O2-AGB - Wirksamkeit einer Klausel
Hallo,
ich hatte bis vor kurzem meinen DSL-Anschluss bei O2, den ich zu Ende Juni gekündigt hatte. Nun kam eine Rechnung und O2 möchte 25,- für die Rufnummerportierung haben.
Nun hab ich geschaut, was dazu in den AGB steht, die ich bei Vertragsabschluss bestätigt hatte: "Nach Beendigung seines Vertrages mit O2 kann der Kunde seine Rufnummer(n) [...] Hierfür wird von O2 ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt [...]"
Nun stell ich mir die Frage, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Immerhin war mir die Höhe der Kosten zu Vertragsabschluss nicht ersichtlich. Außerdem wurde mir bei Kündigung keine Preisliste gezeigt, noch wurde ich auf die Höhe der Kosten aufmerksam gemacht.
Daher die Frage: Ist die obige Klausel unwirksam oder nicht?
Hallo,
ich hatte bis vor kurzem meinen DSL-Anschluss bei O2, den ich zu Ende Juni gekündigt hatte. Nun kam eine Rechnung und O2 möchte 25,- für die Rufnummerportierung haben.
Nun hab ich geschaut, was dazu in den AGB steht, die ich bei Vertragsabschluss bestätigt hatte: "Nach Beendigung seines Vertrages mit O2 kann der Kunde seine Rufnummer(n) [...] Hierfür wird von O2 ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt [...]"
Nun stell ich mir die Frage, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Immerhin war mir die Höhe der Kosten zu Vertragsabschluss nicht ersichtlich. Außerdem wurde mir bei Kündigung keine Preisliste gezeigt, noch wurde ich auf die Höhe der Kosten aufmerksam gemacht.
Daher die Frage: Ist die obige Klausel unwirksam oder nicht?
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