OS X auf PC, legal oder nicht?

Also ich kann mir vorstellen dass eine Firma wie HyperMegaNet (die PearC verkauft) nicht an Endbenutzer-Lizenzverträgee gebunden ist.
Und wenn sie dir einen PC mit MacOS verkaufen und dir dann die EULA vorenthalten begehen die vielleicht eine Straftat aber als Kunde brauchst du dir wegen guten Glaubens (§§ 932 ff. BGB) keine großen Sorgen zu machen.
 
Die EULA unterliegt aber den AGB Regelungen des BGB. Und EULAs / AGBs können sich nicht über bestehende, gültige Gesetze hinwegsetzen.
Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).
 
Creshal schrieb:
Mit dem kauf stimmst du der EULA von Mac OS X zu
Nein, tut man nicht. Außer du hast direkt beim Kauf dem Verkäufer gesagt, dass du zustimmst...

sodass jeder Kunde sich schon vor dem Kauf über die Bestimmungen informieren kann.
Ist aber vollkommen irrelevant ob mans im Internet oder sonst wo lesen kann wenn du nicht direkt beim Kauf explizit (!) zugestimmt hast.

Wenn ich z.b. an meiner Uni günstige Software für Studenten kaufe die bestimmte Einschränkungen hat, dann fragt der Verkäufer bei jeder einzelnen Software ob ich die Bestimmungen durchgelesen habe und akzeptiere.
Und das einfach deshalb, da solche Bestimmungen sonst nicht die geringste Wirkung haben
 
Soilange ich ein Software-Datenpaket kaufe, und das tue ich, gilt, was im BGH-Urteiol im Jahre 2000 zur Microsoft OEM-EULA festgestellt worden ist: Ich darf das von der Hardware trennen und auf andere installieren wie ich will, solange ich nur eine Installation pro Lizenz gleichzeitig verwende - Punkt und Ende, da ist null komma gar nichts illegal.

Was illegal ist, ist die Veröffentlichung von modifizierter Software, deren Urheber ich nicht bin und deren Urheber mit der modifizierten veröffentlichung nicht einverstanden ist - hier gilt, modifizieren für mich darf ich wie ich will, ich darfs nur nicht veröffentlichen.

Apple-Fans behaupten, es wäre illegal, unmodifizierte Softwarepakete mit erworbenen (bezahlten) Lizenzen mit Hardware zu verkaufen, die in der EULA verboten wird, allerdings ist das auch in den USA äußerst unwahrscheinlich, weil Apple schon vor ettlichen Monaten im Psystar-Rechtsstreit die Klage mit dem Vorwurf definiert hat, dass Psystar OS X in modifizierter Form veröffentliche, was ein Verstoß gegen das Urheberrecht wäre und mit der EULAA absolut nichts zu tun hat.

Aktueller Status:
Psystar scores small but significant win against Apple
 
Creshal schrieb:
Was illegal ist, ist die Veröffentlichung von modifizierter Software, deren Urheber ich nicht bin und deren Urheber mit der modifizierten veröffentlichung nicht einverstanden ist - hier gilt, modifizieren für mich darf ich wie ich will, ich darfs nur nicht veröffentlichen.
Wobei hier erwähnt werden muss, dass die Mac OS X Basis unter der Apple Public Source License steht und daher modifiziert und veröffentlicht werden darf, solange man den Quellcode offen legt.
 
Naja, die Frage ist, was genau verändert wurde - der Kernel ist freie Software, aber beim Mac-EFI weiß ich das nicht. Das wiederum macht die Distribution von OS X auf Nicht-Macs nicht illegal, aber vielleicht das Bespielen des EEPROM mit einem proprietären Apple-EFI. ;)
 
Wie schon hier gesagt wurde, ist die EULA nicht gültig in DE, da man diese nicht VOR dem Kauf lesen kann.
Und außerdem wird NICHTS verändert (gepatcht oder so), also nicht gegen Copyright etc. Verstoßen. Mit dem richtigen Bootloader (dfe-132), einer bestimmten Installationsmethode und entsprechender Hardware kann man OSX auf dem PC installieren ohne auch nur ein Bit zu verändern. Hab hier selber die originale Leopard DVD rumliegen und von der installiert.
 
