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1668mib
Gast
Knecht_Ruprecht schrieb:Also offensichtlich doch Phishing.
Dass es kein Phishing war, ist offensichtlich...
Ergänzung ()
Ach ja, wer is bei ner Sammelklage dabei? ;-)
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Knecht_Ruprecht schrieb:Also offensichtlich doch Phishing.
1668mib schrieb:Dass es kein Phishing war, ist offensichtlich...
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Ach ja, wer is bei ner Sammelklage dabei? ;-)
1668mib schrieb:dass es kein phishing war, ist offensichtlich...
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ach ja, wer is bei ner sammelklage dabei? ;-)
Giada schrieb:Hallo,
ich habe auch die Mail erhalten und die Hotline angerufen. Es war ein Fehler... Schade, hätte mich auch gefreut... weiß jemand, was man am besten schreibt, um sich auf diesem § zu berufen?
Danke
Giada
Hallo, kannst Du mir die mail mal zukommen lassen? Weiß nicht genau wie ich die schreiben soll.Beezer schrieb:Natürlich kann man sich auf BGB §661a berufen. Diesen Paragraphen im BGB gibt es ja nicht umsonst! Habe denen mal eine freundliche Mail mit dem Hinweis auf Weiterleitung zum Vebraucherschutz und Anwalt zukommen lassen.