Paypal -> Vorgehen bei fehlender Erstattung nach Widerruf

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2800

Gast
Hallo!

Ich habe etwas obline bestellt und mit Paypal bezahlt. Bei Trustpilot habe ich nun gelesen, dass manche mit Retouren bei diesem Händler Probleme mit der Erstattung haben. (Ich habe aktuell noch kein Problem. Nur eben diese Frage.)

Also habe ich gegoogelt, wie Paypal sowas handhaben würde. In einem Paypal-Forum habe ich den Beitrag "Rückzahlung nach Rücksendung nicht erhalten" gefunden. Der Beitrag ist aus 2019. Ein Moderator meinte dort, dass der Widerruf nicht durch Paypal abgedeckt ist und sie da rechtlich nichts machen könnten. Wer mit Visa bezahlt, der kann eine fehlende Erstattung nach Widerruf reklamieren. Rechtlich ginge das also sehr wohl. Nur scheinbar will PayPal das nicht.

Hatte jemand schon mal so einen Fall? Ist diese Regelung aus 2019 noch aktuell?

Sollte das wirklich stimmen, dann müsste man als Scammer nur ein Etikett zukommen lassen und hätte dann Ware + Geld. Irgendwie kann das nicht richtig sein. Dann kann man direkt per Überweisung zahlen. Ich nutze Paypal eigentlich gerne bei Shops, welche ich nicht kenne. Hier möchte ich meine Kreditkartendaten nicht eingeben. Vermutlich wäre es trotzdem sinnvoller mit KK zu zahlen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
PayPal ist meiner Erfahrung nach sehr kulant, wenn es darum geht das Geld an den Kunden zurückzuerstatten. Ich musste zwar erst drei mal gebrauch davon machen (immerhin) aber das war in allen Fällen innerhalb von 48h erledigt.

Allerdings bucht PayPal bei mir den Betrag nicht von einer Kreditkarte ab und es handelte sich immer um Beträge <100€.

2800 schrieb:
Ein Moderator meinte dort, dass der Widerruf nicht durch Paypal abgedeckt ist und sie da rechtlich nichts machen könnten
Ich versteh das nicht ganz - das soll daran gelegen haben, dass er mit Visa bezahlt hatte? - Magst du den entsprechenden Thread mal verlinken.

2800 schrieb:
Ich nutze Paypal eigentlich gerne bei Shops, welche ich nicht kenne.
Ich bezahle (außer bei Amazon) online auch NUR mit PayPal.

2800 schrieb:
Bei Trustpilot habe ich nun gelesen, dass manche mit Retouren bei diesem Händler Probleme mit der Erstattung haben.
Probleme mit Retouren hast du bei vielen Shops (das kannst du z.B. auch Mindfactory haben - bei weitem kein ominöser Shop). Aber Retouren sind eine Sache, dass dir der Shop das Produkt erst garnicht zusendet ist ja noch mal was völlig anderes. Sagt denn irgendeine der Bewertungen sowas aus? Gefühlt gibt es seit einiger Zeit immer mehr solcher Shops: Webseiten/angebliche Shops, bei denen du nach Bestellung und Bezahlung nichts versendest bekommst. Wenn ein Preis zu gut ist um wahr zu sein, ist er das i.d.R. auch.

Schau bei den Shopbewertungen v.A. nach Kunden, die das gleiche Produkt bestellt haben. Weil manche verkaufen z.B. für jede teure GPU, die nicht verschickt wird, 100 Kleinteile, die fast nichts kosten und schon hat der Shop ggf. 99% positive Bewertungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war vermutlich etwas verwirrend formuliert. Ich wollte nur sagen, dass man bei Zahlung per Kreditkarte eine fehlende Rückzahlung reklamieren kann. Über Paypal scheint das unabhängig davon aber nicht zu gehen. Da die Retoure ein Teil des Onlineshoppings ist, gehört das imho selbstredend in den Käuferschutz.

https://www.paypal-community.com/t5/Kaufen/Rückzahlung-nach-Rücksendung-nicht-erhalten-Käuferschutz/td-p/1724368

Der Beitrag ist von 2019. Evtl hat Paypal inzwischen nachgebessert.

Ich habe das Produkt schon hier. Nur habe ich nach den Bewertungen auf Trustpilot Bedenken nach einer Retoure ohne Ware und ohne Geld dazustehen. (Immerhin 250€.)
 
Auszug aus den Paypalbedingungen bezüglich Käuferschutz:

Der PayPal-Käuferschutz kann eingreifen, wenn bei einer Transaktion die folgenden Probleme auftreten:

  • Sie haben Ihren Artikel nicht von einem Verkäufer erhalten ("Artikel nicht erhalten"), oder
  • Sie haben einen Artikel erhalten, aber der Artikel "entspricht deutlich nicht der Beschreibung".
Liest du da irgendwo "Sie haben einen Artikel retourniert, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis aber nicht."? Ich auch nicht - > Kein Fall für Käuferschutz.

2800 schrieb:
Da die Retoure ein Teil des Onlineshoppings ist, gehört das imho selbstredend in den Käuferschutz.
Meinungen sind ziemlich egal, wenn die Bedingungen für Käuferschutz klar geregelt sind.

Wenn es ein renommierter Händler war, kannst du davon ausgehen, dass das Geld zeitnah bei dir eingehen wird.
 
2800 schrieb:
Ich habe das Produkt schon hier
Und jetzt willst du das doch nciht mehr, oder wie? Geht es darum, dass du von deinem 14-tägigem widerrufsrecht gebrauch machen willst, oder stimmt mit dem Produkt etwas nicht? Bei letzterem kann ja der Käuferschutz durchaus greifen.

