PC-Bau & CE Kennzeichnung / Rechtliches

Meraxes

Cadet 4th Year
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Aug. 2007
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106
Hi erstmal,

ich bin mir nicht sicher ob ich hier mit der Frage richtig bin ...

Wie sieht es eigentlich mit dem "neuen" Gesetz zur CE-Kennzeichnung aus?
Ich mein, wenn ich etz zb. für einen Freund einen PC in Einzelteilen kaufe und zusammenbaue. Und danach ihm "verkaufe" ... nuja ich denk ihr wisst was ich meine ...

Da gefällt mir jetzt hier in der Zusammenfassung vorallem folgender Satz überhaupt nicht ...
Das Gesetz definiert in § 2 Nr. 1 EMVG Hersteller als denjenigen, der für den Entwurf oder die Fertigung eines Gerätes verantwortlich ist.

Bzw. im weiteren Verlauf ...
Hersteller ist nach den gesetzlichen Regelungen auch, wer aus bereits gefertigten Endprodukten ein neues Gerät herstellt oder wer ein Gerät verändert, aufbaut oder anpasst.
Einbaunetzgeräte, PC-Steckkarten und Motherboards, die vom Kunden gekauft und zusammengebaut werden können, fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. der Richtlinie.

So meine Frage ... ist jetzt damit der Zusammenbau eines PC illegal, wenn ich 1. die Einzelteile kaufe und zusammenbaue und 2. an jemanden verkaufe?
(Die Menge ist etz mal außen vor, ... denke es ist wohl logisch, das bei 5-10PCs im Monat das ganze kommerziell bertrieben wird.)
 
Ich denke es kommt darauf an ob du für das zusammenbauen etwas verlangst :P
 
hmm ....

Das EMVG definiert „Inverkehrbringen“ als das erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellen eines Gerätes, unabhängig vom Fertigungszeitpunkt oder Fertigungsort und unabhängig davon, ob es in Einzel- oder Serienfertigung hergestellt wurde.
 
Wieso interessiert dich das überhaupt.
Wenn du PCs zusammenbauen solltest um diese dann wieder zu verkaufen müsstest du theoretisch eine neue Rechnung austellen. Von deiner Firma sozusagen, also bist du Hersteller und Garantieträger nehm ich mal an :P

Wenn du allerdings nur einen PC für einen Freund zusammenbaust und er die das Geld für die Einzelteile gibt und Gummibärchen fürs zusammenbauen, dürfte das kein Problem sein :D
 
schon ...
es ist nur so, das in letzter zeit mehrere anfragen kamen und ich die kosten elektronisch abgerechnet habe ... (der einfachheit halber ...) ... nur habsch etz durch andere umstände (erbe) so un so schon genug steuerprobleme, und ich hab keine lust deswegen noch mehr zu bekommen ... daher frag ich ...
 
Soweit ich nach (flüchtigem) Lesen der Zusammenfassung sehe, gilt dies wohl nur für Fachhändler und Systemhäuser, wie schon aus der Überschrift hervorgeht. Allerdings ist man als Privatmann auch haftbar, wenn selbstgebaute Geräte die Telekommunikation und Rundfunkübertragung stören. Das gilt ja auch für Amateurfunker.
Edit: Der (mögliche) steuerliche Aspekt hat damit nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ging es mir zuerst auch, ... bis ich wie gesagt diesen Satz gelesen habe ...
Das Gesetz definiert in § 2 Nr. 1 EMVG Hersteller als denjenigen, der für den Entwurf oder die Fertigung eines Gerätes verantwortlich ist.

Damit ist es theoretisch egal ob es sich hierbei um eine Privatperson oder heinen Fachhändler handelt, wobei die Privatpersonen im späteren nochmal aufgeführt werden ...
siehe
Einbaunetzgeräte, PC-Steckkarten und Motherboards, die vom Kunden gekauft und zusammengebaut werden können, fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. der Richtlinie.
 
Der PC, den zu zusammenbaust, besteht aus einzelnen Komponenten, die für sich alle die CE-Kennzeichnung haben. Beim Zusammenbau der Komponenten musst dem dem "Gesamtwerk" damit kein CE Zeichen mehr spendieren.

