News Phanteks Shift & Shift X: Echte Tower mit vertikalem Aufbau

@ Love Guru
Es gibt überhaupt kein "Gesetz" in dem geschrieben steht das sich der AGB nur oben befinden darf. Es spielt keine Rolle an welchem Ort er sich befindet. Die meisten verbauen den nur weit oben damit sie es leichter haben beim Entlüften.
Wenn sich der AGB weiter unten befindet muss man eben beim Entlüften das Case etwas schwenken/kippen/drehen bis die ganze Luft raus ist.
In meinen Systemen war fast immer ein Radiator das höchstgelegene Glied in der Wasserkühlung...
 
Phanteks und ihre Gehäuse finde ich echt gut. Habe selbst ein Enthoo Pro M in anthrazit. Das Teil ist echt gut durchdacht.
 
RediMischa schrieb:
@ Love Guru
Es gibt überhaupt kein "Gesetz" in dem geschrieben steht das sich der AGB nur oben befinden darf. Es spielt keine Rolle an welchem Ort er sich befindet. Die meisten verbauen den nur weit oben damit sie es leichter haben beim Entlüften.
Wenn sich der AGB weiter unten befindet muss man eben beim Entlüften das Case etwas schwenken/kippen/drehen bis die ganze Luft raus ist.
In meinen Systemen war fast immer ein Radiator das höchstgelegene Glied in der Wasserkühlung...

Wenn du das so machst dann bitteschön. Und von Gesetz habe ich auch nirgends geschrieben. Wenn du allerdings SO in der wirklichen Technik baust, dann hast du vor gericht schon verloren, wenn es um die aaRdT. geht. Die sind zwar wie die DIN kein Gesetz, aber sie haben sogenannten Gesetzescharakter. Ein Ingenieur mit Verstand hätte sich zu so einer Lösung nur mit Verließ, Nahrungsentzug, Daumenschrauben und drei Tage Helene Fischer hinziehen lassen.
 
Design vor Funktionalität. Dieser "Tower" soll doch nicht die Maximale Performance zu verfügungstellen sonder geil aussehen. Darüber kann man sich streiten.
 
Love Guru schrieb:
Wenn du das so machst dann bitteschön. Und von Gesetz habe ich auch nirgends geschrieben. Wenn du allerdings SO in der wirklichen Technik baust, dann hast du vor gericht schon verloren
Dir ist schon klar das das Case ohne die Wasserkühlung kommt oder ?
Das Ding hat irgendwer in ein paar Stunden mit Krempel von der Stange für ne Messe zusammengetackert. Das muss für so eine Veranstaltung nicht einmal richtig funktionieren es muss gut aussehen.
 
Love Guru schrieb:
Die sind zwar wie die DIN kein Gesetz, aber sie haben sogenannten Gesetzescharakter. Ein Ingenieur mit Verstand hätte sich zu so einer Lösung nur mit Verließ, Nahrungsentzug, Daumenschrauben und drei Tage Helene Fischer hinziehen lassen.
Das stimmt nicht, die Konstruktionen werden nur kritisch beäugt falls etwas passiert.
Die Pflicht zur Anwendung besteht nicht soweit konstruktiv, praktisch und von der Anwendungssicherheit auch sonst Gleichwertigkeit herrscht.
Aber wie immer, Papier ist geduldig und Gutachter sind meist Paragraphenreiter. :rolleyes: :freak: ;)
 
BOBderBAGGER schrieb:
Dir ist schon klar das das Case ohne die Wasserkühlung kommt oder ?
Das Ding hat irgendwer in ein paar Stunden mit Krempel von der Stange für ne Messe zusammengetackert. Das muss für so eine Veranstaltung nicht einmal richtig funktionieren es muss gut aussehen.

Mir ist wurscht, welcher Honk das Ding für eine Messe zusammengeschräubelt hat. Er hat auf jeden Fall keine Ahnung von Technik. Schön kann jeder, und? Das erinnert mich immer an die, die sich die fettesten Karren kaufen, aber dann vor aller (auch meinen) Augen auf der Autobahn in den Erdwall drücken. Schon war es ein Mercedes 100 ... 100 Einzelteile oder kaltonduliert. Schnell kann jeder, aber Bremsen is auch wichtig. Und hier hat der Bastelkreis mal wieder einen rangelassen, der es halt nicht kann. Hart, aber egal.

Nacho_Man schrieb:
Das stimmt nicht, die Konstruktionen werden nur kritisch beäugt falls etwas passiert.
Die Pflicht zur Anwendung besteht nicht soweit konstruktiv, praktisch und von der Anwendungssicherheit auch sonst Gleichwertigkeit herrscht.
Aber wie immer, Papier ist geduldig und Gutachter sind meist Paragraphenreiter. :rolleyes: :freak: ;)

Gleichwertigkeit herrscht da nur, wenn irgendeiner das will. Wenn es per StLB geht, dann kann da jeder seine Gleichwertigkeit ansetzen, aber er muß sie später auch nachweisen können. Wenn freies LV, dann gilt auch dort: Gleichwertigkeit nur, wenn das einer will. Wenn beide Seiten (Auftraggeber und Planer) das nicht wollen, dann knallen sie da rein, welchen Gegenstand von welchem Hersteller sie wollen und fertig. Da kannst du mit Gleichwertigkeit kommen, wie du willst. Zumal man sich mit dem Passus "oder gleichwertig (Hersteller/Typ):................" nur Arbeit macht. Oder wer glaubst du, darf in dem Fall die Gleichwertigkeit prüfen? Genau, der Planer bei der Submission. :D
 
@Love Guru
Bitte nicht übertreiben. Es geht hier um eine WaKü für einen PC, nicht um eine Trockensumpfschmierung für einen Rennmotor.

Bei einer Wasserkühlung ist das höchstgelegene Bauteil schon immer der Ausgleichsbehälter

Wenn Du danach gehst, sind sicher 99% aller User mit WaKü hier im Forum und im Netz Dilettanten, weil der Ausgleichsbehälter seltenst am höchsten Punkt angebracht ist?!

Bei einer Wasserkühlung sollte das höchstgelegene Bauteil schon immer der Ausgleichsbehälter sein

So wird schon eher ein Schuh draus. Wie aber Andere auch schon geschrieben haben, dann bewegt man den Rechner zum entlüften eben etwas hin und her, wo ist das Problem? Ich hatte noch nie Probleme mit Luft im System, obwohl der AGB noch nie ganz oben montiert war. Das eine mal im Jahr schaffe ich auch mein System so blasenfrei zu bekommen. Du tust ja so, als wenn ein Ingenieur beim Auto die Ölwanne auf dem Dach angebracht hätte... :rolleyes:
 
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