Online Shop kann nicht liefern

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

RayAlpha

Lieutenant
Registriert
Juni 2017
Beiträge
614
Hallo,

ich habe vor paar Tagen eine Grafikkarte bei MediaMarkt im Online Shop gekauft. Diese wurde auch als "Verfügbar - Lieferzeit 1-2 Werktage" angezeigt. Vorsichtshalber habe ich auch bei denen angerufen um zu fragen ob die Karte wirklich im Lager ist. Man sicherte mir zu. Leider ist es mir in diversen Online Shops schon öfter passiert, dass eine Verfügbarkeit angezeigt wurde, die Ware aber erst importiert werden musste: "Lockangebote"

Ich bestellte also die Karte mit Vorkasse. Die Zahlung ist heute bei denen eingegangen und ich bekam eine E-Mail in der steht, dass die Lieferzeit 1-2 Werktage beträgt. Da ich etwas misstrauisch bin, habe ich heute wieder angerufen und gefragt wie es mit der Verfügbarkeit aussieht.

Naja und was soll ich sagen... die haben mich wohl verarscht, denn die Karte muss erst beim Hersteller geordert werden. Und der sitzt in China.

Wie bin ich rechtlich aufgestellt? Kann ich nach einer Frist von fünf Tagen die Karte wo anders bestellen und MediaMarkt muss mir die Differenz zahlen sollte die Karte in einem anderen Online Shop teurer sein?

http://www.it-recht-kanzlei.de/bestellte-ware-nicht-lieferbar-moeglichkeiten-haendler.html

https://shop.trustedshops.com/de/re...r-artikel-nicht-lieferbar-was-koennen-sie-tun

http://shopbetreiber-blog.de/2009/11/04/lg-hamburg-angegebene-lieferzeiten-sind-einzuhalten/
 
Es muss eine angemessene Frist sein, was normalerweise ca. 14 Tage bedeutet. Zudem ist es momentan bekannt, dass sehr viele Karten eben ausverkauft sind, da können sich Lagerbestände auch mal schnell überschneiden, sprich bei dir war die Karte noch lieferbar als du bestellt hast. Es hat aber jemand 2 Minuten früher bestellt und dann hat sich das System einfach nicht so schnell aktualisiert.

Sowas sind eben manchmal Datenbankprobleme, ich finde kann man Media Markt keinen Vorwurf machen.
 
Wieso bestellst du eilige Ware auf Vorkasse?
​Da gäbe es deutlich flottere Zahlungsmittel.
 
Da du online bestellt hast kannst du innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen vom Kauf zurücktreten. Der Lieferant hat dir gegenüber keine Verpflichtung schnell zu liefern, auch wenn die angezeigte Lieferzeit nicht korrekt ist. Entweder du schluckt die Pille, oder bestellst halt woanders.
 
magnus4ever schrieb:
[...]Der Lieferant hat dir gegenüber keine Verpflichtung schnell zu liefern, auch wenn die angezeigte Lieferzeit nicht korrekt ist. [...]

Nicht? Warum kann man denn dann Fristen setzen und die andere Partei so in Verzug bringen? Ist ja deiner Ausführung nach total unnötig und erfolglos und so?
 
Es muss erstmal ein Kaufvertrag bestehen, damit MediaMarkt überhaupt schadenersatzpflichtig sein könnte. Ich würde wetten, die haben bisher nur den Eingang deiner Bestellung bestätigt.
 
@ aranax

Bitte beachten: Der TE hat die Karte bereits bezahlt.
 
AGB Media Markt
(4) Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von MediaMarkt zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung. MediaMarkt wird die Annahme entweder durch Versenden einer Versandbestätigung oder durch Versand der Ware innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt MediaMarkt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, wurde die Bestellung des Kunden nicht angenommen.


@TE
Hast Du ein entsprechende Annahmeerklärung erhalten?
 
@ aranax
@ ThomasK_7

1) u. U. cic
2) AGB-Klausel fragwürdig bei Vorkasse, u. a. OLG Frankfurt, 29.08.2012 - 6 W 84/12, aber auch haufenweise AG (bekannt: AG Dieburg, 17.2.2005 - 22 C 425/04) - kommt aber u. U. auch auf den genauen Wortlaut der E-Mail an (z. B. Zahlungsaufforderung)

Grundsätzlich ist hier nämlich die Frage: Wenn kein Kaufvertrag besteht, warum sollte ein Teil dann bereits in voller Höhe leisten müssen? Und das auch noch gerade der Teil, der nicht geschäftsmäßig am Verkehr teilnimmt und als Verbraucher idR gesondert (und in Deutschland massiv) geschützt wird?

Nicht grundlos gilt: Bei Angeboten (oder auch Preisfehlern etc.) lohnt es sich eine Zahlungsmethode zu wählen, welche dem anderen Teil das Geld sofort verfügbar macht um es ihm zu erschweren, aus der Nummer herauszukommen. Selbst wenn keine klaren Ansprüche entstanden sind lässt sich so immer noch Verhandlungsmasse schaffen.



Im hier vorliegenden Falle müsste man also den Wortlaut der E-Mail, die AGB des Verkäufers, den chronologischen Ablauf und Inhalt im Kontakt mit dem Händler und weitere Eigenschaften, z. B. die Statusanzeige der Ware, prüfen, um dann zu einem Ergebnis zu kommen, das final wohl nur gerichtlich entschieden werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woot? er MUSS nicht in Vorkasse gehen, das war seine Entscheidung.
Er kann bestellen und bei Abholung bezahlen..

