PDF mit digitaler Signatur erstellen für Beweis der Echtheit - möglich?

Das war auch nicht auf die konstruktiven Antworten bezogen, sondern auf solche Aussagen, die die Art der "Geschäfte" bzw. die Geschäftspartner in Frage stellen, nur weil ich frage wie man digital bereitgestellten Vertragstext am besten speichert. Wie kommt man überhaupt auf solche Aussagen?

Old Knitterhemd schrieb:
Ich frag mich was für fragwürdige Geschäfte du machst, dass du so einen Aufwand für nötig hälst...

Barmen schrieb:
Entweder man nimmt Abstand mit solchen Partnern Geschäfte zu machen oder man lebt mit dem Risiko!

owned_you schrieb:
Wie mein Vorredner aber bereits angeführt hat: wenn du schon zu solchen Überlegungen greifen musst, dann macht man mit solchen "Geschäftspartnern" erst gar keine Geschäfte, oder man löst im Problemfall solche Probleme auf guter alter sizilianische Art :evillol:

Abgesehen davon: Wenn es mir (hypothetisch) vor Gericht nicht möglich ist zweifelsfrei den Vertragsinhalt nachzuweisen, dann ist es das der Gegenseite auch nicht; so viel also zum Thema der gegnerische Anwalt würde ein PDF-Dokument als Beweis "zerpflücken".

Vernünftige Online-Shops schicken mir die AGB noch einmal per E-Mail zu, da erübrigt sich dann die Frage nach der Speicherung; das kann man aber im Vorhinein nie wissen.
 
Ja, ich fand diese Kommentare auch wenig zielführend. Aber wie gesagt, der Gestalter des Vertragsprozesses hat es in der Hand, dir Nachweise bereitzustellen, deshalb wird jede objektive Unzulänglichkeit deiner Nachweisführung ihm angelastet werden.
 
halwe schrieb:
Mag sein, dass solche Nachweise manipulierbar sind, aber das steht schon an zweiter Stelle. Allerdings nehme ich bewusst das Format jpg, weil ein IT-Forensiker darin eher nachträgliche Manipulationen feststellen könnte als z. B. in einer bmp-Datei.
Wie kann ich das mit dem JPEG-Format verstehen? Im Endeffekt kann damit doch auch nur eine womöglich bereits manipulierte Quelle aufgezeichnet werden und genauso könnte ich zunächst bspw. als PNG speichern, dann manipulieren und dann wieder als JPEG speichern, da ist das Resultat das selbe und trotzdem wurde manipuliert.

Ich denke ich werde jetzt einfach mit der Chrome-Erweiterung Full Page Screen Capture ein Screenshot der ganzen Webseite (mit Scrollen) machen und Datum, Uhrzeit und URL mit IrfanView einfügen. So habe ich alles wichtige festgehalten und wenn man am Ende eh keine Sicherheit hat kann ich es mir auch leicht machen.
 
Hab gestern entdeckt, dass Firefox ab Werk Screenshots in der Cloud speichert. Das könnte auf den ersten Blick auch eine Art Nachweis sein...
 
Hilft leider alles nix ! Sicherheit gibt Dir nur ein von einem Notar manuell gesiegeltes Dokument. Alles andere kannste letzlich nicht beweisen ! Und im Übrigen wäre bei manipulierten Dokumenten der Aufwand vor einem Gericht derartig groß, dass man entweder schon deshalb von der Beweisbarkeit die Finger lässt oder das Gericht überhaupt kein Interess zeigt, der Sache nachzugehen.
 
He, de la Cruz, willkommen zurück nach vielen Monaten. Oder hast du hier mehrere Identitäten?

Ich mach mal mit beim Aufwärmen des Themas, weil es mich ein klein wenig auch beruflich betrifft.

Ich denke zunächst, man sollte jeden ermutigen, sich von wichtigen Vorgängen im Internet Abzüge zu machen. Die Form und Beweisbarkeit sind dabei zunächst sekundär, wichtig ist nämlich erst mal die Klarheit, unter welchen Bedingungen/Informationen man da überhaupt einen Vertrag abgeschlossen hat.

Wenn es dann wirklich zu einem Verfahren kommen sollte und die Gegenseite die Richtigkeit von Bildschirmabzügen usw. bezweifelt, muss sie ihrerseits Gegenbehauptungen aufstellen (z. B. "unsere Internetseite sieht beim Vertragsabschluss so oder anders aus"). Ein guter Internethändler sollte das dann belegen können. Erst wenn an dieser Stelle verschiedene Sichten zustande kommen, spielt deren Beweisbarkeit eine Rolle.

Aber auch dann wird der Gestalter des Prozesses, z. B. der Internetshop, im Zweifelsfall die schlechteren Karten haben. Denn die technische Gestaltung des Vertragsprozesses und damit dessen Belegbarkeit, liegt vollständig in seinen Händen. Er bestimmt also, ob eine Bestätigungsmail beim Kunden ankommt und ob diese alle potentiell strittigen Details hinreichend klar und widerrufbar darstellt. Oder ob seine Geschäftsbedingungen für den Kunden speicherbar sind und damit z. B. als signierte pdf bereitstehen.
Wie gesagt: Jegliche technisch bedingte Unzulänglichkeiten der Nachweisführung, egal welcher Partei, werden im Zweifelsfall dem Gestalter des Vertragsprozesses zur Last gelegt. Und dann kann eben auch schon ein einfacher jpg - Bildschirmauszug, dessen Manipulation theoretisch möglich ist, aber im konkreten Fall nicht bewiesen wird, den Ausgang des Verfahrens bestimmen.

Viele Grüße, Halwe
 
Da muss ein sehr grosses Grundvertrauen deines Geschäftspartner bestehen.
Lass ihm doch die agb ausdrucken und per Post gegen Unterschrift an dich schicken. Das ist bindend. Oder andersrum, du schickst ihm das gedruckte Exemplar. Oder verstehe ich die Frage nicht?
 
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