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News Patriot P300: NVMe-SSD tanzt auf zwei Controller-Hochzeiten
- Ersteller MichaG
- Erstellt am
- Zur News: Patriot P300: NVMe-SSD tanzt auf zwei Controller-Hochzeiten
Kannst du das untermauern?Shrimpy schrieb:Sobald du da drauf ne VM zu machst bist du mit der hier besser dran als QLC, das ist jetzt aber auch der einzige Fall bei mir wo ich nie wieder QLC nutzen will, im Notebook macht die 660p eine brauchbare Figur.
Ich habe am Heimserver eine 660p 1TB laufen, und konnte da auf 4 VMs gleichzeitig Windows Updates anschmeißen (sollten ja jede Menge kleine read/writes sein) und das Limit lag an der i5-6600 CPU die erstmal durchgehend bei 100% Auslastung war.
Beitrag
Fleet Admiral
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- 10.793
Ich hab 'nen i5-7600K @4,5GHz und laufe beim Test meiner Crucial P1 mit CrystalDiskMark bei 4KiB Q8T8 und 4KiB Q32T1 sowohl beim Lesen als auch beim Schreiben ins CPU-Limit (wobei zum Teil nur ein Kern genutzt wird). Allerdings ist es auch bei Sata-SSDs eng.
S
Shrimpy
Gast
Rickmer schrieb:Kannst du das untermauern?
Ja ne update vs 16GB ausm Speicher holen und Sreiben. mit 60mb/s nach knapp der hälfte mit ner 660p die 50% voll ist.
Ob dus mir glaubst ist mir egal, da es einfach wahr ist.
Und ich werde die 660p jetzt nicht ausm NB hollen oder da VM player drauf schieben.
Preisleistungsverhältnis ist bei der Patriot definitiv nicht da. 150€ für die 1TB Version sind definitiv zu viel. Wenn sie bei 110-120 wäre, könnte man drüber nachdenken, aber eigentlich ist sie nicht empfehlenswert.
Btw. Ich habe bei mir auch 2x 1TB P1 drin und fahre super damit. Dieses Ganze "TLC ist besser als QLC" ist meiner Meinung nach sehr übertrieben. TLC ist halt langlebiger und schneller als QLC, weil pro Speicherzelle 3 statt 4 Bits verteilt werden müssen. Aber bis 200TBW (am Beispiel der 1TB P1) aufgebraucht sind, vergehen so viele Jahre bei normaler Benutzung, dass es irrelevant ist. Außerdem ist diese Angabe nur vom Hersteller garantiert, in der Regel halten SSDs viel länger als nur die garantierte TBW.
Und die Geschwindigkeit von TLC Nvme's merkt man im Alltag genauso wenig, weil viele Programme mit den Geschwindigkeiten nicht klar kommen. Diese 3,5Gb/s einer 970 ist nur für Benchmarks gut, damit man sagen kann "Ich hab den größten Balken".
Btw. Ich habe bei mir auch 2x 1TB P1 drin und fahre super damit. Dieses Ganze "TLC ist besser als QLC" ist meiner Meinung nach sehr übertrieben. TLC ist halt langlebiger und schneller als QLC, weil pro Speicherzelle 3 statt 4 Bits verteilt werden müssen. Aber bis 200TBW (am Beispiel der 1TB P1) aufgebraucht sind, vergehen so viele Jahre bei normaler Benutzung, dass es irrelevant ist. Außerdem ist diese Angabe nur vom Hersteller garantiert, in der Regel halten SSDs viel länger als nur die garantierte TBW.
Und die Geschwindigkeit von TLC Nvme's merkt man im Alltag genauso wenig, weil viele Programme mit den Geschwindigkeiten nicht klar kommen. Diese 3,5Gb/s einer 970 ist nur für Benchmarks gut, damit man sagen kann "Ich hab den größten Balken".
Marflowah
Lt. Commander
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Daß QLC bei höherem Schreibaufkommen auf HDD-Niveau und sogar darunter einbrechen kann, ist jetzt kein Geheimnis und lässt sich sich jederzeit reproduzieren. Da braucht man sich eigentlich nicht groß rumwundern, wenn man das ganze ein bisschen verfolgt hat.
Das stimmt schon, ja. Ist aber bei TLC nicht anders. Und die Schreibraten brechen auch erst ein, wenn der SLC - Cache der SSD voll ist. Und der ist bei der P1 1TB immerhin 100GB groß. Und wann schreibt man mal 100GB, außer bei ein paar Spielen.
Zuletzt bearbeitet:
(Gb --> GB)
Die Zahl hinter dem T gibt die Anzahl der Thread an mit denen der jeweilige Test von CDM ausgeführt wird und die hinter dem Q ist die Anzahl der parallelen Zugriffe pro Thread. Bei T1 ist also klar, dass nur ein Kern von CDM genutzt wird.Beitrag schrieb:mit CrystalDiskMark bei 4KiB Q8T8 und 4KiB Q32T1 sowohl beim Lesen als auch beim Schreiben ins CPU-Limit (wobei zum Teil nur ein Kern genutzt wird).
