timo82
Commodore
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Rokitt schrieb:Das ist wohl wahr, aber Stichwort "Vermutungswirkung".
Wenn du die Normen nicht einhälst, dann musst du was äquivalentes einhalten und nachweisen. Wäre also dumm das nicht zu tun
Meinst du "Konformitätsvermutungscharakter"?
Den hast du nicht automatisch, wenn du dich an Normen hältst. Du müsstest wissen, wann das der Fall ist.
Wenn du dich nicht an Normen hältst, musst du gar nichts äquivalentes einhalten/nachweisen. Du kannst es einfach lassen.
Hat aber folgenden Nachteil:
Im Schadensfall muss man nachweisen, dass man mindestens das Sicherheitsniveau aus den entsprechenden Normen einhält, wenn man sich nicht an Normen hält. Dazu musst du aber nichts äquivalentes zu Normen (DGUV Regeln...) einhalten.
Wenn du die Normen einhältst, muss dir bewiesen werden, dass du gegen die Forderungen der Norm(en) verstoßen hast.
Das ist dann die Beweislastumkehr und u.a. dazu sind Normen nützlich.