PKW-Vertragshändler möchte Vertrag kündigen / Neuvertrag zu deutlich schlechteren Konditionen

Idon

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Hallo zusammen,

mal ein aktuelles Thema, welches derzeit vermehrt vorkommt. Vielleicht ist hier ja auch jemand betroffen. Ich baue daraus mal einen anonymisierten Fall zur Diskussion zusammen:

A betreibt ein kleines Nebengewerbe. Er bestellt Anfang 2022 auf dieses Nebengewerbe beim Verkäufer (V), der Vertragshändler für einen deutschen Automobilhersteller (H) ist, einen PKW in Ausstattung X. Einer der kommunizierten Gründe für den Kauf ist die Lieferzeit in wenigen Monaten durch V aufgrund Wegfalls eines anderen Kunden, so dass A noch den BAFA-Zuschuss in Höhe von EUR 6000 erhalten kann.

2,5 Monate später ruft V den A an und sagt ihm zwei Optionen:
  • Bestellung wird hiermit storniert, da X nicht mehr durch H angeboten wird.
  • Neubestellung ist in besserer Ausstattungslinie Y möglich. Aufpreis ca. 10% gegenüber X; die Sonderausstattung braucht/will A eigentlich nicht, da für ihn keinen Mehrwert. Neue Lieferzeit unverbindlich im November 2022.

A möchte natürlich nicht stornieren und auch keinen Aufpreis zahlen. Er will mindestens das, was er bestellt hat, zu den damals vereinbarten Konditionen.


Ansatzpunkte? Ideen? Oder gar griffbereite Lösungen aus bekannten Fällen?
 
Ich dachte eigentlich, du beanspruchst hier den Expertenstatus für solche Fälle.

Ich würde mal ein Auge auf die Bestellkonditionen werfen, mit der Fragestellung welches Vertragsverhältnis damit geschlossen wurde (Kaufvertrag?). Dazu kommen einige Fragen bei den Rahmenbedingungen. Ist das Privatkauf oder B2B? (sorry hattest du erwähnt das über das Gewerbe bestellt wurde)

Grundsätzlich ist ja ein Rücktritt von einem nicht erfüllten Vertrag möglich, aber die Details entscheiden dann mit welchen Konsequenzen.
 
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Dann soll der Händler halt Y zum Preis von X anbieten und sollte das fahrzeug nicht mehr 2022 ausgeliefert werden noch einen Rabatt in Höhe des bafa zuschusses geben.

Lässt er sich nicht darauf ein, auf Erfüllung des Vertrages bestehen, Verträge werden ja nicht aus Jux und dollerei geschlossen.
 
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Robert-Chase schrieb:
Lässt er sich nicht darauf ein, auf Erfüllung des Vertrages bestehen, Verträge werden ja nicht aus Jux und dollerei geschlossen.
Wozu man erst einmal den genauen Wortlaut des Vertrages kennen müsste.

Wurde dort eine feste Lieferfrist vereinbart oder wurde das nur am Rande erwähnt. Gibt es Zeugen, damit das u.U. trotzdem Vertragsbestandteil werden könnte?

Selbiges gilt für den Bafa-Zuschuss. Ist der Vertragsbestandteil (=z.B. Kaufsumme bereits entsprechend reduziert) oder ist das, wie bei den Radio-Werbungen, bei denen es immer nur heißt "Zuschuss in Höhe von X Euro vorbehaltlich der Bewilligung". Dann wäre es genauso wie beim ehemaligen Wallbox-Zuschuss. Den Antrag muss(te) der Kunden selber stellen und blieb bei Ablehnung auf den Kosten sitzen, da es natürlich vor Einreichnung der Rechnungen nur eine Förderzusage gab, die aber bei falsch eingereichten Rechnungen auch widerrufen werden konnte.
 
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Danke für euren Input. Ich fand's einfach auch mal nett einen Thread zu eröffnen und mir andere Gedanken anzuhören.

A strebt eine Einigung dahingehend ab, dass V alle Kosten übernimmt (Aufpreis, Prämien, kostenloses Ersatzfahrzeug etc.). Aus Erfahrung heraus blocken V und H jedoch derartige Claims hart ab.


Die Nachweise über Prämien etc. sind nicht ganz so einfach zu führen. A hat sich das nicht im Vertrag festhalten lassen, es geht jedoch eventuell aus Umständen (E-Mails, Nachfragen, Bestätigungen) hervor.



Ich hatte auch ein wenig die Hoffnung, dass sich hier jemand findet, der die Thematik direkt oder im Umfeld bereits erlebt hat. Ggf. auch mit einer anderen Sache als einem PKW.
 
klick
Scheinbar sind ja sämtliche Fristen verstrichen.
Frist auf Erfüllung und der Händler schwitzt ordentlich.
5% der Kaufsumme Schadensersatz klappt ja fast als Rabatt bessere Ausstattung ^^

Klingt bisschen gemein.....
Umgekehrt hätte er dich ja auch nicht rausgelassen ohne Konsequenzen.
 
