News OGH: Haftung für unrechtmäßige Datenbankzugriffe durch Dritte

Fetter Fettsack schrieb:
Und wo ist da das Gleichnis zum Baumarkt? Weder verwenden dessen Mitarbeiter die angepriesenen Gerätschaften (zumindest ist mir noch nie derartiges untergekommen) im Zuge ihrer Arbeit, noch kann man den Baumärkten zurechnen, was deren Kunden mit den gekauften Werkzeugen anstellen. Ich sehe deinen Punkt nicht.

Weiters ist da offenbar ein Malheur bei der Korrektur geschehen, denn im Urteil steht nichts von einem Arbeitsverhältnis zwischen Frau und Arzt. Daher ist auch die Frage, inwieweit Angestellte hier Zugriff auf etwas haben, vorerst nicht relevant.

Das Gleichnis paßt in dem Punkt, das der verlinkte Fall in meinen Augen auch nicht eingreifen kann. Der Baumarkt kann schlecht einfach die Dinge nicht mehr verkaufen. Die Zeitung kann schlecht dem Journalisten sein Arbeitsmaterial wegnehmen. Wobei ich mir beim dem Jura Kauderwelsch in dem Urteilsspruch nicht sicher bin, ob auch die Zeitung verurteilt wurde. Habe ich das falsch verstanden, ist meine Aussage nichtig.

Die Fehlerkorrektur ist krass, also Fehler passieren, ich meine mit krass, was es nun bedeutet. Da hat der Arzt ganz kräftig seine Pflichten verletzt. Dies ist aber nicht umgangsprachlichen Sinne unter Störerhaftung zu sehen. Meiner Meinung nach.
 
Die Zeitung kann schlecht dem Journalisten sein Arbeitsmaterial wegnehmen. Wobei ich mir beim dem Jura Kauderwelsch in dem Urteilsspruch nicht sicher bin, ob auch die Zeitung verurteilt wurde. Habe ich das falsch verstanden, ist meine Aussage nichtig.

Die Zeitung soll ja durch den Unterlassungsanspruch, den der OGH hier gewährt, ja auch nur dazu angehalten werden, derlei zukünftig zu unterbinden. Es geht nicht darum, ihr oder dem Journalisten irgendetwas an Arbeitsmaterial wegzunehmen. Steht ja im Urteil drinnen, dass es sich um einen negatorischen Anspruch des Klägers gegen die Zeitung handelt. Das bedeutet grob gesprochen, dass die rechtliche Legitimation eines andern eine bestimmte Handlung zu setzen, negiert wird (kommt von der lateinischen Bezeichnung 'actio negatoria', §523 ABGB [der ja eigentlich Servituten behandelt, aber hier eben auch angewendet wird]). Zu Deutsch: der Berechtigte (hier der Kläger) kann dem Nichtberechtigten diese unrechtmäßige Handlung untersagen.

Da hat der Arzt ganz kräftig seine Pflichten verletzt. Dies ist aber nicht umgangsprachlichen Sinne unter Störerhaftung zu sehen. Meiner Meinung nach.

Da hier aber nur auf Unterlassung geklagt worden ist, kommt es nur darauf an, ob dem Arzt die Störung des betroffenen Rechts zurechenbar ist. Ob er daneben auch andere Pflichten verletzt, ist in diesem Sachverhalt nicht von Relevanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
In die Akte zu sehen war eine bewusste Entscheidung. Da ist es egal ob das Ding offen auf dem Tisch liegt oder nicht. Nur weil einer seine Geldbörse auf den Tisch legt, darf man sich nicht gleich bedienen !

An sich würde ich für Eheleute bzw. Partner Gesetze erlassen, mit denen man offiziell Akteneinsicht bekommt.
Wenn bekannt ist dass einer AIDS hat, dann sollte man das wissen dürfen - ein ärztliches Schweigen ist da praktisch die Beihilfe zum verzögerten Mord ! Daher ist das Strafmaß für die Frau fragwürdig.

