Office 365 gekauft und vom Verkäufer zur Nutzung eingeladen?

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Chico85

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Office 365 gekauft und vom Verkäufer zur Nutzung eingeladen? … eShop

Moin,

wie der Titel schon sagt, habe ich bei Rakuten Office365 gekauft. Statt aber eine Lizenznummer oä. zu erhalten, hat mir der dortige Verkäufer eine Einladung geschickt, mit "ihm gemeinsam" Office zu nutzen.

Fußzeile lautet übrigens:
"Dieses Abonnement mit den damit verbundenen Vorteilen ist so lange verfügbar, wie … eSHOP das Abonnement fortsetzt und dieses mit Ihnen teilt. … eSHOP kann die Namen der Geräte sehen, auf denen Sie Office installieren, und kann Sie und Ihre Geräte jederzeit aus dem Abonnement entfernen. Einige Features und Vorteile können sich ändern, wenn … eSHOP das Office 365 Home-Abonnement kündigt oder nicht verlängert.“

Das ist doch nicht rechtens oder?
Bisher habe ich immer einen Key erhalten, wurde aber nie eingeladen...
Als ich die Mail gelesen habe, musste ich echt lachen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Shop-Name anonymisiert)
Das klingt auf alle Fälle nicht ganz legal... aber auch ne super Idee die Firma kauft einen Key und kann den an 5 Leute weiterverkaufen ...


Mal aus interesse wieviel hast du gezahlt?
 
Tja, da teilt einer sein Office mit dir, also einen der Benutzer. Schlechter Kauf, was hast du gezahlt?
 
illegal ist das nicht, man kann sein Office 365 Home-Abo mit bis zu 4 Leuten/PCs legal teilen.
 
Janz schrieb:
illegal ist das nicht, man kann sein Office 365 Home-Abo mit bis zu 4 Leuten/PCs legal teilen.

Nicht ganz, normalerweise NUR im selben Haushalt. Das ist hier ja wohl eher nicht der Fall.
Zumindest wird es damit auf der MS Seite beworben (ohne nun dediziert in die Lizenzbedingungen schaut zu haben).
 
Teilen ja, aber weiterverkaufen? Was da wohl MS dazu sagt....
 
lol, wieder einer der geiz ist geil über den Verstand stellt!
Schau doch mal die Bewertungen des Shops an......sollte für sich selbst sprechen, aber es soll ja das billigste sein.......

Als ich die Mail gelesen habe, musste ich echt lachen...
ja, über das was Du gemacht hast, lachen wir jetzt auch:p - Schadenfreude......sorry!
 
Zuletzt bearbeitet:
Illegal ist das, weil es eine Privatversion ist und soweit ich mich erinnere es auch nur für Haushalte vorgesehen/erlaubt ist? Bei letzterem bin ich mir nicht sicher.
Lg, Franz
 
wie immer: finger weg von rakuten und ebay "schnäppchen"-software, die einen winzigen bruchteil des originalpreises kostet!
 
Ich habe tatsächlich 31,95 bezahlt... Ist jetzt kein Betrag, bei dem ich wahnsinnig werden muss. Eine böse Mail habe ich schon verschickt und über Paypal erstelle ich einen Fall...

Hat jetzt nichts mit Geiz zu tun. Ich brauche Office privat so gut wie nicht, daher hätte mit eine Lizenz für 30 Euro gereicht.
 
Chico85 schrieb:
Ich brauche Office privat so gut wie nicht, daher hätte mit eine Lizenz für 30 Euro gereicht.

naja 30€/jahr

dann lieber libreoffice verwenden, wenn du sowieso nicht oft office-programme verwendest.
 
Ja, 30 Euro im Jahr.

Ich hatte LibreOffice schon ausprobiert, ist nicht das gleiche...

Noch ist das Geld nicht verloren, daher ist es für Schadenfreude zu früh...
Ergänzung ()

Janz schrieb:
was soll dir das bringen? PayPal kann und will bei digitalen Gütern rein gar nichts machen

Beruhig dich...
 
Ich habs dir nur gesagt, das Geld ist futsch wenn der Verkäufer es dir nicht selber wieder gibt
 
Chico85 schrieb:
Ich trage die Rolex privat so gut wie nicht, sondern nur zu offiziellen Anlässen, daher hätte mir eine vom Basar für 30 Euro gereicht.
Und wie du selbst sagst, ist LibreOffice nicht das gleiche, deshalb hat dessen Preisgestaltung auch nichts mit MS Office zu tun und das kostet weiterhin das, was es eben kostet. Egal wie oft du es nutzt.

