Das ist eine uralte Verhandlungstaktik. Schon Cohen hat in den 1980ern deutlich darauf hingewiesen, dass man nie die letzte Entscheidungsinstanz sein darf.
A ist juristischer Laie und hat deshalb seinen Vertrag nicht gecheckt. Er geht V offensiv an und spielt V und H gegeneinander aus. Aus Erfahrungen anderer weiß er, dass die großen Konzerne, die Kunden und Zulieferer immer knechten, damit gar nicht umgehen können und kein Playbook haben. Die Chance hält A derzeit für am höchsten, um einen außergerichtlichen Verhandlungserfolg zu erzielen.
@hallo7
Ja, B2B macht es für A komplexer. Darauf hinzuweisen überlässt er aber V. A liefert V nicht die Gegenargumente frei Haus.
@boarder-winterman
Ja, aber Mehrausstattung, die ihr explizit nicht wolltet.
BMW hat in eurem Fall behauptet, dass es nur Option 1 und 2 gibt.
Unser A hat das Spiel jetzt umgedreht. A hat einfach V zwei Optionen genannt, aus denen V wählen kann.
Ich verstehe, dass ihr Frieden statt Krieg gewählt habt. Claimen muss man wollen. A hatte auch keine Lust auf Claimen... bis V und H ihn nochmal so richtig arrogant haben auflaufen lassen. A hat zum Glück einen Bekannten, der gerne claimed. Den I.
@uincom
Ich kenne den Vertrag nicht. Dem A ist aber auch völlig egal was (schriftlich) vereinbart wurde. Er will zu seinem gefühlten Recht kommen und dabei insbesondere H und V so richtig aufmischen. A mangelt es nicht am Geld, er ist nur Schwabe. Im Zweifel kauft er einfach noch einen Ferrari.
@h00bi
Wenn H komische Maximalforderungen aufmacht, dann kann A ja auch einfach mal Maximalforderungen aufmachen.
@BruderMoik
Die Rechtschutzversicherung reguliert Unfallschäden. Hier wäre eine normale Rechtschutz notwendig, die Vertragssachen abdeckt.
A hat keine Rechtschutz für sein Gewerbe. A hat aber ausreichend Geld für gute Anwälte.