fixedwater
Rear Admiral
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In welchem Zustand befand sich Windows denn, als Du den Laptop weggeschickt hast? Hattest Du es zurückgesetzt oder neu installiert?
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Nochmal sorry, aber wie heißt's so schön? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"pc_newb schrieb:wenn man sich nicht auskennt
weder noch.... :/fixedwater schrieb:In welchem Zustand befand sich Windows denn, als Du den Laptop weggeschickt hast? Hattest Du es zurückgesetzt oder neu installiert?
keine weitere Zusicherung im Chat... warum auch :/ hatte so einen speziellen Fall noch nie... oh manUser007 schrieb:Nochmal sorry, aber wie heißt's so schön? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Dafür gibt's genügend Möglichkeiten sich vorher entsprechend zu informieren.
Chatverlauf unbedingt aufbewahren und keinesfalls löschen - könnte noch als Nachweis dienlich sein!
Der Hinweis auf den Privatverkauf sowie (der pauschale) Ausschluß von Garantie/Haftung sollte Dich aus jeglicher Haftung für eine Funktionsgarantie nehmen - es sei denn, das hast Du im Chat explizit zugesichert.
Ansonsten liegt das Risko beim Käufer und das scheint ja bewußt eingegangen worden zu sein.
die Frage ist halt auch... inwiefern kann man DHL dafür verantwortlich machen, wenn der Schaden beim Transport entstanden ist?rg88 schrieb:Autsch, Kleinanzeigen, Versand UND Paypal... Das ist eigentlich perfekte Kombination, dass man sich als Verkäufer als perfektes Opfer anbietet...
Lass dir das Gerät zurückschicken und gut ists. Da wirst du hier jetzt nur über den Tisch gezogen. Der will jetzt einen Preisnachlass und installiert dann windows einfach neu. Das ist immer die selbe Abzocke
Hast du den versand versichert?pc_newb schrieb:inwiefern kann man DHL dafür verantwortlich machen, wenn der Schaden beim Transport entstanden ist?
"Ne habe ich nicht. Tatsächlich besitze ich weder nen usb Stick noch win10 auf irgend einem MediumUser007 schrieb:Natürlich ist das alles trotzdem davon unbenommen, dass, so wie hier andere sowie ich, bereits auf eine mögliche betrügerische Absicht hingewiesen haben.
Wie hat sich der Käufer denn bis jetzt dazu geäußert - was ist sein priorisiertes Ziel, Funktionsfähigkeit und Gerät behalten, Minderung oder Rückgabe oder was anderes?
das schonrg88 schrieb:Hast du den versand versichert?
Na, wenn er das schon anbietet würde ich das auch genauso machen. Versicherter Versand zurück mit Sendungsverfolgung. Geld zurück wenn bei Dir eingetroffen. Ist wahrscheinlich das Szenario mit dem kleinsten Ärgerfaktor. Ist halt grundsätzlich eher doof, dass Du Dir die Seriennummer nicht notiert bzw. ein Foto davon gemacht hast.pc_newb schrieb:Sonst muss der Laptop leider wieder zurück. Ich zahle den Rückversand und du schickst mir die 460€ zurück.
Was ist denn damit ganz genau gemeint?pc_newb schrieb:Er hatte mir direkt nach Ankunft ein Feedback gegeben, dass was nicht stimmt
pc_newb schrieb:da ich den Laptop selbst nur übergangsweise hatte für 2 Monate
Geld zurückbuchen, SEPA entziehen, durchatmen.DaZpoon schrieb:Paypal zieht gnadenlos erstmal die Kohle wieder ein, du bist dein Gerät los und musst das dann irgendwie (er)klären.
Dafür, dass Windows plötzlich nicht mehr funktioniert bzw geladen wird? Gar nicht.pc_newb schrieb:die Frage ist halt auch... inwiefern kann man DHL dafür verantwortlich machen, wenn der Schaden beim Transport entstanden ist?
Er hatte mir direkt nach Ankunft ein Feedback gegeben, dass was nicht stimmt
Jup.abulafia schrieb:Ich sehe es eher kritisch, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Hier kann dann ein Gericht interpretieren ob es so gemeint war und so verstanden werden kann.
Wurde aktuell geändert, Du mußt es sehr wohl nun auch in Privatverkäufen explizit ausschließen:abulafia schrieb:Sachmängelhaftung bei privatem Gebrauchtwarenverkauf auszuschliessen ist nicht wirklich nötig. Ich sehe es eher kritisch, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Hier kann dann ein Gericht interpretieren ob es so gemeint war und so verstanden werden kann.
UndLeicht verschärfte Haftung ab 2022
Von 1. Januar 2022 an haften Verkäufer auch, wenn sie und die Käufer sich über eine bestimmte Verwendung der Kaufsache gar keine Gedanken gemacht haben. Der angebotene Gegenstand ist nach einer Gesetzesänderung auch dann mangelhaft, wenn er objektiven Kriterien wie Verwendbarkeit und oder üblicher Beschaffenheit nicht genügt. Ihn korrekt zu beschreiben, wird dann noch etwas wichtiger. An der Möglichkeit, die Haftung auszuschließen, ändert sich aber nichts.
Gewährleistung und Garantie: Wer haftet bei einem Privatverkauf über eBay und Co.?
Umgangssprachlich werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft gleichgesetzt. Juristisch ist das jedoch falsch. Denn eine Garantie ist immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Der Verkäufer kann dabei selbst entscheiden, was die Garantie alles umfasst. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss. Bei einer mangelhaften Lieferung haben Sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes.
Achtung: Bei einem Privatverkauf können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Typischerweise enthalten solche Verkaufsanzeigen einen Haftungsausschluss wie: „Der Gegenstand wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“ oder „Gekauft wie gesehen“. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen. Und auch nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt (§ 444 BGB). In beiden Fällen haftet immer der Verkäufer.