Auch wenn man es oft liest, so ist dies mit den "garantierten TBW" totaler Blödsinn, zumindest kenne ich keine einzige SSD bei der der Hersteller irgendwelche TBW garantieren würde. Vielmehr ist es so, dass die TBW bei allen Herstellern die ich kenne so, dass die TBW eine zusätzliche Einschränkung der Garantie ist, die Garantie also endet, wenn die Zeit abgeleufen ist oder die TBW erreicht wurde, je nachdem was zuerst eintrifft! Wenn die Zeit abgelaufen ist und die SSD kaputt geht ohne die TBW erreicht zu haben, schaut man in die Röhre.PAX-12 schrieb:Außerdem ist diese Angabe nur vom Hersteller garantiert, in der Regel halten SSDs viel länger als nur die garantierte TBW.
Wäre es eine garantierte TBW, so müsste die Garantie so lange dauern, bis die TBW erreicht wurde, egal wie lange es dauert, aber sowas gibt es eben nicht oder zeige mir die SSD bei der es so sein soll!
Du meinst sicher GB, denn das kleine b ist die Abkürzung für Bit und das große B die für Byte. Auch wenn ich von Crucial keine Informationen dazu gefunden habe, so dürfte es ähnlich wie bei der Intel 660p sein, die ja die gleichen NANDs und den gleichen Controller verwendet:PAX-12 schrieb:Und die Schreibraten brechen auch erst ein, wenn der SLC - Cache der SSD voll ist. Und der ist bei der P1 1TB immerhin 100Gb groß.
Das SSDs nicht QLC NAND nicht für schreibintensive Anwendungen gedacht und dafür auch nicht besonders gut geeignet sind, sollte jedem klar sein und wer sich darüber beschwert, hat bei der Hardwareauswahl einen Fehler gemacht.
Zu der Patriot P300 gibt es nicht viel zu sagen, wer Wundertüten mag, der wird sich über die freuen und alle anderen lassen von der besser die Finger.
pseudopseudonym
Admiral
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- 9.577
Naja, das erste Jahr hast du gesetzlichDenniss schrieb:Viel glück mit der OEM-Samsung im Garantiefall.
Und da so Teile meistens entweder schnell kaputtgehen oder lange halten, kann man das OEM-Risiko IMHO durchaus eingehen.
Edit: Vom Hersteller ist die Garantie tatsächlich nicht, da habe ich schneller getippt als gedacht.
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Beitrag
Fleet Admiral
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- 10.793
Nennt sich Gewährleistung und funktioniert genau genommen nur in den ersten 6 Monaten gut, danach gibt's Beweislastumkehr.pseudopseudonym schrieb:gesetzlich Herstellergarantie
pseudopseudonym
Admiral
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- 9.577
Ja, Gewährleistung/Garantie, bin kein Jurist. Vom Hersteller ist die Garantie nicht, mein Fehler.Beitrag schrieb:Nennt sich Gewährleistung und funktioniert genau genommen nur in den ersten 6 Monaten gut, danach gibt's Beweislastumkehr.
Du hast immer noch die 2 Jahre Gewährleistung durch den Händler.Denniss schrieb:Viel glück mit der OEM-Samsung im Garantiefall.
Und mal ehrlich, wieviele SSDs sind dir im letzten Jahrzent ausgefallen?
Früher waren es bei mir Reihenweise OCZ und eine einzige Crucial M4.
Zuletzt bearbeitet:
Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe, auch wenn dies oft durcheinandergeworfen wird:
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden oder wo deren Ursache schon beim Kauf vorhanden war. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss es der Käufer beweisen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab und dort steht z.B. i.d.R. was von funktionsfähigem, gleichwertigem Ersatz drin und zumeist behalten es sich die Hersteller vor, auch reparierte Gebrauchtgeräte als Ersatz zu verschicken. Da man ja ein gebrauchtes Gerät eingeschickt hat, ist das durchaus als gleichwertig anzusehen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden oder wo deren Ursache schon beim Kauf vorhanden war. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss es der Käufer beweisen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab und dort steht z.B. i.d.R. was von funktionsfähigem, gleichwertigem Ersatz drin und zumeist behalten es sich die Hersteller vor, auch reparierte Gebrauchtgeräte als Ersatz zu verschicken. Da man ja ein gebrauchtes Gerät eingeschickt hat, ist das durchaus als gleichwertig anzusehen.
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Artikel-Update: Auf Nachfrage von ComputerBase hat Patriot bestätigt, dass die unterschiedliche Controller-Bestückung etwas mit dem Handelsstreit zwischen den USA und China zu tun hat. Eine regionale Beschränkung auf eine der beiden Varianten sei aber nicht zwingend, so sei auch in der EU der Verkauf beider Versionen denkbar. Zwischenzeitlich hatte etwa der Händler Mindfactory beide Varianten der 512-GB-Version angeboten. Zum eingesetzten NAND-Flash macht Patriot trotz Nachfrage bisher keine Angaben.
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