Meraxes
Cadet 4th Year
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 106
Hi erstmal,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier mit der Frage richtig bin ...
Wie sieht es eigentlich mit dem "neuen" Gesetz zur CE-Kennzeichnung aus?
Ich mein, wenn ich etz zb. für einen Freund einen PC in Einzelteilen kaufe und zusammenbaue. Und danach ihm "verkaufe" ... nuja ich denk ihr wisst was ich meine ...
Da gefällt mir jetzt hier in der Zusammenfassung vorallem folgender Satz überhaupt nicht ...
Bzw. im weiteren Verlauf ...
So meine Frage ... ist jetzt damit der Zusammenbau eines PC illegal, wenn ich 1. die Einzelteile kaufe und zusammenbaue und 2. an jemanden verkaufe?
(Die Menge ist etz mal außen vor, ... denke es ist wohl logisch, das bei 5-10PCs im Monat das ganze kommerziell bertrieben wird.)
ich bin mir nicht sicher ob ich hier mit der Frage richtig bin ...
Wie sieht es eigentlich mit dem "neuen" Gesetz zur CE-Kennzeichnung aus?
Ich mein, wenn ich etz zb. für einen Freund einen PC in Einzelteilen kaufe und zusammenbaue. Und danach ihm "verkaufe" ... nuja ich denk ihr wisst was ich meine ...
Da gefällt mir jetzt hier in der Zusammenfassung vorallem folgender Satz überhaupt nicht ...
Das Gesetz definiert in § 2 Nr. 1 EMVG Hersteller als denjenigen, der für den Entwurf oder die Fertigung eines Gerätes verantwortlich ist.
Bzw. im weiteren Verlauf ...
Hersteller ist nach den gesetzlichen Regelungen auch, wer aus bereits gefertigten Endprodukten ein neues Gerät herstellt oder wer ein Gerät verändert, aufbaut oder anpasst.
Einbaunetzgeräte, PC-Steckkarten und Motherboards, die vom Kunden gekauft und zusammengebaut werden können, fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. der Richtlinie.
So meine Frage ... ist jetzt damit der Zusammenbau eines PC illegal, wenn ich 1. die Einzelteile kaufe und zusammenbaue und 2. an jemanden verkaufe?
(Die Menge ist etz mal außen vor, ... denke es ist wohl logisch, das bei 5-10PCs im Monat das ganze kommerziell bertrieben wird.)