Piratenpartei: Vorschlag für neues Urheberrecht

chrisnx

Lieutenant
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Hallo Freunde der guten Unterhaltung,

Ich weiß nicht, ob ihr es bereits bei heise gelesen habt aber die nordrhein-westfälische Piratenpartei hat einen ersten Entwurf zur Änderung des Urheberrechts eingebracht.

Ich schreibe jetzt nur von meinem Telefon und man nicht dafür garantieren dass ich die Links richtig setze. Bitte übersieht diesen Umstand.

Um euch mal einen kurzen Einblick zu geben.

Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Universitäten sollen komplett von abgaben befreit werden.
Diesen Punkt begrüße ich, wenn ich an die Diskussion in den Medien denke.

Publikationen die im öffentlichen Dienst erstellt worden sind, werden der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, da sie bereits dafür gezahlt hat.
Der Punkt geht meiner Meinung nach nicht weit genug, ich würde es so formulieren, dass Professoren und andere Angestellte von Universitäten die Publikationen in ihrer Arbeitszeit schreiben auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, in normalen Firmen ist dies auch nur in der Freizeit möglich.

In Zeiten von Steam und Origin soll es gestattet werden digitale Medien weiter zu verkaufen so wie man es mit analogen Medien handhabt.

Und hier noch der wohl meist umstrittene Punkt um den Paragraphen §53:
Es wird einem jeden Bürger das Recht zur Privatkopie eingeräumt. Begründet wird es damit, dass es empirisch nicht bewiesen ist, dass Tauschbörsen sich negativ auf den Verkauf auswirken.

Ich freue mich auf kontroverse Diskussionen.
Hier noch der Link zu dem Artikel : http://www.heise.de/newsticker/meldung/NRW-Piraten-machen-Vorschlag-zum-Urheberrecht-1715082.html
Link zum PDF: http://www.piratenpartei-nrw.de/wp-...berrechtsgesetz-Release-013-Final-Logo-sw.pdf
Kurzfassung: http://www.piratenpartei-nrw.de/wp-content/uploads/2012/09/Extrakt-Urhbrecht-Neu.pdf
Dort findet ihr auch den Link zu dem Entwurf, des weiteren ist dort ein Link zu einer Kurzfassung.

Ich persönlich finde den Vorschlag gut und freue mich auf die nächste Wahl. :)
 
Zuletzt bearbeitet: (Desktop Link eingefügt)
Soll es jetzt hier nur um den Vorschlag der Änderung am Urheberrecht geben oder darf man in die Unterhaltung auch das Wahlprogramm der PP NRW mit einfließen lassen bzw. das Wahlprogramm der PP generell?

Zu den Vorschlägen deine Idee für die Professoren etc. finde ich ja grundsätzlich ok aber wie willst du das überprüfen? Ich sag dann einfach ich hab das Buch zu Hause geschrieben und dann? Keiner seiner Kollegen, sofern da nicht eine persönlicher Hass vorhanden ist, wird ihn in die scheisse reiten bzw. melden und dieses melden hätte ja auch wieder was von Stasi und Kontrollstaat. Ist also nicht so eine ganz einfache Sache.

Wie ist das mit den Abgaben genau gemeint? Der Punkt erschließt sich mir noch nicht so Recht.

Zu Steam & Co. ist halt schwierig wenn man weiss wie eine Sache laut Recht im Gesetz beschrieben wird, wo drunter fällt dann ein digitaler Download?

Außerdem weiss ich ja vorher bescheid wenn ich mir so einen Titel zulege und gerade Steam durch seine Sonderangebote bietet so viele tolle Möglichkeiten günstig an Spiele zu kommen, da ist es meiner Meinung nach unnötig das man diese nochmals verkaufen kann.

