OEM Key Weiterverkaufen

W4yl4nder

Lt. Commander
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Hi, eine Freundin von mir hat sich einen Asus-Laptop gekauft, bei dem eine Win7 Home Premium 64bit Version dabei war, was nicht benötigt wird.

Mein Fragen dazu sind:
Kann man den Key weiterverkaufen? Es lag keine DVD oder ähnliches bei, es existiert laut Anleitung lediglich eine Recovery-Partition, über die man eine Recovery-DVD erstellen kann.

Das Gerät wurde noch nicht eingeschaltet. Ist Key schon von Anfang an registriert bzw. aktiviert? Oder erfolgt das erst beim erstmaligen Einschalten & Konfigurieren des PCs?
Einen Key wieder "unregistriert" zu machen, ist nicht möglich, oder?


Allen in allem: lässt sich der key legal weiterverkaufen? :freaky: Danke für die Hilfe
 
Das Problem wird sein, dass der Key mit Aufkleber UNTEN am Laptop klebt. Den bekommst Du sehr schwer ohne Beschädigung ab!

Anonsten ja, Du "könntest" ihn weiterverkaufen. Images von Win7 kann man laden, legal.
 
Da auf dem System eine OEM Version drauf ist, muss der Key wahrscheinlich so oder so nicht freigeschalten werden.

Microsoft wird das anders sehen, aber ich denke dein Anliegen ist kein Problem. Problematischer ist eher die fehlende CD/DVD, da die Recovery wohl eine Image-DVD macht, also keine Installations-DVD. D.h. du musst eine Win7 64bit HP DVD haben, um das System dann wo anders zu installieren. Ob diese wiederrum mit dem OEM Key Probleme macht, ist eine andere Frage....
 
Stimmt natürlich alles nicht. Den Key allein verkaufen darfst du nicht und man kann sich ein Image nicht legal donwloaden.

Zu einem Microsoft-Paket gehört der Key, das Handbuch (wenn man das so nennen möchte) und die CD/DVD - alles andere ist eine illegale Aktion.

Kann man alles in der c't nachlesen, die haben das schon oft genug durchgekaut.
 
Okay, d.h. ich kann einfach den Key von der Unterseite entfernen (soweit ich das hinbekomme), den Laptop direkt mit dem bereits vorhandenem Betriebssystem bespielen und den Key weiterverkaufen? Schön :)

Edit: Okay, vielleicht doch nicht o.O
 
Ja, kann verkauft werden. Auszüge aus MS-EULA, die das auch erlaubt stehen im gleichen Thema. https://www.computerbase.de/forum/threads/windows-7-hp-lizenz-von-notebook-verkaufen.770991/

W4yl4nder schrieb:
Ist Key schon von Anfang an registriert bzw. aktiviert? Oder erfolgt das erst beim erstmaligen Einschalten & Konfigurieren des PCs?
Einen Key wieder "unregistriert" zu machen, ist nicht möglich, oder?

Der Schlüssel in der Installation auf der Festplatte ist ein herstellerspezifischer, nicht aktivierbar da voraktiviert, und nicht identisch mit dem vom Aufkleber. Da zu einer ordentlichen Lizenz auch ein ordentlicher Schlüssel gehört, klebt dieser per Aufkleber am Rechner. Er dient dazu, wenn man Windows neu installiert und einen Schlüssel zur Aktivierung eingeben muss.

Darf und kann verkauft werden. Ist unbenutzt. Die Vorinstallation würde trotzdem laufen, ist aber nicht erlaubt. Wenn z.B. Linux das Windows ersetzt, ist alles in Butter.

PS: Entfernen des Aufklebers geht mit einem Haartrockner (Fön/Föhn).

Edit: @haschenflaus: In der c't wurde schon zig mal durchgekaut, dass es geht und wie es geht, wie und wo man ISOs bekommt, diese bearbeitet, Lizenz-Zertifikate sichert und wieder zurückspielt. Ich meine die c't von www.heise.de Da musst du eine andere kennen.

ISOs: https://www.computerbase.de/forum/t...age-fuer-studenten.654910/page-2#post-6863225 Direkt von MS über Digital River.
 
Zuletzt bearbeitet:
ist im grunde egal welche du verkaufst wichtig ist nur das du die verkaufte lizenz nicht mehr selber nutzt. kannst den lizenzaufkleber ja in einen briefumschlag packen und zum käufer schicken :evillol:
 
Danke, Wilhelm14, das beantwortet alle meine Unklarheiten :)
 
Seit über 10 Jahren darf man laut Gesetz eine OEM-Lizenz isoliert vom Rechner verkaufen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#BGH-Urteil_vom_6._Juli_2000 Seitdem erlaubt es auch die EULA von Microsoft.

Microsoft-Paket gehört der Key, das Handbuch (wenn man das so nennen möchte) und die CD/DVD
Bei meinem Notebook war weder ein Handbuch noch eine DVD dabei. Nur Windows samt Recovery-Partition und der Aufkleber.

http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/10/03/078
http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Windows-aktivieren-1021145.html

EULA sagt:

b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert...

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.
 
Wilhelm14 schrieb:
Seit über 10 Jahren darf man laut Gesetz eine OEM-Lizenz isoliert vom Rechner verkaufen...

Richtig.

Aber den COA-Aufkleber nicht alleine.

Du darfst ein Notebook mit COA sogar ohne Recovery-Partition oder Recovery-DVD und ohne installiertes Betriebsystem verkaufen.
Hier greift das BGH-Urteil mit dem Erschöpfungsgrundsatz.
Das hat das OLG Frankfurt am 23.6.2009 (
Az. 11 U 71/08
) entschieden.

Soweit so gut, aber in dem Urteil steht auch:

Die Veräußerung isolierter CoA verletzt dagegen das ausschließlich dem Rechtsinhaber zustehende Vervielfältigungsrecht (vgl. Senat, Beschluss v. 12.05.2009, 11 W 15/09), weil sie auf rechtswidrige Vervielfältigungen Dritter durch Downloaden des Programms abzielt, indem konkrete Vervielfältigungsstücke erstmalig hergestellt werden.

Der dort angesprochene Senatsbeschluss bezieht sich auf ein Urteil gegen einen Händler, der COAs einzeln verkauft hat.
Dort wird ausgeführt:

Ob ein Erstlizenznehmer berechtigt ist, die erworbene Software bzw. die erteilte Lizenz an Dritte zu veräußern, ergibt sich häufig schon aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Lizenzgeber und Ersterwerber. Da hierzu von den Parteien nichts vorgetragen wurde, kommt es – entgegen der Auffassung des Landgerichts – auf die Frage der Erschöpfung beim Softwarehandel in unkörperlicher Form an. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass dem Rechtsinhaber nur das Recht zur Erstverbreitung zusteht und er keine Möglichkeit hat, die Art und Weise der Weiterverbreitung einzuschränken ( Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. § 17 Rn. 25). Wäre bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt von Erschöpfung auszugehen, so könnte die Antragstellerin die Weiterübertragung des Computerprogramms vom Erst- auf den Zweiterwerber nicht unterbinden, so dass auch der isolierte Handel mit COAs unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden wäre.

Der Antragsgegner kann sich jedoch nicht auf Erschöpfung berufen. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt hat, dass Erschöpfung nur an einem bestimmten – körperlichen – Werkexemplar und nicht an Rechten bzw. Rechte verkörpernden Urkunden eintreten kann.

Quelle: Link

MS bewertet das so:
Diese Entscheidung wird von Microsoft uneingeschränkt begrüßt, da sie zum einen die klare Aussage enthält, dass der Vertrieb einzelner COAs von Microsoft-Produkten als Lizenzen rechtswidrig ist. Dies ist wichtig, da immer mehr Händler COA-Label von Original Software oder Computern entfernen, um sie dann einzeln als Lizenz zu verkaufen“, erklärt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei der Microsoft Deutschland GmbH.
Quelle: Link
 
Laß ihn doch den Aufkleber verkaufen. Wenn der Käufer des Ding haben will und der Verkäufer das Ding loswerden will, ist der Deal pefekt. Der Fragesteller will doch nur den Key verkaufen, nichts anderes.
Ob bei dem Geschäft eine Softwarelizenz mitverkauft wurde, ist eine davon unabhängige Frage.
 
In dem Fall geht es doch um einen Händler, der einzelne COAs verkauft und so als Erstverbreiter auftritt. Der Themenersteller besitzt eine ordentliche Lizenz und verkauft diese als gebraucht. Microsoft hat dem Laptop-Hersteller Asus eine Lizenz zukommen lassen, die der Themenersteller samt Laptop gekauft hat. Hier müsste der Erschöpfungsgrundsatz greifen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#Rechtslage_in_Deutschland

Microsoft selbst hat seine eigene Meinung dazu und spricht um den heißen Brei, sagt aber:

2. Kann Software weiter übertragen werden?

Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:

* Nach Auffassung von Microsoft ist der Weiterverkauf vollständiger gebrauchter Softwarepakete mit Datenträger und den weiteren zum jeweiligen Produkt gehörenden Produktbestandteilen zulässig, wenn eine solche Übertragung nach der EULA (Endnutzer Lizenzvertrag) d.h. den Microsoft Lizenzbedingungen, zulässig ist und der Verkäufer die Software auf seinen Rechnern vollständig löscht und alle Produktbestandteile an den neuen Nutzer übergibt.
* Der Weiterverkauf von gebrauchter Software aus Volumenlizenzverträgen an Dritte ist unseres Erachtens nur in Ausnahmefällen zulässig (z. B. im Rahmen des Verkaufs eines gesamten Unternehmens).
Quelle
 
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