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PayPalkonto - Negativstand - Forderung von KSP Kanzlei
Zumindest in Deutschland gilt die Kostenminderungspflicht.
Du warst noch mit Paypal bzw dem Käufer in Verhandlungen und hast den Artikel auch noch nicht zurück erhalten.
Also hat Paypal die Kosten des Inkassos selbst zu tragen, da dieses voreilig eingeschaltet wurde, denn du warst und bist nicht in Verzug.
Nun zur Hauptforderung.
Jetzt stellt sich die Frage wie du dich geäußert hast als der Käufer den Käuferschutz eingeschaltet hat.
Wenn du auf deinen Rückgabeausschluss verwiesen hast und die Rückgabe somit nicht akzeptierst, dann hat Paypal keinerlei Recht von dir Geld zu verlangen.
Hast du aber anschließend aus Kulanz der Rückgabe zugestimmt, dann darf Paypal den Betrag natürlich von dir wieder verlangen, sobald die Karte bei dir angekommen ist und du nichts weiters bemängelst (bspw das der Käufer sie modifiziert hat).
Der Käufer hat die Grafikkarte aber falsch deklariert und dadurch ging sie zurück. Die Karte steht dir aber natürlich weiterhin zu und vorher bist du nicht in Verzug.
Ich würde in dem Falle sowohl Paypal als auch der Kanzlei mitteilen, das du den offenen Betrag von 166,xx € bezahlst sobald die Karte bei dir angekommen ist.
Die Inkassokosten würde ich zurückweisen, mit der Begründung dass du nicht in Verzug bist, da der Gegenwert nicht eingetroffen ist und auch auf die Kostenminderungspflicht verweisen.