Jedoch bei den Schwierigkeiten der Lieferung "könnte" es auch sein das der TE bestellt eine Ware, die nicht geliefert werden kann. Dann will er eine Frist von fünf Tagen setzen und will Schadenersatz fordern..
Ist ne Masche die man gern auch bei eBay nutzt so btw..

@TE will dir hier NICHTS unterstellen
 
Dann sollte Media Markt die Lieferzeit nicht mit 1-2 Tagen angeben und das nicht auch noch mehrfach bestätigen.

Und doch, natürlich muss er in Vorleistung gehen. Wird Vorkasse ausgewählt wird die Ware bei MM erst dann versandt, wenn MM das Geld erhalten hat.
 
Red doch ne sonen Schwachsinn.. du kannst online oder im Markt bestellen und bezahlen bei Abholung..
Die Ware wird dann auch nicht extra von Media Markt verschickt, sondern mit einem normalen Paketdienstleister..
Wenn er Vorkasse wählt sein Fail

Übrigens gibt 1und1 an meiner Adresse VDSL 50k an.. handelt sich um einen Fehler.. oder darf ich nun klagen und darauf bestehen das die hier ne Leitung hinbasteln?
Ball flach halten, Vertrag widerrufen und gut ist. Das diese Gesellschaft immer so sein muss..

PS: auch ich habe Ende Dez. eine Graka im MediaMarkt bestellt.. Lieferzeit 1-2 Tage.. sie kam erst nach ca einer Woche.. Das nagt immernoch an mir.. Hab dann trotzdem nochmal bestellt.. Ne Schallplatte.. Release war ein Freitag.. am Dienstag danach durfte ich sie abholen.

Mit MM reden ist die beste Lösung.. die sind da gerne Kulant und bieten auch angenehme Entschädigungen an
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde bemerkenswert, wie du - ganz offensichtlich juristischer Laie - Aussagen anderer versuchst abzuqualifizieren, obwohl du den inhaltlichen Wert fachlich gar nicht bestimmen kannst.

Media Markt bietet Vorkasse an. Wählt ein Verbraucher diesen Weg, wird er dazu gezwungen, in Vorleistung zu gehen. Dass ihm Alternativen dargeboten werden ist für diese Betrachtung völlig irrelevant.


Dein Beispiel ist weiterhin völlig unpassend, da ganz andere Thematik. Du kannst aber gerne einen eigenen Thread eröffnen. Vielleicht kommst dann auch du in den Genuss einer Antwort von jemandem, der sich "Jura" nicht mal eben drei Minuten durch unprofessionelles Googeln "angeeignet" hat.


Warum jemand einen Vertrag (dessen Zustandekommen gar nicht geklärt ist) widerrufen sollte, obwohl es sich um ein attraktives Angebot gehandelt haben könnte, weiß ich auch nicht. Warum soll der Verbraucher sich stets von Kaufleuten übervorteilen lassen?
 
Idon schrieb:
Media Markt bietet Vorkasse an. Wählt ein Verbraucher diesen Weg, wird er dazu gezwungen, in Vorleistung zu gehen.

Falsch. Es wird niemand zu irgend etwas gezwungen. Die Entscheidung Vorkasse zu nutzen und dann natürlich auch im Voraus zu bezahlen ist die freie Entscheidung des Kunden
 
Sind meine Sätze zu kompliziert, immerhin kommentiert nun schon der zweite Nutzer?

Der Verbraucher kann die Zahlungsmethode frei wählen. Wählt er jedoch (unter anderem) Vorkasse, DANN wird er dazu gezwungen, in Vorleistung zu treten. Dass es unabhängig davon u. U. Zahlungsmethoden gibt, bei denen das nicht der Fall ist (z. B. Zahlung auf Rechnung oder Nachnahme) ist unerheblich.
 
Nein, deine Sätze sind nicht kompliziert, das bist eher du. Wenn du nämlich schreibst der Nutzer würde gezwungen in Vorleistung zu gehen so ist das einfach nur eine Falschaussage. Das kannst du drehen und wenden wie du willst, da die Vorleistung eben eine Grundvoraussetzung für die Zahlungsweise Vorkasse ist.

Ach ja, und wenn du willst, dass man deine Posts nicht kommentiert, dann schreibs richtig oder mach dein eigenes Forum auf, denn das hier ist öffentlich.
 
Es geht hier in dem Thread aber doch gerade um Vorkasse.

Warum das - auf den hier zutreffenden Fall - keine "Falschaussage" ist, habe ich bereits verargumentiert.

Weiterhin habe ich keine Probleme mit Kommentaren. Keine Ahnung warum du meinst so aggressiv auftreten zu müssen. Ich hielte es für sinnvoller wenn du dich mal konstruktiv am Thema beteiligen würdest anstatt dich darauf zu versteifen, meine Kommentare größtmöglich fehlzuinterpretieren.
 
Natürlich ist es eine Falschaussage. Es geht um gezwungen. Niemand wird gezwungen, dann muss man eben eine andere Zahlungsart wählen. Deine "Argumente" sind einfach nur falsch.

Und dass du keine Probleme mit Kommentaren hast ist ein glattes Gerücht:
Idon schrieb:
Sind meine Sätze zu kompliziert, immerhin kommentiert nun schon der zweite Nutzer?

Im Übrigen kenne ich dich und deine Ratschläge schon zur Genüge
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben