Notebook Reparatur

Calmalor

Cadet 4th Year
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Apr. 2012
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Hallo,

Habe vor einigen Monaten ein gebrauchtes Notebook bei einem Händler gekauft. Dieser gewährt ein Jahr Gewährleistung darauf. Das Notebook hatte von Anfang an zwei Risse, über die ich auch schon beim Kauf bescheid wusste. Der eine ist direkt am Scharnier und wird in letzter Zeit immer größer. 2014-06-03 14.01.51.jpg
Ich fürchte, dass der Deckel in nächster Zeit komplett einreißen wird. Habe ich da ein Recht auf Reparatur? Für irgendwas muss die Gewährleistung ja gut sein.

Ich hoffe jemand weiß bescheid.

MfG Calmalor :)
 
Das Teil war gebraucht und aufgrund der Mängel sicherlich auch günstig, nun möchtest du die Mängel auf Gewährleistung Repariert haben.
An Dreistigkeit kaum zu überbieten :mad:
 
Günstig war es nicht. Habe fast den doppelten Preis bezahlt, wenn man es mit Ebay vergleicht.
 
Was steht den im Vertrag bezüglich des Zustands?
 
Der Zustand wurde angegeben als:
Getestet und Aufbereitet
Technisch: Einwandfrei
Optisch: Leichte Gebrauchsspuren ( leichte Kratzer, Lackabnutzungen am Gehäuse und siehe Fotos #1, #2), die Funktion und Performance des Geräts wird dadurch nicht beeinträchtigt!

1417_3.jpg
So stand es auf der Seite.
 
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der Mangel war bekannt, der mangel wird nicht reapriert.
wäre ja noch schöner.

es ist doch klar zu erwarten, dass ein Riss an einem Scharnier mit der Zeit größer wird!
Reparieren würde ich das mit Klebeband.
 
Als "Technisch Einwandfrei" gekauft....

Wenn das Gehäuse am Schanier gebrochen ist und war dann ist es nicht Technisch Einwandfrei.
Es ist ein Technisches Problem und kein Optisches.

Warum hast du es nicht bemängelt??!

Ein sichtbaren Schaden nach Monaten plötzlich zu bemägeln ist schon etwas merkwürdig. Viel Spass bei Emailverkehr mit dem Verkäufer....
 
ich würde das nicht als einen Technischen sondern einen Mechanischen Mangel einstufen.
und der war ja beim Kauf bekannt.
 
Gebrochen ist ja nichts. Nur angebrochen. Wenn ein Jahr Gewährleistung drauf ist sollte es zumindest so lang halten bei normaler Verwendung.
 
Also zunächst ist das eine Jahr Gewährleistung, Gesetzlich vorgeschieben und kein Wohlwollen des Händlers ;)

Und wie lange ein schon vorhandener Technischer Mangel hält lässt sich wohl kaum vorher absehen.
ich sage es wie es ist, du wirst keine Guten Karten haben bei Händler, du bist auf Kulanz angewiesen.

Warum du alerdings ein Gerät mit so einen Schaden kaufst welches doppelt so Teuer ist als bei Ebay und den Schaden zunächst Akzeptierst bleibt wohl dein Geheimnis.
 
Die Beschreibung trifft streng genommen schonmal nicht zu. Auf dem Foto sehe ich keine Kratzer, wie beschrieben, sondern nur den fetten Riss.

Inwiefern das als technischer Mangel zählt, und somit vielleicht der Beschreibung widersprecht, weiß ich nicht, aber ich würde versuchen die Gewährleistung in Anspruch zunehmen. Was hast du zu verlieren außer Zeit und Nerven?

Vielleicht solltest du das Notebook einfach ganz oft auf und zu klappen bis es auseinander fliegt, dann wärs sicher ein technischer Mangel ;) .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ochse schrieb:
Die Beschreibung trifft streng genommen schonmal nicht zu. Auf dem Foto sehe ich keine Kratzer, wie beschrieben, sondern nur den fetten Riss.

Wieder einer der nicht lesen kann. Es stand: "(leichte Kratzer, Lackabnutzungen am Gehäuse und siehe Fotos #1, #2)"...
 
Wieder ein Ferndiagnostiker, der sich wegen eines einzelnen überlesenen Wortes anmaßt, über die Lesefähigkeit anderer urteilen zu können.

Es steht da "Optisch: ..." aber ein Riss betrifft meiner Meinung nach nicht nur die Optik.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein mechanischer Mangel ist ein technischer Mangel in seiner vordefinierten Funktion. Das Scharnier und die gesamte Funktion um den Klappmechanismus, die Gehäusestabilität und Schmutzeindringung ist bedingt gewährleistet.


