das Ding ist ja auch schon etwas älter.

=> Mach es davon abhängig, ob du einen Profit davon hast. Das Selbe NB (von der Leistung) in neu für 60% nach 1,25 Jahren ist nicht unrealistisch. Und dann ist es neu. Mit neuer Garantie.
 
Guten Tag,

dein beschriebener Fall hat was mit Garantie und Gewährleistung zutun, bin darin kein Experte. Einfach mal googlen was der Hersteller darf und was nicht soweit mich mein Gedächnis nicht trügt darf der Hersteller zweimal reparieren und dannach umtauschen/Geld-zurück.
Das sieht ja in deinem Fall ein wennig anders aus. Falls du eine Rechtsschutzversicherung besitzt würd ich ja beim Anwalt nach fragen was geht und was nicht. Falls kein Versicherung besteht und du den Schritt zum Anwalt doch wagen willst ist eine Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt ratsam da der "zeitwert" den die dir erstatten nicht sonderlich hoch ist.
 
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Der Hersteller darf so oft reparieren und tauschen wie er lustig ist, da die Garantiebedingungen eine freiwillige Leistung sind.
 
Mein Beitrag war auf Dragon45 bezogen.

Jedenfalls hat japi936 noch keinen Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, da er sich an den Hersteller gewandt hat und nicht an seinen Händler.
 
...und der Händler kann ihm - nach 6 Monaten Beweislastumkehr - je nach Kulanz durchaus etwas husten.

Frag beim Händler an was die machen können. Wenn sie aber darauf pochen, dass du nachweisen sollst dass der zugrunde liegende Fehler bereits im Keim vorlag (was du bei der Natur dieses Sachverhalts nicht ohne Gutachter schafffen wirst), dann bleibt dir nur mehr der Weg über Asus.

edit: Du bist doch noch in den ersten 6 Monaten ab Kauf, oder? Zahlendreher?

Wende dich an den Händler und lass dich nicht besabbelnm dass sie es zum Hersteller schicken müssen - die Wahl hast du! Ein großer Händler wie NBB dürfte auch passende Ersatzgeräte da haben. Poch darauf dass du ein solches haben möchtest, punkt aus.

edit2: Hier noch mal was interessantes: http://www.vz-berlin.de/UNIQ132890451115159/link470171A.html
 
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Vielen Dank zunächst für die vielen und sehr schnellen Rückmeldungen!
Ich habe soeben eine Mail an Notebooksbilliger geschickt und warte nun, wie ihr es vorschlagt auf eine Rückmeldung von denen. Mal schaun was die schreiben.
Werde d.h. ASUS zunächst einmal nicht antworten.

@II n II d II:
Nochmal kurz zum Verlauf: 02.01.2012 war das zweite einschicken, "Zahlen dreher". Bei dem Verlauf kann man ja auch mal etwas durcheinander kommen. Alle anderen Daten stimmen.
(Kauf: 29.09.2010 / 1. Reparatur: 11.10.2010 / 2. Reparatur: 02.01.2012)

@Merle:
Damaliger Kaufpreis 799€ (ASUS X64JV-JX413V) = 479,40€ bei 60%

@Dragon45:
Der Gedanke Rechtsanwalt ist mir auch in den Sinn gekommen, aber für ein Notebook ? Des Weiteren bin ich noch Schüler und müsste dies über meine Eltern alles machen, falls das Rechtschutztechnisch funktionieren sollte - wäre alles ein riesen Aufwand.

Für weitere Tipps bin ich sehr Dankbar!
 
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Nochmal kurz zum Verlauf: 02.01.2012 war das zweite einschicken, "Zahlen dreher". Bei dem Verlauf kann man ja auch mal etwas durcheinander kommen. Alle anderen Daten stimmen.
(Kauf: 29.09.2010 / 1. Reparatur: 11.10.2010 / 2. Reparatur: 02.01.2012)
Dann bist du noch im ersten halben Jahr der Gewährleistung. Der Händler muss dir beweisen, dass der zugrunde liegende Fehler nicht bereits im Keim vorlag. Bei ordnungsgemäßer Benutzung kann er das nicht so einfach.
DU (!) hast dann die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung. Der Händler kann sich zwar gegen eine Ersatzlieferung entscheiden, aber nur wenn es ihm nicht zumutbar wäre. NBB wiederum ist kein kleiner Händler.

Für weitere Tipps bin ich sehr Dankbar!
Tritt dem Händler auf die Füße. Erklärt er sich nicht zur Ersatzlieferung bereit, würde ich mal die RV deiner Eltern anrufen, ob die ein Standardschreiben mit Anwalts-Briefkopf zum Händler schicken können...
 