Vorallem ein gebrauchter Gegenstand hat durch seinen Verschleiss und seine Abnutzung ja einen geringeren Wert, dies ist aber an einem digitalen Download nicht feststellbar. Dadurch erachte ich es auch hier als sehr schwierig sowie unnötig eine Lösung zu finden.

Zum Paragraph §53

Das liest sich im ersten Moment immer alles schön und gut aber der kleine Softwareentwickler bzw. das kleine 5 Mann Unternehmen, dass auf jeden Kauf seines Produktes angewiesen ist, wird damit in die Insolvenz getrieben. Hier müsste man klarer differenzieren oder Software ausklammern und es mehr auf Musik und Filme ableiten, da diese ja auch ein kultures Gut sind, aber wie man sieht ein schwieriger Fall.

Zum Rest des Wahlprogramms sag ich erstmal nichts.
 
Dieses Thema dient nur zur Diskussion über das vorgeschlagene Urherberrecht. Mir ist nicht bewusst wie du hier das allgemeine Wahlprogramm einbeziehen magst, da es einfach ein Vorschlag ist, halt nur von den Piraten.

Ja das mit dem Überprüfen ist immer so eine Sache, ich weiß. Das ist aber oftmals so, leider. Es ist nur einfach hanebüchen, wie Professoren an den Unis Bücher schreiben und diese dann verkaufen. Als Student, welcher ich bin, ist man dann dazu genötigt diese Literatur zu erwerben. Und das ist nicht billig.

Mit den Abgaben ist die GEMA gemeint. Schließlich müssen Schulen, Kindergärten etc. Abgaben an die GEMA zahlen, um GEMA-geschützte Werke aufzuführen. Der Vorschlag sagt halt, dass alle öffentlichen Einrichtungen insbesondere Bildungseinrichtungen von jeglichen Beiträgen an die GEMA befreit werden.

Ich kenne die gesetzliche Lage leider nicht, und kann da nicht weiter mitreden. Das müsstest du mir bitte näher erläutern.

Ich weiß, dass bei Steam die Titel durchgehend recht billig sind. Habe mir erst letztens, als Beispiel, CS:GO im Paket mit allen anderen Counter Strike Titel gekauft.
Es geht aber um das Prinzip: Analoge Medien darf man verkaufen, verschenken etc. Warum sollte dies bei digitalen Medien nicht auch möglich sein? Das eine schließt das andere ja nicht aus.

Zu deinen Angaben bzgl. §53:
Ich meine genau diese Softwareentwickler werden ausgeklammert, ich bin mir aber nicht gänzlich sicher, da müsste ich die längere Fassung mir mal zu Gemüte führen.

Das Wahlprogramm selbst ist ja auch nicht Bestandteil dieses Themas! :)
 
myniga schrieb:
In Zeiten von Steam und Origin soll es gestattet werden digitale Medien weiter zu verkaufen so wie man es mit analogen Medien handhabt.

Dieser Punkt ist mE mehr als überfällig.

Es gibt keinen - aber nicht den geringsten - Anlass, den Verleih und den Verkauf erworbener Software zu unterbinden, außer natürlich das unberechtigte Gewinninteresse einschlägiger Firmen.

Geistiges Eigentum verdient Schutz, keine Frage. Dieser darf aber keinesfalls über den Schutz hinausgehen, den originäres (ursprüngliches) Eigentum genießt. Dafür gäbe keinen einzigen sinnvollen Grund.

Stellt Euch einmal vor, Ihr kauft ein Auto, das mit einem Fingerabdruck-Scanner gegen Diebstahl geschützt ist. Nun produziert der Hersteller es so, dass man nur einen Fingerabdruck zur Authentifizierung des Nutzers einspeichern kann, also niemand anders - auch nicht mit Einwilligung des Eigentümers - das Auto benutzen kann. Kein Ausleihen, kein Weiterverkauf. Und das deshalb, weil der Hersteller will, dass sich jeder ein Auto kauft (um so mehr Gewinn zu scheffeln).

