PC Service anbieten, wie regelt man sowas?

neverending

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Huhu,

Bin student im 4. Semester und da gerade stark eingespannt mit lernen und projekten. Dennoch will man sich ja ein kleines bisschen geld dazu verdienen. Weil es sehr schwer ist nebenjobs zu finden, wo man nur an 4 tagen oder so im monat samstags arbeiten kann, dachte ich mir ich biete hier regional über die zeitung pc service (zusammenstellung, zusammenbau, systeminstallation, vernetzung im heimnetzwerk, kleine reparaturen) gegen einen kleinen obulus an, weil mir das ja auch spaß macht.

Aber, obwohl ich nicht damit rechne, wie regelt man in diesem fall eine situation, wo ich aus versehen hardware kaputt mache?

Ist es üblich bei dieser art von service von vorne herein klarzustellen, dass man bei sowas nicht haftet oder heissts dann einfach haftpflichtversicherung?

Mfg
 
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entweder aus eigener Tasche bezahlen oder Nebengewerbe anmelden und eine Versicherung laufen lassen.
Im letzteren Fall wird dann wohl nich mehr viel bei rauskommen bzw hast du sogar noch mehr Ausgaben als Einnahmen ;)
 
hmm... das wäre ja dann ein gewerbe... such dir lieber nen laden, wie pc spezialist, die dir solche aufträge vermitteln. Dann is das über die abgedeckt
 
Nen Haftungsausschluss wirst du ganz sicher nicht hinbekommen.
Und falls doch, würde ich dich bestimmt nicht beauftragen ;)
 
Da es dann sowieso ein meldepflichtiges Gewerbe ist brauchst du dafür entsprechend eine Betriebshaftpflichtversicherung oder haftest sonst im Endeffekt selbst dafür.
 
jo meld ein gewerbe an und versicher dich gegen sowas. da steht man einfach viel besser da und macht auch gleich einen seriöseren eindruck.
 
Grundsätzlich musst du dazu erstmal ein Gewerbe anmelden. Als Einzelunternehmer haftest du dann erstmal mit deinem gesamten Privatvermögen. Deine Privathaftpflicht wird natürlich auch nix bezahlen, wie der Name es schon nahelegt bräuchtest du dafür wenn dann eine (zusätzliche) Gewerbehaftpflicht.
 
hmm, denke das für solch rechtliche Auskünfte ein Forum nur bedingt gut ist :-)

Also, ich sehe die Problematik, das du, wenn du selbstständiger Arbeit nachgehst, dieselbe auch anmelden müsstest. Also Gewerbe anmelden, mit allen vor- und nachteilen *gg*

Denke mit dem Gewerbe brauchst du auch eine andere/erweiterte Haftplichtversicherung.

Wenn du alles "Privat" laufen lassen willst, erkundige dich bei deiner Haftpflichtversicherung, ob du auch bei Gefälligkeitstätigkeiten versichert bist und in welcher Höhe. Dann sollten die evtl. Beschädigungen eigentlich übernehmen.

Gruß, Stefan
 
Naja, ob er für Gefälligkeitstätigkeiten Geld verlangen darf, ist aber wieder die Frage :freaky:

Beim Nachhilfegeben geht selten was kaputt und man hat selten Reklamationen....
 
neverending schrieb:
Geht das nicht ohne gewerbe? Wie nachhilfe geben unso?

sowas nennt sich schwarz arbeit =)

naja ich machs genau so. ich arbeite von 06:00 - 15:00 und danach mach ich rechner heile, stell sie zusammen usw.

ich hab keine versicherung o.ä.

aber mal ganz ehrlich, wie oft sind dir sachen kaputt gegangen?

ich bastel mittlerweile seit 12-13 jahren an rechnern rum und kann behaupten, dass ich beim einbau usw. noch nie hardware kaputt bekommen hab..
 
neverending schrieb:
Geht das nicht ohne gewerbe? Wie nachhilfe geben unso?

Nein, Nachhilfe ist eine freiberufliche Tätigkeit und muss somit nicht angemeldet werden.
Bei dir sieht das allerdings anders aus.
Schau mal an der Uni, da gibts doch häufiger Gründerseminare, das wird dir sicher helfen auch steuerrechtlich.
 
Frag doch mal bei Onlineshops an, ob du für die Nicht Rechner zusammenbauen kannst, wie Hardwareversand oder so....
 
Genau das selbe Frage ich mich gerade auch! Also ich hätte die Idee eine Art Vertrag oder Haftungsausschluss anzufertigen. Dass man z.B. bei Garantieverlust des Gerätes oder bei Beschädigung des Gerätes für nichts haftet und nur bei wirklich 100%er Bestätigung etwas an dem Gerät unternehmen kann.

Ich stelle mir das so vor, dass man z.B. den Fehler analysiert und dann dem "Kunden" sagt, "Also, ich habe den Fehler gefunden, es handelt sich hierbei um xxx. Ich werde das aber nur machen, wenn sie mir schriftlich bestätigen können, dass ich bei Garantieverlust oder bei Beschädigung nicht dafür haften werde, da ich selbst nicht garantieren kann, ob der Fehler damit behoben ist."

Halt wenn es sich nicht gerade um ein kleines "Windowsproblemchen" handelt.

