PayPalkonto - Negativstand - Forderung von KSP Kanzlei

O

Oktanius

Gast
Um alles ein wenig zu kürzen.

Ich (Wohnsitz in der Schweiz und CH Bürger) habe bei ebay.de eine Grafikkarte verkauft. Angeblich war die Grafikkarte defekt und der Käufer hat den PayPal Käuferschutz in Anspruch genommen.

Paypal hat zu seinen Gunsten entschieden. Somit sollte er mir die GraKa wieder zurücksenden. In einer der Mails von PayPal heisst es
"Außerdem trägt der Käufer sämtliche Versand- und Bearbeitungsgebühren."
. Der Käufer hat die GraKa zurück geschickt jedoch Falsch deklariert. Nun hätte ich CH-Mwst (Obwohl diese ja bereits beim kauf gezahlt wurde) und Zollgebühren zahlen sollen. Die annahme habe ich verweigert. Paypal meint dazu
"Bitte beachten Sie, dass mit Versand- und Bearbeitungskosten nicht
Zollkosten gemeint sind, sondern lediglich Kosten, die dem Käufer für Verpackung und Rückversand der Ware enstehen. Der Fall wurde daher korrekt geschlossen."

PS: Der Käufer musste kein Zoll oder DE-Mwst. zahlen, da ich das Paket in Deutschland auf die Post brachte.

Der Käufer hat seit über zwei Wochen die GraKa wieder. Weder von dem noch von PayPal habe ich etwas gehört.


Mi
30.10.2013 07:46 Ankunft Grenzstelle Aufgabeland CH-8970 Urdorf Exchange
Mi
30.10.2013 08:45 Aus Transitland abgegangen CH-8970 Urdorf Exchange
Mi
30.10.2013 08:45 Abgang Grenzstelle Aufgabeland CH-8970 Urdorf Exchange
Do
07.11.2013 11:02 Ankunft Grenzstelle Bestimmungsland DESPEA
Do
07.11.2013 11:02 Vom Zoll freigegeben DE
Do
07.11.2013 11:03 An Zoll übergeben DESPEA
Fr
08.11.2013 07:52 Sortierung DE-74906
Fr
08.11.2013 11:30 Zugestellt DE-74906


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Heute kam dann das Mail von der Kanzlei:


Forderung der PayPal (Europe) Ltd.
PayPal-Kundennummer: xxxxxxxx
Ihre E-Mailadresse: xxxxxxxx@gmx.ch

Sehr geehrter Herr xxxxx,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) Ltd. , 1 Heron Square, TW9 1EJ, GB Richmond Upon Thames, vertreten.

Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 166,75 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus Ihrem oben genannten PayPal-Konto. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 257,36 sofort, spätestens bis

05.12.2013

auf unser Anwaltskonto: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 090173600, zu zahlen oder uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Die Überweisung können Sie online über den Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" per Paycode vornehmen:

Folgen Sie dem Link https://www.sofort.com/payment/paycode/go/d8d4911f60. Sodann können Sie mit dem bereits geöffneten Zahlformular per Onlinebanking (mit Ihren Daten und TAN) die sofortige Überweisung vornehmen.

Eine Registrierung beim Zahlungsanbieter SOFORT Überweisung" ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sofort.com.

Eine Einzugsermächtigung können Sie uns formlos durch die Mitteilung Ihrer Bankverbindung erteilen.

Entweder
- per Antwort auf diese Mail unter Angabe Ihrer Bankverbindung oder
- telefonisch unter 040 / 4 50 65 - 796 oder
- über https://www.serviceportal.ksp.de/de/mitteilung-hinterlassen/

Die Einzugsermächtigung kann nur für ein deutsches Konto erteilt werden.


Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung EUR 166,75
Verzugszinsen EUR 0,41
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Gebühr * in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale EUR 11,70
--------------------
Gesamtbetrag EUR 257,36

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine Einzugsermächtigung vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen!

Wir haben Ihnen dieses Schreiben ebenfalls per Post an die im Adressfeld aufgeführte Anschrift übersandt. Sofern Ihr Name oder Ihre Anschrift nicht mehr aktuell sind, so informieren Sie uns hierüber.

Wenn Sie Fragen zu dieser Forderung haben, erreichen Sie uns unter der Rufnummer 040 / 4 50 65 - 796 (montags - donnerstags von 08:00 - 19:00 Uhr sowie freitags von 08:00 - 18:00 Uhr).

Im Internet finden Sie uns unter www.serviceportal.ksp.de. Hier können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren oder mit uns chatten.


Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

* Verzugsschadensersatz: Gemäß §§ 2, 13 f. RVG i.V.m. Nr. 2300, 7002 VV RVG


KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg HRB 110678

Tel.: 040 / 4 50 65 - 796

Bankverbindung: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 090173600
Bankverbindung international: IBAN DE55200700240090173600, BIC-Code DEUTDEDBHAM


1. Habe ich von PayPal nie eine Aufforderung bekommen, dass ich mein PP Konto ausgleichen soll
2. Sehe ich keinen Grund warum ich dies tun sollte, denn die GraKa habe ich nicht zurück erhalten
3. Warum soll ich solch horende Gebühren Zahlen
4. Warum sollte solch ein Schrieben 1. Ohne Unterschrift gültig sein 2. Warum sollte dieses Schreiben gültig sein weil es per Mail kam
5. Gerichtsstand? Hat eine Deutsche Kanzlei überhaupt irgend welche rechte in der Schweiz?



Was meint Ihr dazu? Erfahrungen? Ratschläge? Irgend etwas? Denn ich weiss nich was ich tun sollte.....
 
My Name Nobody schrieb:
Ist der Antrag auf Käuferschutz berechtigt?

Ich sage nein. Die Karte hat bei mir ohne Probleme funktioniert. Hatte damals mit der Karte Litecoins gemint und gespielt damit. Die Karte wurde übertaktet. Jedoch habe ich dies alles in der Auktion rot und fett geschrieben. Eine Rücknahme schliess ich ebenfalls aus.



Ansich stelle ich mir grad auch eine Frage, welche Email meinst du?

Was welche email? - iwie stehe ich auf dem Schlauch


PS: Habe vorhin nochmals mit PP Telefoniert. Für sie ist der Fall definitiv abgeschlossen und sie werden nichts mehr tun.

Nun habe ich den ebay Käuferschutz eingeschaltet Wenn ich bis 29.11.13 nichts verbindliches erhalte, werde ich in DE Anzeige wegen Diebstahls erstatten müssen.


Zu dem Anwaltsschreiben hatte PP nichts gesagt. Die "Rechtsabteilung" war nicht erreichbar bzw. die ganze Zeit besetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Diebstahl wird das nichts, kannst aber wegen ungerechtfertigter Bereicherung evtl. was drehen, aber das ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch.
 
Ich würde die 257,36 auf keinen Fall überweisen. Du bist erst in Zahlungsverzug, wenn sie dir eine Frist zur Zahlung gesetzt haben. Soweit ich weiß, bekommt man von PayPal kein fixes Datum zur Begleichung genannt, wenn das Konto mal ins Minus rutscht. Falls dem so sein sollte, bist du, wie gesagt, nicht in Zahlungsverzug.

Das Problem ist halt, dass du nun an zwei Fronten kämpfst.
Einmal hast du PayPal, die von dir Geld wollen.
Und einmal hast du den Käufer, der deine Ware hat.

Die Annahme verweigert hast du meiner Meinung nach mit Recht. Warum solltest du Kosten tragen wegen falscher Deklarierung, die unnötig sind?
Soll der Käufer die Ware zurückschicken und zwar korrekt zurückschicken. Erst dann gibt es das Geld zurück. Nur weil PayPal verfrüht Geld an Käufer zurücküberweist, ist das doch nicht dein Problem.
 
JanKrohn schrieb:

Der Gerichtsstand ist m.M.n Deutschland. Denn das schreiben kommt ja auch von einer Deutschen Kanzlei.

Das mit dem Zahlungsverzug ist hier in der Schweiz das selbe. Ohne Frist kein Verzug.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oktanius schrieb:
Ja. Er hat meine Ware und er sein Geld....

Aber auch nur, weil du die Annahme verweigert hast. Somit ist, meiner Meinung nach, nicht mehr der Käufer in der Bringschuld, sondern du in der Hohlschuld.



Oktanius schrieb:
PS: Der Käufer musste kein Zoll oder DE-Mwst. zahlen, da ich das Paket in Deutschland auf die Post brachte.

Und das war dein erster Fehler. Denn ich vermute mal, das du Sie beim Grenzübertritt nicht, beim Zoll, ordnungsgemäß angemeldet hast. Wenn doch, dann könntest du dir jetzt über diese Zollanmeldung den Zoll, der beim Grenzübertritt von der Schweiz nach Deutschland bezahlt wurde, wieder holen. Denn der Originalgegenstand, wenn auch eventuell defekt, ist ja wieder im Ursprungsland.

