log11 schrieb:
Nochmal blöd gefragt. Dem Nachbarn droht doch "nur" ein Verwarngeld und kein Bußgeld?
Hintergrund: Bei Verwarngeld werde ich nicht genannt, bei Bußgeld bin ich auf dem Bescheid zu erkennen.
Der Nachbar bekommt den Anhörungsbogen, genannt Knolle.
Wenn er den zahlt ist es das Verwarnungsgeld.....dann erledigt.
Wenn nicht wird es zur Ordnungswidrigkeit/Bußgeld mit allem Pipapo.
Edit: Bei Geschwindigkeit kann der Kollege ja was versuchen, möglicherweise mit Erfolg.
Bei Fotos die unverändert von falsch parkenden Autos mit Kennzeichen und annehmbarer Zeit, bzw sein KFZ verlässt und abschließt (früher 3 Minuten Regel) , gibt es ja nichts zu protestieren.
Und halt 3 Tages Parker (übers WE zB) braucht man sich nicht aufhalten, weil dann nicht klar ist, ob derjenige zwischendurch mal weggefahren ist. Machten Politessen früher an Ventilstellung Rad fest.
Da macht man Freitag, Samstag und Sonntag Fotos, da hat man mehr von.
Da kann der Falschparker besser beim Amt angeben, er hätte 3 Tage falsch geparkt^^
knoxxi schrieb:
Na bei einem Anhänger können am Kennzeichen halt schon mal die Siegel abgehen
Ich meine, da reichen paar Kratzer, die das Entwerten symbolisieren ^^
Wenn du natürlich einen leuchtend Roten Aufkleber hast, um so besser.
Mir sagte mal jemand von der Feuerwehr (bitte nicht nachmachen) ein Liter billiges Speiseöl in die Lüftungsschlitze PKW.....das kommt auf jeden Fall unten raus, frage der Zeit.
Dann kann man die Anonym wegen Ölunfall anrufen- und die kommen dann recht flott. (Mit allen Konsequenzen)