Fetter Fettsack
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 10.216
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in letzter Instanz entschieden, dass ein Computer mit Internetanschluss für sich allein genommen keine Grundlage für die Entrichtung von Rundfunkgebühren darstellt. Auch daran gekoppelte Abgaben und Entgelte müssen in solchen Fällen nicht mehr entrichtet werden.
Zur News: Österreich: Rundfunkgebühren allein für Internetanschluss nicht zulässig
Zur News: Österreich: Rundfunkgebühren allein für Internetanschluss nicht zulässig