PC Service anbieten, wie regelt man sowas?

ABoD schrieb:
@Fussel: ich bastle seit 20 Jahren an PCs herum und meine Ausfallquote ist ebenfalls sehr gering. Dennoch ist es vorgekommen, dass sowohl Mainboard als auch Arbeitsspeicher gemeinsam kaputt gegangen sind. Dies herauszufinden kann schon einiges an Zeit (und Eqiupment) in Anspruch nehmen. Zusätzlich möchte DEIN Kunde so schnell wie möglich Ersatz haben. Eine Asus Reklamation dauert gern 4 Wochen.

man muss halt immer bedenken, welche art von kunden man hat.

ich hab zu 95% privat personen ab 30-40. die sind nicht auf den rechner angewiesen.
wenn sich dennoch mal eine lieferung verzögert oder ein teil bei mir defekt ankommt, habe ich einen Laptop und Desktop bei mir stehen, die ich den kunden kostenlos zur verfügung stelle.

(kleine) firmen bediene ich allgemein nicht, da sie erstens immer auf eine rechnung bestehen, die ich nicht ausstellen kann, da kein gewerbe. und zweitens wie du schon sagtest, auf die geräte angewiesen sind. ne ganze farm an leihrechnern kann ich mir leider nicht leisten =)
 
aufdroge schrieb:
z
Nachhilfe, Babysitten, etc, kannst du alles so nebenbei machen ohne das du irgendwas anmelden must usw.

Solange man das im Privaten Bereich macht, dann kann das Stimmen. Aber sobald man eine Anzeige auf gibt und dort Babysitten oder Nachhilfe anbietet, sieht es anders aus.

Und auch ein Freiberufler muß sich anmelden. Zwar kein Gewerbe. Aber eine Anmeldung beim Finanzamt ist hier aber nach meiner Kenntnis, bei Aufnahme der Tätigkeit, auch erforderlich.
 
@etking

Bevor Du solch einen Rat gibst, siehe Dir mal den Unterschied zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbetätigkeit an.
In letzteres fällt nämlich die vom TS angestrebte Tätigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
MrChiLLouT schrieb:
Genau das selbe Frage ich mich gerade auch! Also ich hätte die Idee eine Art Vertrag oder Haftungsausschluss anzufertigen. Dass man z.B. bei Garantieverlust des Gerätes oder bei Beschädigung des Gerätes für nichts haftet und nur bei wirklich 100%er Bestätigung etwas an dem Gerät unternehmen kann.

Ich stelle mir das so vor, dass man z.B. den Fehler analysiert und dann dem "Kunden" sagt, "Also, ich habe den Fehler gefunden, es handelt sich hierbei um xxx. Ich werde das aber nur machen, wenn sie mir schriftlich bestätigen können, dass ich bei Garantieverlust oder bei Beschädigung nicht dafür haften werde, da ich selbst nicht garantieren kann, ob der Fehler damit behoben ist."

Halt wenn es sich nicht gerade um ein kleines "Windowsproblemchen" handelt.

Ist das soweit rechtens? Mir ist es einmal passiert, dass ein Fertig-PC durch einen einfachen Biosreset nicht mehr starten wollte und deswegen zum Glück die Garantie gegriffen hat.

Sehr interessant, den Haftungsausschuss würde ich sofort unterzeichnen. Denn der würde sofort nichtig sein, da er gegen deutsches Recht verstößt bzw. als überraschende Klausel angesehen werden könnte. Selbst wenn der Kunde unterzeichnet, hat der evtl trotzdem das Recht auf Ersatz, falls doch was passiert.

Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass du auch nur einen Kunden hast, der das unterzeichnen würde und dir mehr als 3 € pro Stunde zahlt.

Wie lange denkst du, dass du für die Fehlersuche brauchst und was willst du dafür verlangen?

Sofern du nen PC zusammenschraubst bist du Erstinverkehrbringer eines Gerätes und somit kann sogar die RoHS-Richtline greifen, so dass du für die Entsorgung zahlen müsstest. 2 Jahre Gewährleistung sind ebenso Pflicht wie vieles mehr...

Es gibt so viele PC-Läden die Konkurs machen und trotzdem gibt es immernoch genug Leute, die denken, dass man damit wirklich Geld verdienen könnte...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich arbeite beruflich in einem ähnlichen Bereich. Und privat möchte ich das nicht haben. Denn man hat sehr oft, Fälle wo die Fehlersuche sehr aufwändig ist, und vel Zeit verschlingt. Ich würde allenfalls eine Klausel ca. eine halbe Stunde Arbeit, für jede Überprüfung veranschlagen.

Will der Kunde das Gerät nicht repariert haben, muss er den Betrag zahlen.

Beruflich läuft das bei uns eher entspannt. Fehlerdiagnose, dann gibts direkt einen Kostenvoranschlag, und zwar in JEDEM Fall, mit dem Hinweis das noch Defekte festgstellt werden können, für die dann ein seperater KV erstellt wird.

Dann beginnt die große Wartezeit bis er freigibt oder nicht. Für mich ist das immer entspannt, das Gerät kostet mich nichts wenn es rumsteht, und Teile werden eh erst nach Freigabe bestellt.

Privat wäre mir das alles zu aufwendig und ich möchte nicht die Sicherheit missen, die ich habe wenn ich es beruflich mache.
 

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