Ich kann zwar deine Logik nachvollziehen, warum man dann aber fadenscheinige Anbieter unterstützt ist mir fraglich. Eine sinnvolle Alternative wäre ein Monatsabo für rund 7€ gewesen. Das buchst du dann, wenn du Office nutzt und wenn nicht, lässt du es. Da du Office ja nur selten brauchst kommst du damit sicher günstiger weg.
 
@ SavageSkull
Dass es möglicherweise auch legal günstiger geht, ist und war mir bewusst. Es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass der Preis, wenn er den denn bezahlt hat/ haben sollte, einfach nur dreiste Abzocke ist/ war. Für gut das doppelte hat man Gewissheit was legales und ohne irgendwelche Einschränkungen zu bekommen, wenn man sich an seriöse und vertrauenswürdige Anbieter wendet.
 
Ich formuliere es mal anders:

Ich wollte nicht unbedingt das Schnäppchen des Jahrhunderts machen sondern bin auf idealo gegangen und habe das günstigste Angebot angeklickt.
Da ich privat nicht von Office abhängig bin, habe ich nicht permanent die Preise seitens Microsoft im Kopf und kaufe ehrlichgesagt das erste mal Office 365.

Mir war auch nicht bewusst, dass Rakuten solche Anbieter unterstützt bzw. nicht rauswirft. Ich habe oft von Rakuten gehört (nur positives) und habe eben das Angebot dort ausgewählt.
Hätte ich 100 Euro investieren müssen, hätte ich ggf. drei weitere Quellen genutzt und geschaut ob das seriös ist aber bei 30 Euro war mir das nicht wichtig genug.
Wie gesagt, ich hielt Rakuten für seriös, Paypal für sicher und 30,- realistisch.
Als ob jeder hier immer nur beim OEM einkauft und nie günstigere Angebote in Anspruch nimmt.

Und nein, Office kostet eben nicht was es kostet. Selbst Amazon verkauft Office nicht für den Preis den Microsoft für richtig hält, also was soll das?

Ich könnte Office 365 ja nutzen wenn ich wollte, aber der Laden hat sich einfach eine Office 365 Home Lizenz gekauft und statt 5 Familienmitglieder im Haushalt damit auszustatten, hat er 4-5 mal ein Nutzungsrecht für 30,- verkauft.
Ist jetzt nicht dumm, aber mMn auch nicht legal.

Funktionieren würde es ja theoretisch und ich könnte Office nutzen.
 
Vielleicht hilft ja das weiter:

Der Umstand, dass der Hersteller den Benutzerkreis (Privatpersonen, Studenten, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Behörden, etc.) bestimmter Softwareversionen in seinen Lizenzbedingungen beschränkt haben mag, ändert am Umfang der Erschöpfung des Urheberrechts an der Programmkopie und damit der Möglichkeit, diese legal auch an andere Benutzerkreise weiterzuverkaufen, nichts. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in der sicherlich bekannten Entscheidung „UsedSoft III“, in der das Unternehmen Adobe versucht hatte, einem Gebrauchtsoftwarehändler den Weiterverkauf von Programmkopien mit dem Argument zu untersagen, deren Nutzung sei ursprünglich nur bestimmten Bildungseinrichtungen gestattet gewesen, das Folgende ausgeführt:

„Bestimmungen eines Lizenzvertrages, die - wie die von der Revision der Klägerin angeführten Regelungen des Mitgliedsvertrags - den Einsatz der Software auf einen bestimmten Nutzerkreis oder einen bestimmten Verwendungszweck eingrenzen und damit die infolge der Erschöpfung des Verbreitungsrechts eingetretene freie Verkehrsfähigkeit des Computerprogramms beschränken, regeln nicht die bestimmungsgemäße Nutzung des Computerprogramms im Sinne von § 69d Abs. 1 UrhG. Das dem Nacherwerber einer "erschöpften" Kopie eines Computerprogramms durch Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG und § 69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen bestimmungsgemäßer Nutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen eingegrenzt werden, die die Verkehrsfähigkeit des Computerprogramms beeinträchtigen (vgl. BGHZ 145, 7, 15 - OEM-Version; BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 32 - UsedSoft II; Bäcker, ZUM 2014, 333, 334 f.).”

Für den vorliegenden Fall bedeutet das, dass sich das Urheberrecht des Herstellers an der vom Hersteller als Ersterwerber rechtmäßig erworbenen Software ungeachtet etwaiger schuldrechtlicher Beschränkungen (Die Teilung darf NUR im mit Haushaltsmitgliedern erfolgen) vollumfänglich erschöpft hat, so dass sich der Hersteller dem Weitervertrieb – auch an andere Benutzerkreise – nicht mehr widersetzen kann.
 
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