Würdet Ihr solch ein Auto kaufen?


Warum soll es nicht gestattet sein, dass sich mehrere Personen ein Computerspiel gemeinsam kaufen, um es dann nacheinander durchzuspielen?

Warum soll man nicht berechtigt sein, ein Spiel weiterzuverkaufen, das man durchgespielt hat und nicht noch einmal spielen möchte?

Warum unterbindet man den Verleih von Spielen in Videotheken durch Steamzwang, sodass sich niemand mehr ein echtes Bild von dem Produkt machen kann, welches er zu erwerben in Erwägung zieht (Demos sind ein Witz; hier legt der Hersteller fest, welche Szenen ich zu Gesicht bekomme)?


Dieser Punkt findet meine volle Unterstützung.

Eine Reform des Urheberrechts ist mehr als nur überfällig.


MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Es gibt keinen - aber nicht den geringsten - Anlass, den Verleih und den Verkauf erworbener Software zu unterbinden, außer natürlich das unberechtigte Gewinninteresse einschlägiger Firmen.

Das wäre das Ende der STEAM-Deals, ohne Account-Bindung wurde man solche Rabatte wohl kaum bekommen. Zumal sich Digitale Medien nicht abnutzen, und somit der digitale "gebraucht" Verkauf florieren wurden ...

Viel mehr sollte sich die Account-Bindung bei neuen Titeln auch im Kaufpreis wiederspiegeln. Dies ist bis dato leider nur selten der Fall.
 
Wie? Keine Wiedereinführung der Sklaverei? Dann haben die Piraten ihre eigenen Ideen und Wünsche ihrer Follower nicht konsequent zu Ende gedacht.

Wer umsonst konsumieren möchte, der soll bitte auch konsequent zu dem stehen was er wirklich will.
 
„Angestellte von Universitäten die Publikationen in ihrer Arbeitszeit schreiben auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, in normalen Firmen ist dies auch nur in der Freizeit möglich.“
Schwachsinn. Reputation bei Unis ist alles. Wenn wir hoch im Ranking seien wollen, können wir uns nicht leisten forschungsstarke Professoren dazu zu bewegen lieber ins Ausland zu gehen. Bildung und Wissen ist Deutschlands höchstes Gut, sicher nicht Bodenschätze ;)
„Begründet wird es damit, dass es empirisch nicht bewiesen ist, dass Tauschbörsen sich negativ auf den Verkauf auswirken.“
Ja, Tauschbörsen hängt ja auch noch ein gewisses negatives Image an, sowie „Viren-Gefahr“. Wenn beides wegfällt, und Raubkopieren richtig Salonfähig ist, dann will ich die empirische Studie sehen welche das immernoch behauptet. Mein Kaufverhalten hat es auf jeden Fall signifikant verändert ;)

Ich stelle mal folgende These auf: Tauschbörsen verändern das Kaufverhalten. Jeder Euro kann halt nur einmal ausgegeben werden.
So werden halt lieber Online-Games gekauft als Singleplayer-Games (die kann man sich ja ziehen).
Lieber Konsolen-Games als PC-Games (da ist es einfacherer zu kopieren).
Da gehe ich lieber ins Kino, die Serien-Komplettbox kann ich mir ja auch herunterladen.
Etc.
Diese Umverteilung der Ausgaben führt unterm Strich vielleicht zum selben Ergebnis. Aber eins ist es nicht: fair.
 
@dominion1

Ein Auto ist eine Sache die ich nutze und die auch Abnutzungerscheinungen hat. Genauso wie meine CD im Laufwerk bzw. DVD etc.

Wo habe ich aber sowas bei einem digitalen Download?

Der Weg müsste eher dahin gehen, dass ich für ein neues Game ohne Verpackung etc. nur 30€ bezahle und keine 50 € wie es momentan der Fall ist.

