Hallo GreenC4ve,
wenn Du das Ganze sozusagen nur als Hobby betreiben möchtest, ist es eigentlich kein Problem. Doch selbst bei nur einem PC wirst Du automatisch nach §1 HGB dadurch zum Kaufmann, wenn Du etwas kaufst, mit der alleinigen Absicht des Wiederverkaufs. Du wirst auf jeden Fall ein Gewerbeschein brauchen, was aber auch kein Problem ist. Ist ein einfacher Antrag, Du brauchst keine Voraussetzungen, und der kostet nur zweistellig. Solange Du unter einem bestimmten Jahresumsatz bleibst (17500€ - Stichwort Kleinunternehmer), brauchst Du auch keine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Jedoch mußt Du auf jeden Fall eine einfache Buchführung zumindest in Form einer Einnahmen/Ausgaben Liste führen. Für jeden Eintrag in dieser Liste brauchst Du einen Beleg in Form einer Eingang- bzw Ausgangsrechnung.
Weiterhin bist Du Einkommenssteuerpflichtig und Du
mußt jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Möchtest Du bei eBay verkaufen, wirst Du im Zweifelsfall vor Gericht immer als gewerblicher Verkäufer angesehen, sobald Du mehr als drei neue PCs im Jahr verkaufst. Irgendwelche Zusätze von wegen "ich bin Privatmann,... blabla... blabla" sind vor Gericht nichtig. Sie erschweren viel mehr die Erfolgswahrscheinlichkeit, da ein klagender Käufer Dir zudem noch arglistige Täuschung vorwerfen kann.
Ob Du bei diesem Unternehmen jetzt Gewinn erzielst, oder sogar am Ende draufzahlen mußt (weil Du z.B. wie oft nicht alle anfallenden Kosten richtig kalkulierst) ist für die Einstufung als Unternehmer erstmal ohne Bedeutung.
So weit zum Rechtlichen, auch wenn sich das schlimm anhören mag, soweit ist es eigentlich keine wirkliche Hürde für deinen Plan. Die eigentliche Hürde ist jedoch daß es bei diesem Geschäft unkalkulierbare Risiken gibt:
- Ein Käufer kann ohne Angaben von Gründen vom Kauf zurücktreten. Auch wenn er erstmal den PC 10 Tage getestet hat. So mancher kauft einen Highend-PC nur um ein Game durchzuzocken und gibt ihn anschließend wieder zurück. Und jetzt hast Du einen gebrauchten PC, anstatt eines neuen, trägst die eBay Gebühren und hast den ganzen Ärger am Hals.
- Was ist bei einem Defekt? Was passiert wenn Du zweimal versagst bei dem Versuch einen Mangel zu beheben? Der Käufer kann nicht nur den Rücktritt fordern, sondern auch zusätzlich Schadensersatz fordern. Das kann auch Verdienstausfall beinhalten, und/oder die Kosten eines Ersatzgerätes für den Zeitraum des Ausfalls. Irgendwelche AGB-Floskeln haben vor Gericht meist eine geringe Halbwertszeit.
- Ohne rechtliche Unterstützung wird es schwer. Kennst Du z.B. die Unterschiede zwischen einem "normalen" Kaufvertrag und einem Werklieferungsvertrag? Solltest Du aber unbedingt, wenn Du dein Vorhaben in die Tat umsetzten möchtest.
Ich will Dir aber mit Sicherheit nicht jede Hoffnung nehmen, stattdessen eine Alternative aufzeigen. Anstatt fertige PCs anzubieten, biete deine Fähigkeiten einen PC zusammenzubauen und zu konfigurieren an. Biete den Leuten an sie bei der Zusammenstellung eines für sie richtigen PCs zu beraten und den PC dann anschließend auch zusammenzubauen. Am besten machst Du dann eine 1€ Auktion daraus, bei dem der Käufer von Dir ein Angebot nach seinen Wünschen bekommt. Der 1€ wird also lediglich für die Erstellung deines Angebots bezahlt. Du kannst z.B. gewisse Pauschalen verlangen und beispielhaft in der Angebotsbeschreibung aufführen.
So minimierst Du erstmal die Angebotskosten, andererseits umgehst Du die Gewährleistungs- bzw Rücktrittfalle.