Ist das soweit rechtens? Mir ist es einmal passiert, dass ein Fertig-PC durch einen einfachen Biosreset nicht mehr starten wollte und deswegen zum Glück die Garantie gegriffen hat.
 
zum PC-Service:

du brauchst:

1. Eine Gewerbegenehmigung,

2. brauchst du eine Haftpflicht, etc, da du in jedem Fall für deine Fehler haften musst.

Ich würde dir ganz ehrlich davon abraten, da dadurch dir höchstwahrscheinlich mehr Kosten entstehen (Genehmigungen, Versicherungen, etc) als du einnehmen wirst. Desweiteren werden wahrscheinlich nur die wenigsten am Wochenende deinen Service in Anspruch nehemen, die meisten kommen unter der Woche nach Feierabend kurz vor knapp und der Rechner sollte am besten gestern schon fertig sein. (Hab das selber schon durch dank Praktikum bei nem PC-Service). Sowas würde sich nur rechnen wenn du bereits einen größeren Kundenstamm hättest, der quasi "mitzieht" und dich unterstützt.

Nachhilfe, Babysitten, etc, kannst du alles so nebenbei machen ohne das du irgendwas anmelden must usw.

@über mir:

wenn sich das dann jmd mal genauer durchliest, wird kein einziger den Dienst in Anspruch nehmen, wenn sie wissen das dadurch ihre Garantie flöten geht. Und wenn die Garantie erstmal erloschen ist und du einen Schaden verursachst, darfst du alles aus eigener Tasche bezahlen.

@supastar:

Für Gefälligkeitstätigkeiten darfst du kein Geld verlangen,es sei den derjenige dem du einen "Gefallen" getan hast gibt es dir freiwillig, dann darfst du es auch annehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde Dir sogar raten nach einer anderen Einnahmequelle zu suchen. Du müsstest ja quasi dein komplettes Umfeld neu ausstatten um "kostendeckend" arbeiten zu können. Die meisten, die solch einen "Service" gebrauchen können, kaufen Fertig-PCs.
Das Problem ist nicht einmal, dass Du beim Zusammenbau irgendwas beschädigst, sondern vielmehr, dass innerhalb von 2 Jahren (bzw. nach 1/2 Jahr) etwas kaputt geht:

"Hallo, der PC geht nicht mehr an"

Dann fährst Du erstmal zu dieser Person und musst sowohl den Fehler finden als auch für einen schnellen Austausch sorgen. Dies verlangt man nämlich, wenn man soetwas über einen "Dienstleister" kauft. Schlimmer ist es sogar bei Software...

@Fussel: ich bastle seit 20 Jahren an PCs herum und meine Ausfallquote ist ebenfalls sehr gering. Dennoch ist es vorgekommen, dass sowohl Mainboard als auch Arbeitsspeicher gemeinsam kaputt gegangen sind. Dies herauszufinden kann schon einiges an Zeit (und Eqiupment) in Anspruch nehmen. Zusätzlich möchte DEIN Kunde so schnell wie möglich Ersatz haben. Eine Asus Reklamation dauert gern 4 Wochen.

@MrChillout: Sofern Du kein Geld für Dein "analysieren" verlangst, kannst Du Dir einen solchen Haftungsausschluss natürlich unterschreiben lassen. Falls Du dafür Geld verlangst, wird Dir wohl absolulut niemand einen Auftrag erteilen.

Ich persönlich habe solche Gefälligkeiten im Bekannten- und Verwandtenkreis gelernt zu unterlassen.
 
neverending schrieb:
Geht das nicht ohne gewerbe? Wie nachhilfe geben unso?

Sobald Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist, und das ist es in Deinem Fall zweifelsohne, bist Du Gewerbertreibender und unterliegst der Gewerbe-Anmeldepflicht. Kostet Dich je nach Gemeinde 20 bis 50 Euro. Solange Du nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmst, sind all Deine Einkünfte steuerbefreit, zahlst also keine Umsatz- und Einkommsteuer. Bleibst Du unter 5000.-, bist Du auch von den IHK-Gebühren befreit.

Da Du eine handwerkliche Tätigkeit ausführst und Du Schaden anrichten kannst, wäre eine Gewerbehaftpflichtversicherung anzuraten. Sonst kann Dir ein Kunde im Schadensfall richtig Ärger machen. Stell Dir vor, ein Haus brennt wegen fehlerhafter Montage deinetwegen ab. Dann haftest Du mit Deinem Privatvermögen.
 
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und eine Gewerbeversicherung abgeschlossen hat, dann braucht man so ein Schnullifax, wie Haftungsausschluß, nicht.
Ihr wollt einer Schwarzarbeit nachgehen und dann auch noch Verträge mit den Kunden machen.
Ich raff es nicht.
Der Kunde ist sauer auf Euch, geht mit dem Vertrag zum Zoll, den Rest könnt Ihr Euch denken, hoffe ich zumindest.
Bei dem was Ihr hier so vom Stapel lasst, kommen mir aber dann doch Zweifel.

Gruß
 
Mach es erst doch erst mal Freiberuflich ohne Gewerbe und melde, falls sich das Finanzamt beschwert ein Kleingewerbe an. Das kostet dann einmalig etwa 20 Euro und sonst gar nichts.

Eine Versicherung ist meiner Meinung nach unnötige Geldverschwendung, sei vorsichtig und kläre deine Kunden schriftlich über bestehende Risiken auf.

http://www.computerwoche.de/management/compliance-recht/1929807/

Ein Gewerbe ist wirklich nur nötig wenn das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich einstuft und das ist im IT-Bereich eine rechtliche Grauzone.
 
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