2800 schrieb:
Dass du Kontakt zum Händler hattest und das Problem nicht gelöst werden konnte, will PayPal btw. nachgewiesen haben. z.B. Bild von den verschickten, bzw. erhaltenen Mails, etc. (Ich musste zumindest immer etwas anhängen)
 
Der Artikel ist nich so stabil wie beworben.Man könnte also auf "entspricht deutlich nicht der Beschreibung" hin argumentieren.

Sollte man also direkt einen Fall auf machen oder es erst mit dem normalen Widerruf probieren?

Was bringt mir das jetzt, wenn der Verkäufer den Widerruf akzeptiert und dann nicht erstattet?
 
Das hat im Grunde rein gar nichts mit Paypal zu tun. Der Händler schreibt das Geld dahin gut, wo es herkam. Und ist dazu auch verpflichtet. Er kann zb ein Kauf per PayPal abgewickelt nicht auf eine KK oder ein Giroknto gutschreiben.

Also, es ist Sache des Händlers.
 
Einfach widerrufen und zurück zum Händler damit.

Wenn der Händler den Betrag nicht erstattet setzt du eine angemessene Frist, verstreicht die kannste es zur Not einklagen.
 
2800 schrieb:
Sollte man also direkt einen Fall auf machen oder es erst mit dem normalen Widerruf probieren?
Du kannst keinen Fall bei PayPal aufmachen, ohne dass du zuerst versuchst das (was auch immer das Problem ist) mit dem Händler zu klären. Diese Gescheiterte Klärung musst du PayPal vorlegen können. Ohne diesen Schritt wird PayPal das definitiv zurückweisen und wenn ich mich nicht irre kannst du bei PayPal pro Transaktion auch nur EIN MAL einen Fall eröffnen. Also wenn PayPal dir da a.G.v. mangelnden Informationen nicht recht gibt, dann war's das auch für dich als Option, das Geld über PayPal zu bekommen.

Wenn PayPal dann aber der Ansicht ist, dass das Produkt "nicht wie beschrieben" bei dir eingeganen ist, bekommst du dein Geld zurück.

So wie du das beschreibst, hab ich allerdings etwas Zweifel, dass es als "nicht wie beschrieben" durchgeht - wenn du im 14-tägigen Widerrufsrecht bist, sollte das aber auch egal sein. Der Händler würde dich ja auch nur auf dein Widerrufsrecht aufmerksam machen, wenn du den kontaktierst und das musst du (wie gesagt) bevor du bei PayPal einen Fall eröffnest.

2800 schrieb:
wenn der Verkäufer den Widerruf akzeptiert und dann nicht erstattet?
Setzt du ihm eine Frist, danach kannst du entsprechend Zinsen verlangen und am Ende klärt das ein Gericht (kommt i.d.R. nicht mal zur Verhandlung)...
 
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Ja, Paypal ist ein Finanzdienstleister in dem Fall zwischen Dir und Händler. Rennst Du auch zu Deiner Hausbank, wenn Du die schlechte Banane reklamieren willst, die Du per Kontokarte im Supermarkt bezahlt hast?
 
BlubbsDE schrieb:
Ja, Paypal ist ein Finanzdienstleister
Wenn der Finanzdienstleister eine Art "Versicherung" quasi als Zusatzleistung anbietet, die dir dein Geld zurück gibt (falls du im Recht bist) und womit du dir dann entsprechend bürokratischere Alternativen sparen kannst, kann man das schon probieren/nutzen.

Mir wollte z.B. zuletzt ein (bekannter) Händler (Möbelhaus - online bestellt), nachdem sein Lieferant mein Haus nicht gefunden hat und meine Ware dann einfach wieder zurück ins Lager ging, nur den Betrag für die Ware ohne Versandkosten erstatten bzw. ich hätte noch mal Versand zahlen müssen für einen weiteren Zustellungsversuch. Hab ich nicht eingesehen und PayPal hat mir da den Betrag dann komplett erstattet. Bei "kleineren" Beträgen mit dem Anwalt zu drohen will halt auch niemand. Da ist so ein "Käuferschutz" schon was feines und sicherlich im Online-Handel auch einer der Hauptgründe, warum Kunden eben diesen Finanzdienstleister anderen Alternativen vorziehen, zusätzlich zu dem, dass ich eben keine Kreditkarten-Informationen beim Bezahlen angeben muss.
 
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BlubbsDE schrieb:
Ja, Paypal ist ein Finanzdienstleister in dem Fall zwischen Dir und Händler. Rennst Du auch zu Deiner Hausbank, wenn Du die schlechte Banane reklamieren willst, die Du per Kontokarte im Supermarkt bezahlt hast?
Ja, genau das würde bei Zahlung per Kreditkarte gehen. Banane retourniert und keine Rückzahlung erhalten? -> Reklamation ausfüllen und die Bank zahlt das Geld nach Prüfung gut.

Letztlich ist es in solchen Situationen immer besser, wenn der Händler klagen muss und die Kohle erstmal wieder auf dem Konto ist. Der Käuferschutz steht juristischen Schritten ja nicht im Weg. Und ein Scammer wird nicht klagen, wenn er im Unrecht ist.

Das Thema ist eigentlich auch, ob die Weigerung des Händlers eine Rückzahlung nach Widerruf durchzuführen von Paypal abgedeckt ist. Natürlich wird ein halbwegs seriöser Händler Geld zurückzahlen. Ein Käuferschutz soll aber vor unseriösen Verkäufern schützen und nicht vor seriösen.

Irgendwie zynisch, dass man auf den Kleinanzeigen aus bekannten Gründen nix mit Paypal verkaufen sollte. Bei obiger Konstellation steht der Kunde dann aber ohne Schutz da.
 
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