Na gut, das nimmt dir den Vergleich nicht ab:
Mit genau den Kriterien, die auch das ASUS hätte, finde ich auf gh.de nur DELL Vostros.
Allerdings weiss ich ja auch nicht, welche dieser Sachen du wirklich benötigst.
Die Dell Vostros mit Sandy Bridge beginnen bei 499€, wobei dann nur eine HD3000 IGP von Intel dabei ist.
Du solltest mal schauen.

Natürlich hat der Rest hier prinzipiell recht, aber schau doch mal, ob du das nicht für deinen Vorteil nutzen kannst. Hardware wird nunmal sehr schnell billiger. Und Dell wäre imho kein Fehler. Ich bin von deren Service eigentlich recht angetan. (Allerdings bei uns auch Business Service)
 
@Merle: Für den Preis gibts nach den Kriterien (aktueller Intel-Dual Core, 4 GB RAM, 500 GB HDD, dedizierte Grafikkarte der Leistungklasse 3) gerade mal ein lieferbares Gerät: http://geizhals.at/de/680389

Das tut aber erst mal nichts zur Sache, weil erst mal die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler ausgeschöpft werden sollten.
 
Prinzipiell ja, aber versteht hier keiner, dass er das auch sinnvoll nutzen kann?
Ich meine doch nur, wenn er dann 100€ drauf legt, und wieder ein neues Notebook mit neuer Garantie von vmtl 2 Jahren hat, ist es doch sicher kein Fehler, oder? Und er kann sich von ASUS verabschieden.

Des Weiteren sag ich ja, prinzipiell haben die anderen Recht, aber wenn er einen Nutzen für sich darauf ziehen kann, why not?
 
t-6 schrieb:
Dann bist du noch im ersten halben Jahr der Gewährleistung...

Nein, ist er eben nicht (Kauf: 29.09.2010). Da der Fehler aber schon einmal aufgetreten und repariert worden war ist es sehr wahrscheinlich, dass der Fehler bereits von Anfang an bestand. Aber egal. Wenn das Laptop jetzt eineinhalb Jahre alt ist, sollte man wirklich darüber nachdenken auf das Angebot von Asus einzugehen. Wenn das Gerät repariert wird und dann in einem halben Jahr (und damit außerhalb der Gewährleistung) wieder den Geist aufgibt ärgert man sich, dass man nicht das Geld genommen hat. Für ein neues Laptop müsste man zwar eventuell noch ein paar Euro drauflegen, dafür hätte man aber wieder 2 Jahre Gewährleistung. Keiner zahlt einem sonst nach 1 1/2 Jahren noch 60% des Kaufpreises für ein gebrauchtes Laptop.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ist er eben nicht (Kauf: 29.09.2010)
Doch ^^
@II n II d II:
Nochmal kurz zum Verlauf: 02.01.2012 war das zweite einschicken, "Zahlen dreher". Bei dem Verlauf kann man ja auch mal etwas durcheinander kommen. Alle anderen Daten stimmen.
(Kauf: 29.09.2010 / 1. Reparatur: 11.10.2010 / 2. Reparatur: 02.01.2012)
edit: Ach Blödsinn. Selber verlesen -.- Mea Culpa

Dann sind meine Aussagen hinfällig. Wenn NBB nicht auf Kulanz geht (denke nicht dass sie sich informell davon überzeugen lassen dass der Fehler bereits im Keim vorlag, selbst nach der einen Reparatur) dann bleibt dir nur mehr Asus' Angebot.
 
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Hmm. Gewährleistung und Garantie...
Der TE hat das NB 2 mal zum Hersteller geschickt. Es fand noch keine Nachbesserung des Händlers im Sinne der Gewährleistung statt.
Durch die garantiebedingten Reparaturen kann der TE eventuell nachweisen, dass das Problem von anfang an bestand, aber das ändert nix daran, dass Notebooksbilliger noch 2 Nachbesserungsversuche hat. Und dann ist aus der Gewährleistung raus.
Oder denke ich hier falsch?

Keiner zahlt einem sonst nach 1 1/2 Jahren noch 60% des Kaufpreises für ein gebrauchtes Laptop.
Und genau das meinte ich.
 
Der TE hat das NB 2 mal zum Hersteller geschickt. Es fand noch keine Nachbesserung des Händlers im Sinne der Gewährleistung statt.
Durch die garantiebedingten Reparaturen kann der TE eventuell nachweisen, dass das Problem von anfang an bestand, aber das ändert nix daran, dass Notebooksbilliger noch 2 Nachbesserungsversuche hat. Und dann ist aus der Gewährleistung raus.
Oder denke ich hier falsch?
Sofern der erste Vorgang - wo der TE das Notebook auf Geheiß des Händlers zum Hersteller geschickt hat - nicht als Versuch gezählt wird, dann stimmt das.
Bei dem Vorgang hätte der TE auf Ersatzlieferung pochen sollen.
 
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