Notebookreperatur dauert ewig

Cha

Ensign
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Nov. 2003
Beiträge
217
Da ich wirklich nicht wußte, in welches Forum dieses Thema passt schreibe ich es mal in dieses recht allgemein gehaltene.
Es geht um folgendes:
Ich habe mir vor ~1 Jahr ein Notebook der Firma X gekauft. Dieses ist jetzt das sage und schreib 3. mal hinüber und ich musste es wieder einschicken. Ich habe es vor mittlerweile über einem Monat eingeschickt. Auf bestimmte Nachfrage von mir kam die Antwort, dass es beim Mainboardhersteller ist und sie sich bei mir melden, sobald es wieder eintrifft. Ich habe das Notebook leider immer direkt zum Hersteller geschickt und nie erst zum Händler, bei dem ich es gekauft habe. Meine Frage ist, ob ich in irgendeiner Form Schadensersatz vom Hersteller oder Händler fordern kann, da ich es eine Unverschämtheit finde, dass ein Gerät insgesamt 3 Monate in Reparatur ist und ich es 9 Monate nutzen konnte. Oder ob einer der beiden dazu verpflichtet ist mir ein Leihnotebook zu finanzieren.
 
kann dir zwar nicht helfen, aber eben kam das in der glotze.

klick me
 
Nach dem 3. Reparaturversuch kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, Minderung des Kaufpreises einfordern oder hast Anspruch auf Schadensersatz.

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

Ist zwar etwas anderes als Garantie, sollte aber in deinem Fall auf das Gleiche hinaus laufen...

Allerdings wärst du wohl rechtlich in einer besseren Lage, wenn du dich an den Händler gewendet hättest, den der Kaufvertrag kam ja mit ihm zu Stande, und er selbst hatte ja in diesem Fall selbst keine Chance auf Nacherfüllung...
Er hätte es schließlich auch selbst reparieren können oder es durch eine Fremdfirma machen lassen können.
So sieht es aber IMHO schlecht aus für dich.
Für rechtliche Fragen ist dieses Forum aber eigentlich nicht zuständig, wende dich da eher an einen Rechtsanwalt...

Hab ich eh noch nie verstanden, warum sich so viele Leute an die Hersteller wenden.
Die sind eigentlich meist nur zuständig, wenn der Händler pleite gemacht hat (und das dann meist aus Kulanz).
 
Zuletzt bearbeitet:
ich arbeite zufälliger weise bei einem grossen Elektronik Fachmarkt und das Problem kenne ich zur genüge.
Erstmal es gibt die gewährleistung (24monate vom Händler, nach 6monaten Beweislastumkehr) und es gibt die Garantie (wird freiwillig vom Hersteller gegeben.

In der Gewährleistung kannst du bei einem defekt das gerät schon "zurückgeben" also vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein gewährleistungsfall liegt vor wenn:
- Das gerät mit einem anfänglichen Mangel verkauft wurde (defekt verkauft)
- mit einem mangel verkauft wurde der zu einem defekt führt

nun das grosse ABER
Nur wenn das Gerät mit dem Fehler zum Händler gebracht wurde und dort reklamiert wurde.
Dann hat der Händler das EINMALIGE recht auf nachbesserung, das kann reperatur oder austausch heissen. ansonsten hat der kunde das Recht auf Kaufrücktritt.

Wenn das Gerät aber zum Hersteller geschickt wurde.... dann war das ein Garantie fall, und leider darf der Hersteller die Garantiebedinnungen frei bestimmen, und 99.99% aller Hersteller reparieren bis der arzt kommt. Das Gerät muss nicht zurückgenommen werden.

Ich hoffe das ist verständlich.
bei fragen einfach posten oder pm schreiben.


Mfg Quakehase
Serviceleiter mit bissel wenig blut im Bier
 
So in etwa habe ich das befürchtet :(. Ich sah die Händler immer nur als bessere Weiterleiter der Ware. Von vielen wird dies glaube ich auch willentlich suggeriert. Naja in Zukunft bin ich schlauer.
 
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