Aber der Arzt ist definitiv schuldig, da er an sich der Problem Auslöser ist. Das was danach passierte sind Folgeschäden.

Ist auch immer wieder das Gleiche. Person oder Unternehmen X will ein Geschäft führen, sichert aber lieber sein Geld lückenlos ab und nicht das Geld/Daten seiner Kundschaft. Bei so etwas sollte es pauschale Strafen geben, die je nach Ausmaß richtig hart treffen können. Z.b. Bußgeld + Verpflichtung ein Profi Unternehmen zur Datenverwaltung einzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo wurde denn die Frau bestraft?
 
Die beiden Fälle (Arzt und Zeitung) sind vergleichbar, denn in der Rechtsprechung des OGH geht es vor allem darum, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für seine Mitarbeiter trägt und bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat.

Auch wenn bei einer strafrechtlichen Verfolgung der Taten die tatsächlichen Täter verurteilt würden, stärkt es die Position der Betroffenen, da es in jedem Fall einen verantwortlichen Ansprechpartner gibt.
Sowohl der Ehemann als auch die GmbH können sich an den Arzt, bzw. den Verlag wenden und von diesen die Unterlassung der Handlungen verlangen.
 
@Palomino

Ah, OK. Punkt für dich. Hatte den in beiden Fällen genutzten Arbeits-PC zu sehr im Fokus. So erklärt verstehs dann auch ich... :)
 
@Fetter Fettsack

Du bist Ösi oder? Sorry, den meisten sind die geläufigen Abkürzungen nicht bekannt. Und mir war die Bezeichnung OHG nur aus dem Firmenrecht bekannt. Natürlich heißt es OGH. Aber die Verwechslung ist ersichtlich. Ich konnte damit nichts anfangen und klickte auf die News. Dann musste ich lesen. Und am Ende hätte ich mir den Klick und das kurze Überfliegen sparen können.

Natürlich hast du darauf hingewiesen, aber eben nicht deutlich genug. Und genau das wurde vorgeworfen. Und Österreich hätte an erster Stelle stehen müssen und können.

CB ist hauptsächlich eine deutsche Seite und wenn es um News geht, die nicht eindeutig sind - so wie deine - hat man darauf entsprechend im Titel hinzuweisen.

Meine Meinung und bei der bleibe ich, solange du mich nicht überzeugen kannst.
 
Bei dieser News nicht machbar, wenn ich einen brauchbaren Titel haben will, der einerseits zeigt, um was es sich handelt und andererseits nicht viel zu lange sein soll.
 
@ Fetter Fettsack:

Hätte man das nicht statt der momentanten Sub-Überschrift "Mittelbare Störerhaftung weiter bekräftigt" anmerken können? Mit dem Zusatz "mittelbare Störerhaftung" können sowieso die Allerwenigsten etwas anfangen, wenn man mit der Materie nicht unmittelbar und regelmäßig (beispielsweise beruflich) zu tun hat.

Und überhaupt, auch wenn etwas Offtopic: Warum ist bei euch die Sub-Überschrift (oder wie immer ihr das nennt) oberhalb der Headline? Die Headline sollte ja, wie der Name so schön sagt, am Kopf des Artikels stehen, darunter eine Sub-Überschrift und danach der Artikel selbst. Das derzeitige Layout empfinde ich persönlich als komplett unlogisch.
 
@Fetter Fettsack

Für mich eine günstige Ausrede. Mehr nicht. Allein das Wort Austria wäre kurz gewesen. Erzähl mir nicht, dass das nicht noch in die News gepasst hätte. Und ich finde, wenn keine Möglichkeit besteht, solltest du solche News halt nicht mehr schreiben.

Journalistisch saubere Arbeit sieht jedenfalls anders aus.

Damit ist das Thema dann auch für mich erledigt. Kritik ist scheinbar nicht erwünscht.
 