Bin auch der Meinung, dass ein Gebrauchtspielemarkt bei solch einer Plattform der Untergang der Sonderangebote ist und evtl. sogar der gesamten Plattform.
 
Zuletzt bearbeitet:
myniga schrieb:
Der Punkt geht meiner Meinung nach nicht weit genug, ich würde es so formulieren, dass Professoren und andere Angestellte von Universitäten die Publikationen in ihrer Arbeitszeit schreiben auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, ...
Hmmm ... und wer soll das überprüfen?

myniga schrieb:
In Zeiten von Steam und Origin soll es gestattet werden digitale Medien weiter zu verkaufen so wie man es mit analogen Medien handhabt.
Gerade von einer Partei, die eigentlich dafür steht, offen und undogmatisch zu sein, hätte ich mehr erwartet.
Es fehlt nach wie vor eine logische Begründung für diese Forderung.
(Bzw. ist der Verkauf im Allgemeinen ja eh schon erlaubt. Das sollte auch so bleiben. Es sollte jedoch kein Entwickler dazu gezwungen werden, diesen Verkauf auch zu ermöglichen.)

myniga schrieb:
Es wird einem jeden Bürger das Recht zur Privatkopie eingeräumt.
Ist das nicht bereits heute so?

Ich wäre ja dafür, die Nutzer der Tauschbörsen zwar zu entkriminalisieren, den Urhebern jedoch nach wie vor das Recht einzuräumen, ihre Werke durch Anfrage/Meldung entfernen zu lassen.
Ergänzung ()

dominion1 schrieb:
Es gibt keinen - aber nicht den geringsten - Anlass, den Verleih und den Verkauf erworbener Software zu unterbinden, ...
Das stimmt nicht.
Anders herum wird ein Schuh draus:
Es gibt keinen Anlass, ein Verkaufsrecht bei Software zur Pflicht zu machen.

Und der Vergleich mit dem Auto passt vorne und hinten nicht.
Wenn man so ein Modell bei einem Auto einführen würde, müsste auch hier der Preis stark reduziert werden. Dies ist jedoch schon allein deshalb nicht möglich, da in jedem einzelnen Exemplar eigene Ressourcen stecken.
Es ist also weder möglich, unbegrenzt den Preis zu reduzieren, noch wäre es ökologisch vertretbar.
Davon abgesehen hätte eine zeitlich unbegrenzte, jedoch nicht übertragbare Nutzungslizenz beim Auto automatisch eine weniger gute Stellung als dies bei Software der Fall ist, da sich ein Auto nun mal abnutzt, und die Nutzungsdauer allein dadurch schon beschränkt wird.



@Acrylium
Geh woanders trollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
x.treme schrieb:
Das wäre das Ende der STEAM-Deals, ohne Account-Bindung wurde man solche Rabatte wohl kaum bekommen.

Nicht zwingend.

Denn denkbar wäre durchaus eine Variante, mit der der Nutzer das Wahlrecht hat.
Bsp.:
Version mit Verkaufs-/Verleihberechtigung (also nach Löschung der Zugangsdaten): 50 €
Version ohne Verkaufs-/Verleihberechtigung (also nur auf einem Rechner nutzbar): 30 €

nebulein schrieb:
@dominion1

Ein Auto ist eine Sache die ich nutze und die auch Abnutzungerscheinungen hat. Genauso wie meine CD im Laufwerk bzw. DVD etc.

Wo habe ich aber sowas bei einem digitalen Download?

Hast Du. Nur nutzen sich Software-Lizenzen anders ab als originäres Eigentum. Nämlich durch Veraltung, die sich bei Software bedeutend schneller vollzieht.

Ich plädiere immer wieder dafür, in der eigenen Argumentation und Sichtweisen nicht nur die eigene Situation einfließen zu lassen, sondern auch die Belange anderer einzukalkulieren.

