J
japi936
Gast
Hallo zusammen,
habe eine Rückmeldung sowohl von ASUS, als aber auch von Notebooksbilliger, die wie folgt lautet:
ASUS:
"wir gewähren Ihnen hiermit eine Frist bis zum 17.02.2012 15 Uhr.
Eine Fortführung der Reparatur ist möglich, jedoch ohne Nennung eines Termins der Fertigstellung.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit."
Notebooksbilliger:
"Für Ihr Gerät wurde aufgrund einer Reparaturzeitüberschreitung der Rücktritt von
Kaufvertrag eingeleitet. Wird ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchgeführt so sind
gem. § 346 BGB sämtliche empfangenen Leistungen sowie gezogene Nutzen wieder
herauszugeben. Ist dies nicht möglich, wird ein Wertabzug vorgenommen. Da Sie
das Gerät nutzen konnten, ist es völlig legitim, dass dieser Nutzungsvorteil in
Abzug gebracht. Daher steht Ihnen die Erstattung des vollen Kaufpreises nicht
mehr zu und wird nicht erfolgen.
Alternativ zu dem vorn Asus genannten Gutschriftsangebot besteht weiterhin die
Möglichkeit auf das benötigte Ersatzteil zu warten. Jedoch ist hierbei nicht
abzusehen wie lange sich der Vorgang dadurch verzögert.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid übermitteln zu können und
verbleiben"
Fazit:
Reparatur auf unbestimmte Zeit und hinterher nach 2 Monaten evtl. wieder Probleme mit dem Gerät oder Variante 2 das Geld nehmen etwas drauf legen und sich ein neues (leistungsstärkeres) von HP mit Option auf CarePack kaufen?
habe eine Rückmeldung sowohl von ASUS, als aber auch von Notebooksbilliger, die wie folgt lautet:
ASUS:
"wir gewähren Ihnen hiermit eine Frist bis zum 17.02.2012 15 Uhr.
Eine Fortführung der Reparatur ist möglich, jedoch ohne Nennung eines Termins der Fertigstellung.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit."
Notebooksbilliger:
"Für Ihr Gerät wurde aufgrund einer Reparaturzeitüberschreitung der Rücktritt von
Kaufvertrag eingeleitet. Wird ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchgeführt so sind
gem. § 346 BGB sämtliche empfangenen Leistungen sowie gezogene Nutzen wieder
herauszugeben. Ist dies nicht möglich, wird ein Wertabzug vorgenommen. Da Sie
das Gerät nutzen konnten, ist es völlig legitim, dass dieser Nutzungsvorteil in
Abzug gebracht. Daher steht Ihnen die Erstattung des vollen Kaufpreises nicht
mehr zu und wird nicht erfolgen.
Alternativ zu dem vorn Asus genannten Gutschriftsangebot besteht weiterhin die
Möglichkeit auf das benötigte Ersatzteil zu warten. Jedoch ist hierbei nicht
abzusehen wie lange sich der Vorgang dadurch verzögert.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid übermitteln zu können und
verbleiben"
Fazit:
Reparatur auf unbestimmte Zeit und hinterher nach 2 Monaten evtl. wieder Probleme mit dem Gerät oder Variante 2 das Geld nehmen etwas drauf legen und sich ein neues (leistungsstärkeres) von HP mit Option auf CarePack kaufen?
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