Twostone
Commodore
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
- 4.950
Na ja, wenn es zwingende Gründe gibt, daß der AN im Homeoffice arbeiten muß, dann ist der AG auch verpflichtet, im dies zu ermöglichen. Das bedeutet, daß der AG dem AN die dazu benötigten Hilfsmittel auch zur Verfügung stellt und die Kosten dafür trägt.BeBur schrieb:a) kann nicht im Homeoffice arbeiten oder
Handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, braucht der AG es nur zu ermöglichen. Ich habe die Entwicklung um den Rechtsanspruch auf Homeoffice jetzt nicht so verfolgt, bin aber der Ansicht, daß es immer noch keinen generellen Rechtsanspruch darauf gibt (Bauarbeiter im Homeoffice? Müllabfuhr im Homeoffice?). Somit könnte der AG mit dem Angebot des IGEL-Sticks ja auch schon sein Soll erfüllt haben. Hier kommt es auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen an.