So etwa die Situation einer Hartz-4 oder Geringverdienerfamilie, denen monatlich etwa 350 € (+ ggf Kindergeld) zusteht. Hier sind 50 € (oder auch im Downloadfall zB 30 €) für ein Computerspiel schlichtweg nicht realisierbar. Das Geld wird für lebensnotwendige Dinge benötigt. Es sind roundabout 10 % des monatlich verfügbaren Budgets.
Wenn sich nun ein Familienmitglied mit zwei, drei weiteren Spielern zusammentut und eine Regelung trifft, wonach jeder Spieler einen Anteil am Spiel zahlt (hier: 1/3 oder 1/4) und es nacheinander von den Spielern genutzt werden kann, ist dies eine begrüßenswerte Alternative zur Softwarepiraterie.

Andersherum komme ich nicht umhin, Verständnis für solche Personen zu entwickeln, die sich unter den gegebenen Umständen zu eben solcher Softwarepiraterie hinreißen lassen.
Das Argument: "Was Du Dir nicht leisten kannst, kannst Du eben nicht haben" kann nicht uneingeschränkt und kompromisslos gelten. Gerade dann nicht, wenn finanzierbare Alternativen für diesen Personenkreis aufgrund eines unberechtigten Gewinnstrebens vieler Software-Unternehmen bewusst unterbunden wird.

Zudem sollte man nicht vergessen, dass gerade im Spielebereich eine Quasi-Monopolstellung herrscht. Es gibt das gewünschte Spiel nur von einem Anbieter, und das gibt es eben nur zu den Bedingungen, die das Unternehmen vorgibt.

Es sollte auf der Hand liegen, dass hier Regularien dringend notwendig sind.

Konti schrieb:
Ist das nicht bereits heute so?

Nein, jedes Umgehen eines Kopierschutzes ist verboten. Das gilt auch für Deine legal erworbene Software, von der Du lediglich eine Sicherungskopie anfertigen möchtest. Musst Du dafür einen Kopierschutz umgehen, darfst Du keine Sicherungskopie anfertigen.

Das stimmt nicht.
Anders herum wird ein Schuh draus:
Es gibt keinen Anlass, ein Verkaufsrecht bei Software zur Pflicht zu machen.

Und ob das stimmt, 100%ig sogar.

Weiter oben habe ich einen Anlass bereits dargelegt.

Im Falle von Software erwirbt man nicht Eigentum, sondern Nutzungsrechte (Lizenzen). Der ursprüngliche Grund dafür ist der, dass nicht jemand eine bereits angefertigte Software modifiziert und damit Handel betreibt (also fremdes geistiges Eigentum für persönliche Zwecke gebraucht mit dem Argument, dass eigenes geistiges Eigentum eingeflossen ist).

Die Branche hat diese Tatsache für ihre eigenen Zwecke missbraucht und die Nutzungsrechte von Lizenzen über Gebühr eingeschränkt.

Tatsächlich jedoch müssten die Nutzungsrechte mit Ausnahme der Veränderung und Verwertung denen originären Eigentums gleichgestellt sein. (Veränderung / Verwertung von originärem Eigentum zu kommerziellem Zweck ist in den meisten Fällen übrigens ebenfalls nicht gestattet.) Dies bereits aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen:

Natürlich ist jeder Hersteller eines Produktes daran interessiert, dass möglichst viele Personen das Produkt kaufen. Im Falle originären Eigentums wäre es aber nicht durchsetzungsfähig und gesellschaftlich akzeptiert, wenn eine Beschränkung der Nutzung nur durch den Käufer stattfinden würde (Bsp: Mit dem gekauften Fahrrad darf nur der Käufer fahren - jeder muss sich ein eigenes Fahrrad kaufen).
Im Falle von Softwarelizenzen und dem damit verbundenen viel komplizierteren rechtlichen Eigentums- und Nutzungsverhältnissen ist es den Herstellern aber durchaus gelungen (wie man hier im Thread sehr schön sieht), dies salonfähig zu machen. Dies begünstigt die Anbieter und Hersteller (Entwickler, Publisher) von Software auf unzulässige Art und Weise.

