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Nur gut, das es kein Panzerstahl der Dreadnought istSuperHeinz schrieb:hinterer Lüfter
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Nur gut, das es kein Panzerstahl der Dreadnought istSuperHeinz schrieb:hinterer Lüfter
Der Panzerstahl der HMS Dreadnouht bestand aus der Krupp-Verbundpanzerung, worunter man seinerzeit einen Krupp-Zementstahl verstand. Je nach Art der Gebäudewände könnte heute also eine enge Verwandtschaft bestehen.andi_sco schrieb:Nur gut, das es kein Panzerstahl der Dreadnought ist
Manchmal bin ich echt froh über meine HoldeDavid7742 schrieb:Oben hinstellen ist keine Option da meine Frau das nicht oben stehen haben will.
Tenferenzu schrieb:Meine Holde hat das Zocken entdeckt und möchte nun ihren Bonus anstatt auf Urlaub zu fahren in einen Gaming PC stecken für den täglichen 'Heimurlaub'
Wurde jetzt dreimal vorgeschlagen, also mal schauen, was der TE dazu sagt.Mardock schrieb:Benchtable rein zu stellen
Naja, das muss ja atmen, also sollte ein Abstand da seinSuperHeinz schrieb:zwischen Rückseite der Wohnwand und der Gebäudewand kein Millimeter mehr Platz.
Wie man aber auf den Bild erkennen kann, geht da ein Schwung Kabel hinter die Wohnwand, an der Schattierung sieht man auch schon, dass sie nicht direkt an der Wand steht.SuperHeinz schrieb:Dann befindet sich zwischen Rückseite der Wohnwand und der Gebäudewand kein Millimeter mehr Platz.
Darum geht es hier nicht. Viele wollen in einer Mietwohnung nicht bohren (obwohl sie dürfen) und ein größeres Loch durch die Wand bohren als Durchbruch für Kabelführungen usw. ist sehr wohl vom Vermieter genehmigungspflichtig, wenn dies nicht so einfach zurückgebaut werden kann. Wir sprechen ja nicht von kleinen Löchern für Dübel, um was aufzuhängen, die man schnell wieder zumachen kann.SpiII schrieb:Macht keinen Unterschied! Du darfst in der Mietwohnung bohren.
Woraus leitest du das ab? Ich behaupte das Gegenteil und sage, dass ich aus § 535 BGB ff anders herleite.nutrix schrieb:ein größeres Loch durch die Wand bohren als Durchbruch für Kabelführungen usw. ist sehr wohl vom Vermieter genehmigungspflichtig
Sondern? Du hast das mit dem Bohren doch angemerkt.nutrix schrieb:Darum geht es hier nicht.
Verallgemeinern hilft nicht. Der TE müsste dazu was sagen.nutrix schrieb:Viele wollen in einer Mietwohnung nicht bohren (obwohl sie dürfen)
Was es also nicht unbedingt unmöglich macht. Ein Loch durch die Wand war mir klar, wenn der PC doch im Nebenraum stehen soll...nutrix schrieb:und ein größeres Loch durch die Wand bohren als Durchbruch für Kabelführungen usw. ist sehr wohl vom Vermieter genehmigungspflichtig, wenn dies nicht so einfach zurückgebaut werden kann.
Klein ist halt relativ. HDMI/DP und ein USB-Kabel muss durch passen. Diese Löcher kann man auch wieder verschließen und die Wand an der Stelle neu streichen etc.nutrix schrieb:Wir sprechen ja nicht von kleinen Löchern für Dübel, um was aufzuhängen, die man schnell wieder zumachen kann.
Du kannst vieles behaupten, Du bist wie ich kein Richter oder ein Gericht. Man darf eben nicht alles in einer Wohnung machen, wenn es unwiderrufliche bauliche Maßnahmen sind..one schrieb:Woraus leitest du das ab? Ich behaupte das Gegenteil und sage, dass ich aus § 535 BGB ff anders herleite.
Ja, in der Annahme, daß man entsprechend vernünftig und rational darüber nachdenkt und versteht, was gemeint ist. Aber da habe ich wohl zuviel erwartet. Wenn man ein Netzwerk, Display, USBkabel incl. Stecker und Buchse durch ein Loch bringen will, muß das klarerweise etwas größer als ein normal gebohrtes Loch sein, oder? Selbst ein DP-Stecker sind mal so eben fast 2cm Durchmesser, bei HDMI sogar 2,1 cm. Man könnte auch mehrere solche Löcher bohren als ein großes. Aber das spachtelt man mal eben nicht so wieder zu wie die üblichen 0,5-1cm Bohrungen. Wir sprechen von einem Lochdurchbruch von mindestens 3-4 cm. Und da will ich mal sehen, wie Du das wieder in den Ursprungszustand zurücksetzt.SpiII schrieb:Sondern? Du hast das mit dem Bohren doch angemerkt.
Naja das finde ich schon etwas kindisch,leben und leben lassen.David7742 schrieb:Oben hinstellen ist keine Option da meine Frau das nicht oben stehen haben