Nochmal: Dass OS X nicht verändert wird bedeutet nicht, dass nicht andere Apple-Sopftware, nämlich Apples proprietäre Implementierung von EFI 1.3, illegal auf denm EEPROM installiert wird. Psystar steht eigentlich nicht wegen OS X vor Gericht, sondern wegen dem Apple-EFI 1.3, welches nicht unter freier Software-Lizenz steht.

Es ist deswegen bspw. auch nicht geklärt, ob EFI-X legal ist. Als User kann mir das allerdings schnuppe sein, da ich höchstens die Hehlerware, die ich ja nich veröffentliche, verliere. Wirklich bestraft wird hier allenfalls, wer sowas veröffentlicht - bspw. Psystar. Wobei es halt darauf ankommt, ob Psystars EFI nur kompatibel zu OS X ist, womit es legal wäre, oder ob es eine direkte Modifikation des Apple-EFI-Codes ist, was illegal wäre, weil Apples EFI im Gegensatz zu Darwin/XNU nicht unter freier Lizenz steht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf einem EEPROM wird die Firmware des Mainboards, also bspw. ein BIOS oder ein EFI gespeichert - bei Intel Macvs steckts im EEPROM ein proprietäres Apple-EFI nach dem EFI 1.3 Unstandard. Wenn jetzt bei Hackintosh dieser proprietäre und unfreie EFI_Code genutzt wird, indem er auf die Festplatte geladen wird und dafür, dass er dann von OS X so erkannt wird, als wäre er im EEPROM, modifiziert wird, ist das ganze sehr wahrscheinlich als Veröffentlichung illegal. Wenn der EFI-Code, denm solche Veröffentlicher nutzen, allerdings keine Zeile Apple-Code enthalten sollte, wäre das möglicherweise legal - so ganz eindeutig ist das allerdings auch nicht, siehe Rechtsunsicherheit bei freien MP3-Implementierungen.
 
Falsch, der EFI-Code der bei der Installtion von OSX auf nem PC benötigt wird, wurde von der OSX Community entwickelt (glaub von netkas und n paar anderen Leuten), sprich er basiert nicht auf dem Quelltext von Apple. Wie das bei EFI-X ist, kann ich dir nicht sagen, glaub die Verwenden da wiederrum was eigenes.
 
Naja wenn man nach Apple geht ist es illegal, nach deutschem Recht einfach nur egal =)
 
Spielehersteller bemühen sich auch seid Jahren Weiterverkäufe zu unterbinden, (EAs CD-Key-an-Account-binden-Politik). Trotzdem Ist das gegen des deutsche Recht und kann daher unterbunden werden.
Hier haben wir dieselbe Situation. Die große Firma kann zwar ihre Gesetze machen, daran halten muss man sich aber nicht. Immerhin sind wir der Staat. ;)
 
x2PhaNToM schrieb:
... (glaub von netkas und n paar anderen Leuten), sprich er basiert nicht auf dem Quelltext von Apple. ...
Netkas sagt, er habe das Urheberrecht dafür und regt sich deshalb auch über Psystar auf, weil er seine Apple-EFI-Simulation unter GNU GPL gestellt hat und es deshalb Psystar verboten wäre, ein geschlossenes kommerzielles Produkt daraus zu machen, aber es ist nicht klar, ob Psystar überhaupt seinen Code verwendet. Und er traut sich selbst nicht die Rechtmäßgkeit seines Codes mit einer Urheberrechtsverletzungsklage gegen Psystar zu testen. Apple hat selbst in die Klage hineingeschrieben, das es um illegale Veröffentlichung von modifiziertem Code geht - die EULA spielt im Psystar-Prozess absolut keine Rolle. Dass damit nicht XNU oder Darwin gemeint ist, weil die beide ja unter einer ziemliuch BSD artigen Lizenz stehen, dürfte klar sein. Es bleibt also nur das proprietäre Apple-EFI übrig.

Und wie gesagt, eine "From-Scratch-Implementierung" muss nicht immer legal sein, denn das Fedora Core Projekt verzichtet nicht aus Spaß auf MP3-Unterstützung.

ob Apple gegen Psystar gewinnen oder verlieren wird, werden wir erst noch sehen, bis dahin ist die Sache ungeklärt.
 
