Forum-Fraggle
Commodore
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Fetter Fettsack schrieb:Und wo ist da das Gleichnis zum Baumarkt? Weder verwenden dessen Mitarbeiter die angepriesenen Gerätschaften (zumindest ist mir noch nie derartiges untergekommen) im Zuge ihrer Arbeit, noch kann man den Baumärkten zurechnen, was deren Kunden mit den gekauften Werkzeugen anstellen. Ich sehe deinen Punkt nicht.
Weiters ist da offenbar ein Malheur bei der Korrektur geschehen, denn im Urteil steht nichts von einem Arbeitsverhältnis zwischen Frau und Arzt. Daher ist auch die Frage, inwieweit Angestellte hier Zugriff auf etwas haben, vorerst nicht relevant.
Das Gleichnis paßt in dem Punkt, das der verlinkte Fall in meinen Augen auch nicht eingreifen kann. Der Baumarkt kann schlecht einfach die Dinge nicht mehr verkaufen. Die Zeitung kann schlecht dem Journalisten sein Arbeitsmaterial wegnehmen. Wobei ich mir beim dem Jura Kauderwelsch in dem Urteilsspruch nicht sicher bin, ob auch die Zeitung verurteilt wurde. Habe ich das falsch verstanden, ist meine Aussage nichtig.
Die Fehlerkorrektur ist krass, also Fehler passieren, ich meine mit krass, was es nun bedeutet. Da hat der Arzt ganz kräftig seine Pflichten verletzt. Dies ist aber nicht umgangsprachlichen Sinne unter Störerhaftung zu sehen. Meiner Meinung nach.