Wenn ich meine Ansicht äußere, dass ich bei dieser News keinen gangbaren Weg sehe, die wesentlichen Dinge (Sachverhalt, wer hat ihn entschieden) in der Überschrift bei akzeptabler Länge unterzubringen und zusätzlich noch das Wort Österreich einzufügen, ist das eine prinzipielle Ablehnung von Kritik? Es ist doch wohl kaum zu viel verlangt die eigene Ansicht ebenfalls vertreten zu dürfen. Ich nehme die hier geäußerte Kritik zur Kenntnis und werde sie in Zukunft beherzigen, aber das inkludiert für mich nicht das sofortige und sklavische Übernehmen von Nutzeransichten. Ich habe hier einen Spielraum, den habe ich genutzt, weil ich a) die Kennzeichnung durch "OGH" als ausreichend empfand und b) man schon in der Einleitung anhand der dortigen geographischen Eingrenzung sehen kann, dass einen der Text gegebenenfalls nicht interessiert.

Was du mit
Erzähl mir nicht, dass das nicht noch in die News gepasst hätte.

meinst, erschließt sich mir nicht, denn der Österreichbezug stand von Anfang an drinnen.

Im Übrigen ist dies Einschnappen deinerseits nicht notwendig, ich spiele schließlich auch nicht gleich beleidigte Leberwurst, wenn man mir (komplette) Unfähigkeit vorhält. Da wirst du es wohl verkraften, wenn ich es mir erlaube, nicht deiner Meinung zu sein.


Und überhaupt, auch wenn etwas Offtopic: Warum ist bei euch die Sub-Überschrift (oder wie immer ihr das nennt) oberhalb der Headline? Die Headline sollte ja, wie der Name so schön sagt, am Kopf des Artikels stehen, darunter eine Sub-Überschrift und danach der Artikel selbst. Das derzeitige Layout empfinde ich persönlich als komplett unlogisch.

Das ist eine Layoutentscheidung, da fragst du am besten bei Steffen nach.

Bzgl. deines ersten Absatzes: ja, hätte man auch machen können.
 
Akula schrieb:
Natürlich hast du darauf hingewiesen, aber eben nicht deutlich genug. Und genau das wurde vorgeworfen. Und Österreich hätte an erster Stelle stehen müssen und können.

CB ist hauptsächlich eine deutsche Seite und wenn es um News geht, die nicht eindeutig sind - so wie deine - hat man darauf entsprechend im Titel hinzuweisen.

Warum hissen wir eigentlich nicht gleich die National-Flagge bei jeder News? Ich hoffe nur, dass viele andere da toleranter sind, sonst kann Europa - zumindest mit dieser Generation - nicht funktionieren. Im Übrigen hat es weniger als 10 Sekunden gedauert, bis ich in dieser Nachricht geschnallt hatte, dass es um Österreich ging (ich konnte auch nichts mit OGH anfangen). Wer das nicht beim lesen des Textes schnallt, kapiert den Inhalt doch sowieso nicht. Auch wenn ich zustimme, dass es besser gewesen wäre dies irgendwie im Titel unterzubringen, finde ich, dass im vorliegenden Fall gewaltig auf die Drama-Taste gedrückt wird. Überdies würde ich ohnehin nicht meine Hand ins Feuer legen, dass entsprechende Urteile aus dem Ausland nicht auch Einfluss auf unsere Rechtsprechung haben, wenn es mal wieder gilt Lücken zu füllen, bei denen der Gesetzgeber keine eindeutige Position beziehen wollte. Im Zuge einer gemeinsamen europäischen Rechtsprechung wäre dies sogar wünschenswert. Gerade Österreich ist uns kulturell gesehen so nahe wie kein anderes Land. Das könnte so gesehen das 17. Bundesland sein. Von daher schadet ein Blick über den Tellerrand sowieso nicht.
 
Zurück
Oben