MfG,
Dominion.


EDIT:
Besonders ärgert mich zudem, dass die Vermietung von Spielen in Videotheken durch das System von online-Aktivierungen und / oder Steamzwang komplett unterbunden wird.
Es entfällt für den Nutzer die Möglichkeit, sich vor dem Kauf ein genaueres Bild von der Ware zu machen, man kauft praktisch die Katze im Sack.
Demoversionen sind - und darauf weise ich immer und immer wieder hin - absolut ungeeignet dafür. Denn hier wählt der Hersteller bewusst Szenen aus, die ich als Demotester zu Gesicht bekomme.
Bei einem RPG kann ich so zB zwar das Kampfsystem sowie Attribut- und Fähigkeitensystem beurteilen, jedoch in keiner Weise den Punkt, der absolut kriegsentscheidend für einen Kauf ist:
Schafft es die Story, mich zu fesseln und einen Anreiz zu setzen, weiter zu spielen? Dafür brauche ich bedeutend mehr Material als eine aus verschiedenen Spielabschnitten zusammengesetzte Auswahl an Szenen einer Demoversion.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
Nein, jedes Umgehen eines Kopierschutzes ist verboten.
Ja, das weiß ich. Aber davon war ja nicht die Rede.

dominion1 schrieb:
Natürlich ist jeder Hersteller eines Produktes daran interessiert, dass möglichst viele Personen das Produkt kaufen. Im Falle originären Eigentums wäre es aber nicht durchsetzungsfähig und gesellschaftlich akzeptiert, wenn eine Beschränkung der Nutzung nur durch den Käufer stattfinden würde (Bsp: Mit dem gekauften Fahrrad darf nur der Käufer fahren - jeder muss sich ein eigenes Fahrrad kaufen).
Wenn das Fahrrad nicht verschleißen würde, nicht geklaut werden könnte und eventuell noch entsprechend im Preis reduziert wäre, würde ich so ein Fahrrad sofort kaufen!
Insbesondere wenn der Hersteller mir noch kostenlose Updates an die Haustür liefert und einbaut.

Wie gesagt würde ich es begrüßen, wenn man mal mit etwas Offenheit an dieses Thema heran geht und nicht Vergleiche anstellt, die vorne und hinten nicht zusammen passen.

dominion1 schrieb:
Besonders ärgert mich zudem, dass die Vermietung von Spielen in Videotheken durch das System von online-Aktivierungen und / oder Steamzwang komplett unterbunden wird.
Es entfällt für den Nutzer die Möglichkeit, sich vor dem Kauf ein genaueres Bild von der Ware zu machen, man kauft praktisch die Katze im Sack.
Dann wäre es doch sinnvoll, wenn die Verbraucherschützer sich mal genau dafür einsetzen würden.
Es ist ja technisch kein Problem, Software über Plattformen wie Steam zu vermieten.
Dann nimmt man pro Tag nen Euro, und wenn man das Spiel dauerhaft nutzen will, zahlt man den Rest-Betrag zum Kaufpreis und kann direkt weiter zocken, statt ständig hin und her zu irgendwelchen Videotheken rennen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und hier noch der wohl meist umstrittene Punkt um den Paragraphen §53:
Es wird einem jeden Bürger das Recht zur Privatkopie eingeräumt. Begründet wird es damit, dass es empirisch nicht bewiesen ist, dass Tauschbörsen sich negativ auf den Verkauf auswirken.
Vorweg, einen Beweis ob sich Tauschbörsen positiv oder negativ auswirken kann derzeit niemand vorlegen, weil die Tauschbörsen bisher illegal waren (oder zumindest in einer Grauzone) und somit von vielen nicht genutzt wurden, die bei einer Legalisierung das dann aber machen würden!
Völlig sinnloses Argument!

