Phishing SMS

Skudrinka schrieb:
Die Mom hat ihre Daten Freiwillig hergegeben.
Diese wurden ihr nicht gestohlen.
Das ist Wortklauberei. Unter Identitätsdiebstahl wird heute eindeutig der zum Zwecke des betrügerischen Vermögensvorteils begangene Identitätsmissbrauch verstanden. Hier kann also auch in keiner Weise § 242 (1) StGB greifen.
 
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