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BMW hatte kürzlich bei uns einen ähnlich gelagerten Fall mit dem i3.
Das Modell läuft bei BMW in der Produktion am 30.06.22 aus, es sind schon seit längerem keine Neubestellungen mehr möglich.

Wir hatten Anfang des Jahres beim letzten BMW Händler in NRW, der noch Kontingente auf den i3 hatte, einen i3 mit viel Ausstattung zum ordentlichen Preis bestellt.

Zwei Wochen später kam die Information raus, dass der Wagen nur mit einem zusätzlichen Ausstattungsmerkmal (HIFI System), welches wir ursprünglich nicht ausgewählt hatten, gebaut werden kann, man würde uns aber entgegenkommen und den Aufpreis von 800€ auf 300€ reduzieren.
Die Differenz würde der Händler von seinem Gewinn bezahlen, ohne das HIFI System würde der Auftrag händlerseitig storniert.
Wir haben das Angebot mit dem HIFI System für 300€ angenommen, auch wenn wir hierfür immer noch keinen wirklichen Nutzen sahen, für 300€ war es dann okay, weil ja doch ein gewisser Mehrwert bestand.

Weitere 2 Wochen später wurde uns mitgeteilt, dass das Navigationssystem Professional nicht mehr lieferbar ist und auch nicht nachträglich im Fahrzeug verbaut werden kann, da das Bauteil End of Life ist.
Da wir das Navigationssystem Professional in einem Paket mit anderer Ausstattung gebucht hatten, wäre der Listenpreis bei Beibehaltung der für uns als notwendig erachteten Ausstattungsmerkmale aus dem Paket sogar gestiegen, weil ohne das Navigationssystem Professional alles einzeln hätte bestellt werden müssen.

Das Entgegenkommen des Händlers wäre hier gewesen, dass wir preislich bei unserem ursprünglichen Preis hätten bleiben können, aber mit dem kleinen Navigationssystem Business auskommen hätten müssen, was aber eigentlich ca. 1500€ günstiger im Listenpreis ist.
Auch hier gab es nur wieder die zwei Optionen: Annehmen oder Stornierung seitens des Händlers.

Das Navigationssystem Professional war für meine Mutter, die viele dienstlichen Hausbesuche mit dem Fahrzeug macht aber absolute Pflicht, das kleine Navi hätte da nicht gereicht, zudem fanden wir das kleine Teil mit dem dicken Kunststoffrand auch optisch einfach nur furchtbar.

Also haben wir notgedrungen die Stornierung akzeptiert, für ein langwidriges Klageverfahren mit im Idealfall höchstens einer finanziellen Entschädigung (der i3 wäre ja dank des Produktionsendes niemals geliefert worden) hatte meine Mutter keine Nerven und auch keine Zeit.

Als unkomplizierte Lösung diente dann ein i3, der vormals als Werksdienstwagen für ein halbes Jahr auf einen BMW Mitarbeiter aus München zugelassen war, diesen haben wir dann bei einer anderen BMW Niederlassung zum guten Preis erworben, für den es dann die Umweltprämie für Gebrauchtwagen gab.

Der ganze Prozess der Neuwagenbestellung war insgesamt maximal unbefriedigend, wir sind mittlerweile sehr glücklich mit dem Jahreswagen (die letzten Neuwagen verzögern sich aufgrund Teilemangels auf unbestimmte Zeit, diese stehen fertig gebaut irgendwo auf Lager), leiden aber gedanklich mit einigen anderne i3 Käufern mit, die immer noch auf ihren Wagen warten.
 
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@boarder-winterman

Hattet ihr den Händler zu irgendeinem Zeitpunkt gefragt, wieso er glaubt, dass er stornieren kann? Oder warum er glaubt, dass ihr die Mehrkosten tragen müsst?

Mich würde hier seine Argumentation möglichst detailliert interessieren, alles, was dir noch einfällt.

Danke vorab.
 
Lass mich raten: Es geht um einen Tesla?

 
Würde hier meinen Verkehrsrechtsschutz nutzen und die Sache einem Anwalt übergeben.

Genau für solche Fälle ist der ja u.a. da.
 
BruderMoik schrieb:
Würde hier meinen Verkehrsrechtsschutz nutzen und die Sache einem Anwalt übergeben.
Du kannst wahrscheinlich nicht wissen warum, aber die Komik die du damit in den Beitrag bringst ist wirklich Atemberaubend. :p:p:p
 
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Stand die Lieferzeit im Vertrag? Gibts im Vertrag vereinbarte Kündigungsmöglichkeiten?
 