Privatkopie - natürlich, was ich käuflich erworben (nicht geliehen) habe, bleibt mein und was ich damit mache ist meine Sache - das schließt auch einen Weiterverkauf nicht aus (natürlich nur das Original und keine Kopie).
Tauschbörse - kann eigentlich immer nur illegal sein!
Es wäre naiv anzunehmen, dass ich ein Werk (Musikstück) für nen Euro kaufe und somit die Lizens zum weitergeben an (schlimmstenfalls) Millionen anderen habe!

Auch wenn eine Neuordnung der Urheberrechts unbedingt notwendig wäre, wenn sowas gefordert wird, weiss ich das es nicht ernst gemeint ist und nur
a) ein Versuch ist Stimmen zu gewinnen
b) von vorn herein es nur um den Konflilkt geht, denn das würde ja den Konkurs der Rechteinhaber bedeuten

Ich habe diese Bewertung jetzt nur aufgrund des Posts vorgenommen, die anhängenen Formulare habe ich nicht gelesen - daher, nur meine Meinung.......
 
Konti schrieb:
Wenn das Fahrrad nicht verschleißen würde, nicht geklaut werden könnte und eventuell noch entsprechend im Preis reduziert wäre, würde ich so ein Fahrrad sofort kaufen!

1) Software verschleißt durchaus.

Nicht durch Abnutzung, sondern durch Veraltung. Sie verschleißt also nur anders als originäres Eigentum.

Starte mal hier im Forum eine Umfrage, wieviele User zB 10 Jahre alte Spiele spielen (vermutlich unter 5 %). Oder wieviele User ein 10 Jahre altes OS benutzen (vermutlich unter 1 %).

Starte dagegen mal eine Umfrage, wieviele User ein über 10 Jahre altes Fahrrad fahren (vermutlich über 30 %) oder ein über 10 Jahre altes Auto (vermutlich über 30 %).

Software verschleißt also durchaus, und zwar dadurch, dass sie sehr schnell überholt ist. Originäres Eigentum veraltet beiweitem nicht so schnell.


2) Geklaut werden kann Dir Software ebenfalls. Durch entsprechende Malware ist es möglich, all Deine Daten online zugänglich zu machen. Für jedermann nutzbar. Oder aber Deine Lizenzen zu zerstören (sprich dass Du das Programm fortan nicht mehr nutzen kannst).


3) Wie ich bereits oben sagte, darf man gerade innerhalb einer politischen Diskussion niemals von seinen eigenen Belangen ausgehen (das wäre der Optimalfall, selbstverständlich tun über 90 % der Menschen genau das; die Politik mit dem dort vertretenen allumfassenden Lobbyismus macht es ja förmlich vor). Man muss auch die Belange anderer im Auge behalten und seine Meinung daraufhin analysieren, was dies für andere nach sich ziehen würde.

Du würdest Dir ein solches Fahrrad wie im Beispiel kaufen. Familien, die darauf angewiesen sind, dass sich mehrere Personen ein Fahrrad teilen, würden das wohl eher nicht... .


Wie gesagt würde ich es begrüßen, wenn man mal mit etwas Offenheit an dieses Thema heran geht und nicht Vergleiche anstellt, die vorne und hinten nicht zusammen passen.

Mangelnde Offenheit wird mir offen gesagt eher selten vorgeworfen - gerade weil ich so denke, wie gerade dargelegt. ;)

Dann wäre es doch sinnvoll, wenn die Verbraucherschützer sich mal genau dafür einsetzen würden.
Es ist ja technisch kein Problem, Software über Plattformen wie Steam zu vermieten.
Dann nimmt man pro Tag nen Euro, und wenn man das Spiel dauerhaft nutzen will, zahlt man den Rest-Betrag zum Kaufpreis und kann direkt weiter zocken, statt ständig hin und her zu irgendwelchen Videotheken rennen zu müssen.