Wenns dich glücklich macht, oder du das Zeichen ansprechend findest, kannst du dir ne 1000er Rolle CE-Zeichen im Netz bestellen, oder beim Elektroniker um die Ecke hinterhergeworfen kriegen, und auf den Tower einen Aufkleber pappen, solange du glaubhaft versichern kannst, dass der Mindeststandard eingehalten wird.
Wenn dir deswegen jemand die Löffel langziehen will, versicherst du ihm, dass der Standard eingehalten wird und lässt ihn die Prüfung (4-5stellig) bezahlen falls er dir nicht glauben will. Da alle deine Komponenten aber ein CE-Zeichen haben hast du damit kein Problem ;)
 
rofl ... :D

geile antwort :)
ich mein ... im großen und ganzen geht mir das sonstwo vorbei, ... nur rein gesetzestechnisch sind doch dann alle hier auf CB "Hersteller" ... ^^ (siehe zitat, Entwurf des Geräts)

und mein prob is nur ob sie mir daraus einen strick drehen können, ...
- ich bin im bereich it-ausgebildet (d.h. vor dem gesetz "professioneller")
- atm lagern bei mir in summe wahrscheinlich 12 rechner in einzelteilen oder zusammengebaut.
- hab innerhalb der letzten 2 monate ca. 5PCs in einzelteilen bestellt und hab in etwa die gleiche summe auch wieder überwiesen bekommen.
- hab genug probleme mit der steuer und den netten herren die das auch prüfen, wegen erbe.
 
Wenn du Teile verwendest, die an sich zulässig sind (ich denke da in erster Line an Case und NT), düfte es da mit der EMV keine Probleme geben. Die ganze Kohle über dein Konto zu schieben ist dagegen wenig weise, die netten Menschen vom Finanzamt könntenj das nicht mehr als Freunschaftsdienst ansehen.
 
Die ganze Kohle über dein Konto zu schieben ist dagegen wenig weise, die netten Menschen vom Finanzamt könnten das nicht mehr als Freunschaftsdienst ansehen.
sehe ich ganz genauso ... jedoch hab ich auch keine lust ständig so un so viel euro in bar rumliegen zu haben ...

nuja ... mal sehen ... nich das zum schluss die diskussion im forum noch was nach sich zieht ^^

was ich jedoch äußerst interessant finde, ist der ansatz, das reintheroretisch (laut Zusammenfassung) auch der Entwurfs-Verantwortliche als Hersteller anzusehen ist. Was bei der Menge an Zusammenstellungen hier ja wohl auch so durchgehen sollte ... :)

d.h. ... cb is schuld :D ... sry ... musste einfach sein ;)
 
Pass lieber auf, das Dir nicht eine illegale selbständige Tätigkeit nachgewiesen wird und Du Steuern und Sozialabgaben nachzahlen darfst.
 
Hallo zusammen,

ich bin heute über diesen Thread gestolpert. Da ich auch beruflich mit elektromagnetischer Verträglichkeit zu tun habe,
würde ich gerne hier nochmals ein paar Dinge richtig stellen, auch wenn der Beitrag schon recht alt ist:


JEDER der aus bereits CE geprüften Einzelkomponenten ein neues "System" sprich einen neuen PC baut, ist Hersteller!
Egal ob Privat- oder Geschäftsperson.


Wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte muss man jedem Rechner eine CE Konformitätserklärung beilegen. Sollten sich Störungen im Netz bemerkbar machen und die Bundesnetzagentur kommt hinter den Verursacher
also den Hersteller des Rechners, können sämtliche Kosten und Aufwendungen für Messungen, Beseitigung der Störquelle etc.
der Bundesnetzagentur von Euch zur Erstattung verlangt werden.

Zur Einhaltung der CE Konformität sollte man daher gestrahlte und auch leitungsgebundene Störaussendungen
in einem akkredidierten Labor messen lassen. Da dies aber pro Messung gute 1.500 Euro kostet, glaube ich kaum,
dass das für Privatpersonen und jeden einzeln gebauten Rechner Sinn macht.

Wer sich nun denkt, dann spar ich mir die Prüfung und klebe das CE Zeichen einfach auf, dem möge ich noch auf den
Weg mitgeben, dass der Inverkehrbringer auch für die Gerätesicherheit wie z.B.: der
Niederspannungsrichtlinie oder dem Produkthaftungsgesetz verantwortlich und zur Einhaltung verpflichtet ist.

Somit ist der zweite Kommentar von dammi
Ich denke es kommt darauf an ob du für das zusammenbauen etwas verlangst :P

und auch der achte Kommentar von CptHirni (Gast)
Der PC, den zu zusammenbaust, besteht aus einzelnen Komponenten, die für sich alle die CE-Kennzeichnung haben. Beim Zusammenbau der Komponenten musst dem dem "Gesamtwerk" damit kein CE Zeichen mehr spendieren.

völlig FALSCH. Sorry

Wenn ihr noch fragen habt, könnt Ihr mir gerne hierzu schreiben. Ich wünsch Euch allen ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr

Grüße
Bommel.Melo
 
Ich kümmere mich gerade auch um das Thema, was ist dann die Lösung? Eigenbau Computer fallen somit ja komplett raus? Hat sich da mittlerweile was geändert?
 
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