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Ist "kostenloses Ersatzfahrzeug" eine tatsächliche Notwendigkeit oder erstmal nur eine Forderung?
Es wäre auch sehr schwer zu ermitteln ab wann denn überhaupt ein Verzug gegeben ist und damit ab wann A solche Ansprüche haben konnte.

So wie ich das verstanden habe läuft die 6000€ BAFA noch mind. bis Ende 2022.
Ich würde darauf bestehen, dass ich vom Vertrag zurücktreten kann, wenn Variante Y nicht rechtzeitig im November 2022 geliefert wird, weil ohne BAFA wäre das halt ein deutlicher Preisunterschied.
Klar, ein neues Auto hätte A dann immer noch nicht.

Bei der Differenz zwischen X und Y sollte man sich vermutlich irgendwie einigen können.
 
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Der Anspruch auf die 6000€ BAFA Prämie ist normalerweise kein Bestandteil des Vertrags zwischen dem Händler und dem Käufer, da diese separat zu beantragen ist.
Gab ja auch schon Fälle wo diese abgelehnt wurde.

@Idon, es gab nur die Wahl der Stornierung oder der Annahme der Bedingungen, die der Händler uns genannt hat.
Diese wurden dem Händler von BMW direkt so aufdiktiert, er hatte da keinerlei Ermessensspielraum.

Die 300€ zu bezahlen war für uns eigentlich logisch, immerhin bekommt man jetzt auch mehr, als man ursprünglich bestellt hatte.
Und wenn man die Wahl hat: Kein Auto oder die 300€ für das HIFI System zu zahlen, zahlt man halt die 300€.
Die Sache mit dem Navi war dann ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Eine Klage hätte uns auch keinen neuen i3 mit Navigationssystem Professional mehr gebracht.
 
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boarder-winterman schrieb:
Auch hier gab es nur wieder die zwei Optionen: Annehmen oder Stornierung seitens des Händlers.

(...)

Also haben wir notgedrungen die Stornierung akzeptiert, für ein langwidriges Klageverfahren mit im Idealfall höchstens einer finanziellen Entschädigung (der i3 wäre ja dank des Produktionsendes niemals geliefert worden) hatte meine Mutter keine Nerven und auch keine Zeit.

Vorausgesetzt es gab einen verbindlichen Vertrag ohne Sonderregelung:
Hast dich halt gut verarschen lassen. Produktionsstopp bedeutet nicht, dass man stornieren darf. Das wäre nur der Fall, wenn man das Modell auch anderweitig nicht mehr irgendwie hätte besorgen können. Verkauft irgendjemand das Modell noch für den 3 fachen Preis in Europa, dann muss der Händler das halt kaufen und liefern. Nennt sich Beschaffungsrisiko.

Das Klageverfahren wäre auch relativ unkompliziert gewesen. Gibt ja keine nennenswerte Beweisaufnahme. Das weiß im Zweifel auch der Händler. Der hätte bei etwas Gegenwehr schnell aufgegeben.
 
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Wenn du die Erfahrungsberichte im BMW i3 Forum bei Going Electric lesen würdest, würdest du feststellen, dass die Sache nicht so einfach ist.
Das Modell ist auch anderweitig nicht mehr als Neuwagen zu besorgen, da es in ganz Deutschland keinen Neuwagen in der bestellten Konfiguration gibt und auch keiner mehr produziert werden wird.

Da wäre am Ende maximal Geld bei rausgekommen und das noch mit unsicherem Ausgang wegen der aktuellen Umstände (Ukraine Krieg etc.).
Das war uns die Sache nicht wert.
 
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Es ist nicht auf Deutschland beschränkt.
Von wie vielen Klageverfahren wurde im going electric Forum berichtet? Wie gingen diese aus? Wie aufwändig waren sie?
 
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Die Krux in dem Fall ist doch das es B2B ist, oder? Bei B2C wäre die Lage um einiges eindeutiger zu Gunsten des Kunden. B2B zählt der konkrete Vertrag einfach sehr viel mehr.

Da ich kein Gewerbe habe, kann ich mit Erfahrungsberichten aber nicht dienen, nur das Verzögerungen bei Neuwagenkauf auch schon vor 15 Jahren "normal" waren :/
 
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Die Klageverfahren laufen noch und sind sehr langwidrig, BMW stellt sich komplett quer.
2 Verfahren sind mir bekannt.

Ich habe jetzt nicht in ganz Europa nach Neuwagen gesucht, da die Ausstattungslinien im Ausland aber anders sind, wird man auch dort kein 100% identisches Fahrzeug finden.
 
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