Kein nennenswerter Widerspruch meinerseits.
Doch sollten dennoch auch die User bedacht werden, die sich nicht online etwas ausleihen wollen und die gute, alte Videothek bevorzugen. Argumente dafür gibt es zahlreiche. Diese reichen vom persönlichen Kontakt bis hin zu dem Unwillen, Geschäfte über Onlinekonten und / oder Kreditkarten tätigen zu wollen (Sicherheitsaspekt).
Kopierschutzmechanismen, die eine Vermietung durch Videotheken unmöglich machen, gehören m.E. verboten.


MfG,
Dominion.
 
@dominion1:
1) Das nennt sich nicht Verschleiß sondern das sind die Gesetzmäßigkeiten des Marktes -> Angebot und Nachfrage. Das trifft auf viele Produkte zu.

Daneben ist bei Steam die Frage: Kaufst du wirklich ein Produkt? Oder viel mehr eine Dienstleistung (Spielelizenz als Dauerabonnement)?
Selbes gilt auch für Online-Spiele wie GuildWars.
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Btw, wer geschickt ist nutzt diese Gesetzmäßigkeiten für sich aus, in dem er Games nicht zum Release kauft (und somit auch nicht als Beta-Tester mißbraucht wird) sondern erst 1-2 Jahre später wenn die Preise so zwischen 8€-25€ angelangt sind. Und bei diesen Preisregionen interessiert mich die Möglichkeit des Verkaufs dann auch herzlich wenig.
___
2) Durch Dummheit ist ziemlich viel möglich.
3) Inwiefern sind Leute darauf angewiesen, ein PC-Game für 50€ zu kaufen?
 
So etwa die Situation einer Hartz-4 oder Geringverdienerfamilie, denen monatlich etwa 350 € (+ ggf Kindergeld) zusteht. Hier sind 50 € (oder auch im Downloadfall zB 30 €) für ein Computerspiel schlichtweg nicht realisierbar. Das Geld wird für lebensnotwendige Dinge benötigt. Es sind roundabout 10 % des monatlich verfügbaren Budgets.
Wenn sich nun ein Familienmitglied mit zwei, drei weiteren Spielern zusammentut und eine Regelung trifft, wonach jeder Spieler einen Anteil am Spiel zahlt (hier: 1/3 oder 1/4) und es nacheinander von den Spielern genutzt werden kann, ist dies eine begrüßenswerte Alternative zur Softwarepiraterie.

Dann stell ich mir aber die Frage, sollte ein Hartz 4 Empfänger das Recht haben Luxusgüter zu nutzen. So etwas wie ein Computerspiel ist für mich ein Luxusgut und ich als arbeitender Mensch leiste mir relativ selten diesen Luxus. Wieso soll also jemand der Hartz 4 bezieht diesen Luxus kostenlos oder erspart nutzen können? Irgendwo muss man ja auch mal eine Grenze ziehen. Da könnte ich eher verstehen wenn man ihnen kostenlos den Zugang zu Büchern oder Musik gewährt, da diese Kulturgüter sind.

Bei Software wie Office, die er nutzen könnte um Bewerbungen zu schreiben, könnte ich das ja noch verstehen, aber gerade hier gibt es mit Open Office durchaus gute Alternativen die kostenlos sind.

Ich will hiermit nicht Hartz 4 Empfänger als faule Menschen abstempeln. Durch die Arbeit in der Familie die mit der Betreuung und auch Wiedereingliederung von Hartz 4 Empfängern ins Berufsleben zu tun hat, habe ich relativ viele Eindrücke sammeln können und der Großteil der Hartz 4 Empfänger würde durchaus sehr gern arbeiten.

Ich will damit nur sagen, wenn man den Menschen Dinge gibt, die sie sich nur erlauben könnten als Arbeitnehmer, warum sollten die jenigen noch arbeiten gehen?
 
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