Da du dies aber vermutlich nicht gemacht hast, bleibt dir nur Steuern zahlen, oder Zugeben das du Sie damals geschmuggelt hast. Was aber vermutlich für dich auch nicht günstiger, als die heutige Zollzahlung, sein dürfte.
 
Indako schrieb:

PayPal sagt ganz klar: "Außerdem trägt der Käufer sämtliche Versand- und Bearbeitungsgebühren." Somit bin ich sicher nicht in der Pflicht die Zollgebühren und nochmals Schweizer Mwst. zahlen. Obwohl diese bereits beim Kauf bereits bezahlt wurde.





Die Freigrenze für Deutschland beträgt so weit ich weiss 300€ die Karte hatte aber nicht so viel Wert....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ohne einen neuen Thread aufmachen zu müssen eine Frage dazu:

was ist wenn ich nen Negativstand von 100 Euro habe und ihn nicht rechtzeitig ausgleiche, muss ich dann gleich hohe Inkasso-Gebühren zahlen wie wenn ich 1000 Euro im Minus bin?
 
Oktanius schrieb:
Die Freigrenze für Deutschland beträgt so weit ich weiss 300€ die Karte hatte aber nicht so viel Wert....

Zur Freimenge im Reiseverkehr sagt der deutsche Zoll u.A.: "Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein." ;-)
 
also ich weiss ja nicht... eine Anwaltskanzlei fordert ne Zahlung per e-mail? Merkwürdig... kriegt man sowas nicht eher per post?

ich würde, wenn überhaupt, mal bei paypal anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Gestern habe ich nochmals eine Mail von denen bekommen.


Sehr geehrter Herr xxx,

in obiger Forderungsangelegenheit hatten wir Sie um Zahlung der offenen Forderung in Höhe von insgesamt EUR 257,81 gebeten.

Ein vollständiger Forderungsausgleich konnte bisher nicht festgestellt werden.

Lediglich zur zügigen und außergerichtlichen Erledigung der unter dem obigen Aktenzeichen geführten Forderungsangelegenheit unterbreitet Ihnen unsere Mandantin nun das folgende einmalige Vergleichsangebot:

Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 194,00 bis spätestens zum

24.12.2013

Hierdurch sparen Sie EUR 63,81. Mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Sache - ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - beendet. Das weitere Verfahren wird nicht durchgeführt.

Überweisen Sie den Vergleichsbetrag auf unser Konto: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto-Nr. 090173600, international IBAN DE55200700240090173600, BIC DEUTDEDBHAM oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, formlos durch die Mitteilung Ihrer Bankverbindung. Entweder
- telefonisch unter 040 / 4 50 65 - 796 oder
- unter Angabe Ihres Az. PL1434576 per Mail an: paypal@ksp.de oder
- über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".

Die Einzugsermächtigung kann nur für ein deutsches Konto erteilt werden.


Das Vergleichsangebot gilt nur zu obigem Aktenzeichen und nur in der vorgenannten Frist. Sollten wir den fristgerechten Eingang des vollständigen Vergleichsbetrages nicht feststellen können, sieht unsere Mandantin die Vergleichsverhandlungen als gescheitert an.


Eine gleichzeitige Freischaltung Ihres Nutzerkontos ist in diesem Vergleichsangebot nicht enthalten. Eine solche kommt nur in Betracht, sofern Sie die Gesamtforderung in Höhe von EUR 257,81 zum Ausgleich bringen und die derzeitige Sperrung Ihres Nutzerkontos ausschließlich auf Ihren Zahlungsverzug zurückzuführen ist.

Wenn Sie Fragen zu dieser Forderung haben, erreichen Sie uns gerne unter der Rufnummer 040 / 4 50 65 - 796.

Im Internet finden Sie uns unter www.serviceportal.ksp.de. Hier können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren oder auch mit uns chatten.


Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.


Dazu kommt noch, dass mittlerweile mein -€ Stand in -$ gewandelt wurde :p


Lächerlich so was. Und in dieser Mail steht kein Wort darüber, dass ich dieses Schreiben auch noch auf dem Postweg erhalten werde.

PS: Bei den von mir rot markierten Stellen musste ich einfach nur lachen xD Vor allem der "Zahlungsverzug" - habe immer noch keine Zahlungsaufforderung von PayPal erhalten
 
Zuletzt bearbeitet:
Apple_5g schrieb:


Auf gar keinen Fall! Das wäre das dümmste was ich tun könnte. Sobald ich denen schreibe, wissen die, dass ich entweder die Mails oder die Briefe erhalten habe.


Denn Mails und nicht eingeschriebene Briefe sind nicht Rechtsgültig!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
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