Sehe das wie eine angebrochene Achse oder Aufhängung. Die vom Hersteller erlaubte Belastungsgrenze wird durch den Schaden für den üblichen Betrieb überschritten. Das trifft auch auf das Scharnier und die üblichen Belastungsszenarien, die ein Notebook jetzt aushalten muss, zu.

Wenn soweit alle Angaben stimmen.
Entweder der Händler hat von der Bezeichnung: "technisch einwandfrei", keine Ahnung oder er hat bei der Angabe gelogen.

Lackabplatzer verhalten sich anders. Von Abrieb bis Abplatzer sind ebenso Risse möglich, nur sind diese von der Flexibilität des Trägermaterials abhängig. Einen typischen Lackschaden sieht man im ersten Bild an der linken Oberkante.
 
Deswegen Frage ich ja nach ob eine Anfrage zur Übernahme der Reparaturkosten berechtigt ist oder nicht.
 
Im Angebot wurden alle Mängel sorgfältig dokumentiert und der Käufer hat mit dem Bewusstsein kein mangelfreies Produkt zu kaufen dem Angebot zugestimmt.

Hierbei kann man nicht von einem versteckten Mangel sprechen, der vom Verkäufer wissentlich verschwiegen wurde. Daher hat der Käufer meiner Meinung nach keinen Anspruch auf eine Nachbesserung.

Zum Zeitpunkt des Kaufes hat der Riss die Funktion des Gerätes sicher noch nicht beeinträchtigt und wurde daher unter optische Fehler angegeben. Das dieser sich verschlimmert und nun auch auf die technische Funktion Einfluss nimmt war zwar abzusehen aber für den Zeitpunkt des Kaufes irrelevant. Der Käufer muss im Angebot jediglich den gegenwärtigen Zustand des Gerätes angeben und dokumentieren und das hat er getan.

Die Gewährleistung ist kein Versprechen des Käufers, dass die Ware 1 Jahr halten muss. Sondern die Ware muss genau so beschaffen sein bei Gefahrenübergang wie im Angebot dokumentiert.

Und hinterfragt euch alle bitte einmal... möchtet Ihr so einen Käufer haben der auf einer Formulierung herum hackt und euch damit zur Nachbesserung zwingt. Irgendwann besucht man einen Volkshochschulkurs in Handelsrecht bevor man seinen alten Staubsauger verkaufen möchte, weil man möchte ja nicht angreifbar sein.
 
Und hinterfragt euch alle bitte einmal... möchtet Ihr so einen Käufer haben der auf einer Formulierung....

Selten soviel Mist gelesen. Es geht einfach nur um das Thema, ob ein Anspruch vorhanden ist oder nicht.

@Calmalor, wenn ein Riss vorhanden war, muss auf den Folgeschaden doch nicht lange gewartet werden. Das Thema ist doch ein Selbstläufer. Du hast keinen Anspruch. Warum auch?
 
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So ganz leuchtet mir das nicht ein. Zumal du auch keine Begründung abgibst.

Wäre deiner Meinung nach ein Anspruch vorhanden wenn der Deckel komplett einreißen würde?
 
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@Ochse, von Lipovitan wurde doch schon alles gesagt, was zu diesem Thema wichtig ist:

https://www.computerbase.de/forum/threads/notebook-reparatur.1357543/#post-15821749

Ich fand den letzten Absatz von Ihm/Ihr nur überflüssig. Sorry @Lipovitan für meine Ausdrucksweise. ;) Ich arbeite dran.

Welche Begründung möchtest Du denn von mir hören? Es gibt doch mittlerweile 2 Aussagen vom TE:

- Das Notebook hatte von Anfang an zwei Risse, über die ich auch schon beim Kauf bescheid wusste.
- Der Zustand wurde angegeben als:...Optisch: Leichte Gebrauchsspuren ( leichte Kratzer, Lackabnutzungen am Gehäuse..

Und, welcher Aussage soll ich glauben? Eine Beanstandung aufgrund eines Mangels muss unverzüglich geltend gemacht werden. Egal, welcher Aussage ich glauben würde, der Mangel wurde nicht rechtzeitig beanstandet.

Wäre deiner Meinung nach ein Anspruch vorhanden wenn der Deckel komplett einreißen würde?

Nein, hierbei ist es absolut egal, ob der Deckel immer weiter einreißt oder der Deckel vollständig über die ganze Länge des Monitors gerissen ist. Es macht definitiv keinen Unterschied.
 
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Schon gut mir solls egal sein. Ich fand nur die Begründung von Der Nachbar plausibler.

Eine Beanstandung aufgrund eines Mangels muss unverzüglich geltend gemacht werden. Egal, welcher Aussage ich glauben würde, der Mangel wurde nicht rechtzeitig beanstandet.

So? Das ist mir neu (was nicht heißen soll das ich dir nicht glaube). Er hätte den Mangel ja auch gar nicht beanstanden können, denn er war schon vor dem Kauf bekannt.
 
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