Creshal schrieb:
Warum ist das legal, wenn der Anbieter der Software es dir verbietet? Mit dem kauf stimmst du der EULA von Mac OS X zu, die dir das untersagt. ...Und du kannst nicht behaupten, dass du die EULA erst nach dem Kauf zu Gesicht bekommen hättest und der Vertrag damit ungültig wäre - die EULAs stehen auf der Apple-Homepage öffentlich zur Verfügung sodass jeder Kunde sich schon vor dem Kauf über die Bestimmungen informieren kann.

Wenn ihr keine Knebel-Verträge haben wollt, dann holt euch einfach freie Software, statt euch die Verträge schönzureden.. ;)

das ist so nicht ganz richtig. bevor du die software kaufst, müsstest du die eula laut deutschem recht unterschreiben. da du die eula aber nicht vor dem kauf, sondern bei der installation eingehst, ist die eula von apple laut deutschem recht nichtig. du darfst es also installieren, brauchst aber dafür die passende hardware, denn nicht jede wird unterstützt. aber am besten kaufst du dir nen mac, denn damit hast du keine probleme und auch updaten wirst du ohne probs können.
 
@lenny.chem.dat
MacOS hat doch eine Sperre eingebaut.
Es gibt Software, die die Sperre aufhebt und die ist (als Modifikation eines Kopierrechtlich geschützten Programms) illegal.

Fujitsu-Siemens macht das seit Jahren so. Deren CDs kann man nur auf ihren eigenen Rechnern installieren.

Mit verlaub das ist Quatsch. Ich hab ein Fujitsu Notebook und ein MacBook.... Das FJ ist mit WMC-Edition ausgeliefert worden. Aufm MacBook Bootcamp gestartet und windows-recovery eingelegt... nach ca 1 stunde war die WMC-Edition auf meim MacBook installiert...ohne Cracks oder illegale Keys oder sowas...
 
Genau so verhält es sich auch anders herum. Wie gesagt man kann von einer Originalen Leopard DVD installieren, da es de facto keine Sperre gibt.
 
OS X arbeitet gut mit verschiedenen Versionen von OpenFirmware und mit der proprietären apple-spezifischen Apple-Implemenntierung eines EFI 1.3 - kein PC wird jemals mit EFI 1.3 laufen, sondern wenn, dann nur mit UEFI 2.0 oder höher (momentan vermutlich UEFI 2.1). Selbst mit einem EFI-Mainboard kann also mitunter auch mal nichts passieren, wenn man wversucht die Installation von OS X zu starten - auf einem BIOS-Mainboard geht sowieso gar nichts.

Damit das läuft, muss ich ein EFI dazwischenhacken - meist auf die Festplatte abgelegt - das 100% kompatibel zu Apples spezifischer Implementierung von EFI 1.3 ist - UEFI 2.n ist nicht 100% abwärtskompatibel zu den alten, proprietären EFI-Spezifikationen. Und dieses EFI von Apple ist eben alles andere als freie Software, darf nicht frei verbreitet und installiert werden usw. siehe meinen letzten Beitrag.

P.S.
Was passiert, wenn man die originale OS X Leopard Installations-DVD auf einem MSI P45 Platinum mit MSI's auch nicht ganz einwandfreier Implementierung eines UEFI 2.0 startet, werde ich nächstes Wochenende mal berichten.

Update Mi 18.02.2009 13:45
Also, ich habe jetzt mal die Original OS X Leopard Installations DVD auf meinem MSI P45 Platinum mit installiertem (U)EFI (2.x) gestartet, Folge: "Boot Failure"... Also, auch auf einem UEFI-2-PC-System sind Mac-Instakllationsmedien nicht startbar, womit es sehr wohl eine effektive Sperre gegen OS X auf PC gibt - man muss das proprietäre nicht frei standardisierte unhd schopn gar nicht unter freier Lizenz stehende, applesche Mac-EFI 1.3 simulieren und ob das wirklich legal ist, ist wie gesagt vollkommen ungeklärt. Mit einem PC-Zukunftsstandard-Unified-EFI läuft gar nichts.
 
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