Notebook verkauft und startet Windows nicht

In welchem Zustand befand sich Windows denn, als Du den Laptop weggeschickt hast? Hattest Du es zurückgesetzt oder neu installiert?
 
pc_newb schrieb:
wenn man sich nicht auskennt :(
Nochmal sorry, aber wie heißt's so schön? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Dafür gibt's genügend Möglichkeiten sich vorher entsprechend zu informieren.

Chatverlauf unbedingt aufbewahren und keinesfalls löschen - könnte noch als Nachweis dienlich sein!
Der Hinweis auf den Privatverkauf sowie (der pauschale) Ausschluß von Garantie/Haftung sollte Dich aus jeglicher Haftung für eine Funktionsgarantie nehmen - es sei denn, das hast Du im Chat explizit zugesichert.
Ansonsten liegt das Risko beim Käufer und das scheint ja bewußt eingegangen worden zu sein.​
 
fixedwater schrieb:
In welchem Zustand befand sich Windows denn, als Du den Laptop weggeschickt hast? Hattest Du es zurückgesetzt oder neu installiert?
weder noch.... :/
hab da kaum was mit gemacht, sprich nix persönliches abgespeichert, da ich den Laptop selbst nur übergangsweise hatte für 2 Monate
 
Autsch, Kleinanzeigen, Versand UND Paypal... Das ist eigentlich perfekte Kombination, dass man sich als Verkäufer als perfektes Opfer anbietet...
Lass dir das Gerät zurückschicken und gut ists. Da wirst du hier jetzt nur über den Tisch gezogen. Der will jetzt einen Preisnachlass und installiert dann windows einfach neu. Das ist immer die selbe Abzocke
 
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User007 schrieb:
Nochmal sorry, aber wie heißt's so schön? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Dafür gibt's genügend Möglichkeiten sich vorher entsprechend zu informieren.

Chatverlauf unbedingt aufbewahren und keinesfalls löschen - könnte noch als Nachweis dienlich sein!
Der Hinweis auf den Privatverkauf sowie (der pauschale) Ausschluß von Garantie/Haftung sollte Dich aus jeglicher Haftung für eine Funktionsgarantie nehmen - es sei denn, das hast Du im Chat explizit zugesichert.
Ansonsten liegt das Risko beim Käufer und das scheint ja bewußt eingegangen worden zu sein.​
keine weitere Zusicherung im Chat... warum auch :/ hatte so einen speziellen Fall noch nie... oh man :(
Ergänzung ()

rg88 schrieb:
Autsch, Kleinanzeigen, Versand UND Paypal... Das ist eigentlich perfekte Kombination, dass man sich als Verkäufer als perfektes Opfer anbietet...
Lass dir das Gerät zurückschicken und gut ists. Da wirst du hier jetzt nur über den Tisch gezogen. Der will jetzt einen Preisnachlass und installiert dann windows einfach neu. Das ist immer die selbe Abzocke
die Frage ist halt auch... inwiefern kann man DHL dafür verantwortlich machen, wenn der Schaden beim Transport entstanden ist?
Er hatte mir direkt nach Ankunft ein Feedback gegeben, dass was nicht stimmt
 
Natürlich ist das alles trotzdem davon unbenommen, dass, so wie hier andere sowie ich, bereits auf eine mögliche betrügerische Absicht hingewiesen haben.
Wie hat sich der Käufer denn bis jetzt dazu geäußert - was ist sein priorisiertes Ziel, Funktionsfähigkeit und Gerät behalten, Minderung oder Rückgabe oder was anderes?

Btw.:
Der Versanddienstleister wird (juristisch) nur haftbar sein, wenn eindeutige Beschädigungen offensichtlich (oder nachweislich) durch den Transport bzw. während der Zeit seiner Obhut entstanden sind.​
 
User007 schrieb:
Natürlich ist das alles trotzdem davon unbenommen, dass, so wie hier andere sowie ich, bereits auf eine mögliche betrügerische Absicht hingewiesen haben.
Wie hat sich der Käufer denn bis jetzt dazu geäußert - was ist sein priorisiertes Ziel, Funktionsfähigkeit und Gerät behalten, Minderung oder Rückgabe oder was anderes?​
"Ne habe ich nicht. Tatsächlich besitze ich weder nen usb Stick noch win10 auf irgend einem Medium

Sonst muss der Laptop leider wieder zurück. Ich zahle den Rückversand und du schickst mir die 460€ zurück. Dann haben wir beide etwas Lehrgeld bezahlt und du kannst dich in Ruhe mit diesem Problem befassen."

Er will das Gerät zurück schicken, hier nach kam aber keine weitere Antwort als ich ihn gefragt hatte, inwiefern der Schaden durch DHL reguliert werden könnte.

Von meiner Seite aus würde ich ihm lieber 10 € erstatten und er soll sich Win10 holen als wieder ewig zu warten bis der Laptop wieder verkauft wird
Ergänzung ()

rg88 schrieb:
Hast du den versand versichert?
das schon
 
pc_newb schrieb:
Sonst muss der Laptop leider wieder zurück. Ich zahle den Rückversand und du schickst mir die 460€ zurück.
Na, wenn er das schon anbietet würde ich das auch genauso machen. Versicherter Versand zurück mit Sendungsverfolgung. Geld zurück wenn bei Dir eingetroffen. Ist wahrscheinlich das Szenario mit dem kleinsten Ärgerfaktor. Ist halt grundsätzlich eher doof, dass Du Dir die Seriennummer nicht notiert bzw. ein Foto davon gemacht hast.
 
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Wenn die Seriennummer nicht stimmt, würde das ja bedeuten, er bekäme ein anderes Gerät zurückgeschickt, als er verkauft hat. Das nützt ihm dann auch nichts.
pc_newb schrieb:
Er hatte mir direkt nach Ankunft ein Feedback gegeben, dass was nicht stimmt
Was ist denn damit ganz genau gemeint?
 
Nur mal so, wir verschicken jahrzehntelang permanent Notebooks (über 100 pro Jahr) durch die Gegend, und es ist nirgends irgend etwas sowas passiert. Daher würde ich auch von einer betrügerischen Absicht ausgehen.

Nächstens mal vor dem Verkauf jegliche Gewährleistung ausschließen, Beweisvideo aufnehmen, daß das Gerät funktioniert und im Verkaufstext so angeben, daß diese Dinge existieren. Und nur auf Überweisung dingen, kein Paypal.
 
Gesetzlich bist du nur verantwortlich bis zur Abgabe beim Versanddienstleister, d.h. sobald das Paket unterwegs war ist es das Problem vom Käufer.
In der Praxis interessiert das aber Paypal nicht. Und auch der Versanddienstleister wird sich querstellen, dass da was falsch gelaufen ist und solange das Paket unbeschädigt und ohne Beanstandung angenommen wurde, lässt sich auch da eigentlich nichts machen. Da du bei DHL der Kunde bist, kannst auch nur du die Versicherung in Anspruch nehmen. Aber aussichtslos eigentlich.

Er soll es zurücksenden, beste für dich. Und beim erneuten Verkauf dann nur 2 Bezahlmöglichkeiten anbieten: Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse per Überweisung und Versand erst nach Geldeingang. Nur so hast du das Geld sicher. Paypal, Kleinanzeigen Bezahldienst wie auch PayPal Friends ist als Verkäufer immer unsicher. Paypal Friends kann man anbieten wenn man den Verlust von Ware und Geld verschmerzen kann, also bei Produkten bis 50-60 Euro oder so, die man sonst eh wegwerfen würde wenn es niemand kauft.

Des Weiteren jeder Anzeige den Text hinzufügen:

Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.


Bei hochpreisigen Artikeln lohnt es auch ein Video vom Produkt und dem Einpacken machen. Man weiß ja nie.
 
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pc_newb schrieb:
da ich den Laptop selbst nur übergangsweise hatte für 2 Monate

selber neu gekauft?

auf den screen im 1. post sieht man im uefi-bios das 'born on date' , da steht was von 2019.
das stellt sich beim aller ersten mal einschalten nach dem auspacken ein.
das kann man nicht ändern.
 
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Hast du noch die Rechnung von dem Teil? da müsste die Seriennummer draufstehen.

1658239079524.png
 
Für sowas macht man zumindest ein Foto der Seriennummer, dann muss nämlich auch das richtige Gerät zurückkommen.
 
DaZpoon schrieb:
Paypal zieht gnadenlos erstmal die Kohle wieder ein, du bist dein Gerät los und musst das dann irgendwie (er)klären.
Geld zurückbuchen, SEPA entziehen, durchatmen.
Rechtlich nicht haltbar, daher kann man das direkt auch dem Inkassobüro zurückschreiben, das sich melden wird. Darauf verweisen, dass man Anzeige erstattet. Ruhe im Karton
PP Account ist man dann los, aber gibt schlimmeres.

@pc_newb Das ist übrigens kein richtiger Ausschluss der Sachmängelhaftung. Solltest du zukünftig anders machen.
edit: Zwiete Seite übersehen :D /edit Erklär dem Dude wie er Windows neu installieren kann.
Durch den Transport wird Windows auf ner SSD nicht verschwunden sein. Zumal das BIOS sogar den Windows Bootmanager sieht
1658239391268.png



pc_newb schrieb:
die Frage ist halt auch... inwiefern kann man DHL dafür verantwortlich machen, wenn der Schaden beim Transport entstanden ist?
Er hatte mir direkt nach Ankunft ein Feedback gegeben, dass was nicht stimmt
Dafür, dass Windows plötzlich nicht mehr funktioniert bzw geladen wird? Gar nicht.
Ansonsten, wenn der Artikel gut verpackt ist, trägt der Käufer in dem Fall das Versandrisiko.
 
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Hat der Empfänger keine Linux-/ Windows DVD von der er starten könnte?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Transport eine SSD aus der Halterung löst, die ist doch festgeschraubt (beide Typen).
 
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Junge, hier geht ja einiges durcheinander.

Sachmängelhaftung bei privatem Gebrauchtwarenverkauf auszuschliessen ist nicht wirklich nötig. Ich sehe es eher kritisch, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Hier kann dann ein Gericht interpretieren ob es so gemeint war und so verstanden werden kann.

Doof gelaufen, Paypal ist nicht gerade verkäuferfreundlich, auch wenn sie sich damit recht weit aus dem Fenster lehnen. Im Zweifel wird man sich eher mit Paypal herum schlagen müssen als mit dem Käufer, wenn die das Geld sperren.
 
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abulafia schrieb:
Ich sehe es eher kritisch, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Hier kann dann ein Gericht interpretieren ob es so gemeint war und so verstanden werden kann.
Jup.

"Privatverkauf unter Ausschluss von Gewährleistung" würds genau beschreiben.
 
abulafia schrieb:
Sachmängelhaftung bei privatem Gebrauchtwarenverkauf auszuschliessen ist nicht wirklich nötig. Ich sehe es eher kritisch, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Hier kann dann ein Gericht interpretieren ob es so gemeint war und so verstanden werden kann.
Wurde aktuell geändert, Du mußt es sehr wohl nun auch in Privatverkäufen explizit ausschließen:
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Leicht verschärfte Haftung ab 2022​


Von 1. Januar 2022 an haften Verkäufer auch, wenn sie und die Käufer sich über eine bestimmte Verwendung der Kaufsache gar keine Gedanken gemacht haben. Der angebotene Gegenstand ist nach einer Gesetzesänderung auch dann mangelhaft, wenn er objektiven Kriterien wie Verwendbarkeit und oder üblicher Beschaffenheit nicht genügt. Ihn korrekt zu beschreiben, wird dann noch etwas wichtiger. An der Möglichkeit, die Haftung auszuschließen, ändert sich aber nichts.
Und
https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/privatverkauf

Gewährleistung und Garantie: Wer haftet bei einem Privatverkauf über eBay und Co.?​

Umgangssprachlich werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft gleichgesetzt. Juristisch ist das jedoch falsch. Denn eine Garantie ist immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Der Verkäufer kann dabei selbst entscheiden, was die Garantie alles umfasst. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss. Bei einer mangelhaften Lieferung haben Sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes.
Achtung: Bei einem Privatverkauf können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Typischerweise enthalten solche Verkaufsanzeigen einen Haftungsausschluss wie: „Der Gegenstand wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“ oder „Gekauft wie gesehen“. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen. Und auch nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt (§ 444 BGB). In beiden Fällen haftet immer der Verkäufer.
 
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