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Vor zwei Jahren wollte die Bundesregierung die Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen rechtlich absichern, diese sollten nicht mehr haften, wenn Nutzer sich urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal herunterladen. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium evaluiert, ob das Gesetz sein Ziel erreicht hat.
Zur News: Öffentliche WLANs: Trotz Ende der Störerhaftung bleibt Rechtsunsicherheit
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