PKW-Vertragshändler möchte Vertrag kündigen / Neuvertrag zu deutlich schlechteren Konditionen

Ich sehe, unabhängig vom Recht haben und Recht bekommen, hier auch nur die Chance auf eine Geldleistung (Stichwort Unmöglichkeit) in welcher Höhe auch immer. Und da kommt dann ins Spiel; Ist es mir das Wert? Wenn mir natürlich das Geld egal ist und ich es aus Spaß an der Freude mache, ja dann würde ich auf Stur schalten und los geht es. Ansatzpunkte gibt es hier bestimmt reichlich.
 
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boarder-winterman schrieb:
es gab nur die Wahl der Stornierung oder der Annahme der Bedingungen, die der Händler uns genannt hat.
Diese wurden dem Händler von BMW direkt so aufdiktiert, er hatte da keinerlei Ermessensspielraum.
so würde ich das als Händler auch kommunizieren. Schön den Bock zum Hersteller schieben.
 
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boarder-winterman schrieb:
Die Klageverfahren laufen noch und sind sehr langwidrig, BMW stellt sich komplett quer.
2 Verfahren sind mir bekannt.

Ja, keine Ahnung. Hier ging es um Händler. Wieso Leute BMW verklagen, weiß ich nicht.
 
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Das ist eine uralte Verhandlungstaktik. Schon Cohen hat in den 1980ern deutlich darauf hingewiesen, dass man nie die letzte Entscheidungsinstanz sein darf.

A ist juristischer Laie und hat deshalb seinen Vertrag nicht gecheckt. Er geht V offensiv an und spielt V und H gegeneinander aus. Aus Erfahrungen anderer weiß er, dass die großen Konzerne, die Kunden und Zulieferer immer knechten, damit gar nicht umgehen können und kein Playbook haben. Die Chance hält A derzeit für am höchsten, um einen außergerichtlichen Verhandlungserfolg zu erzielen.

@hallo7

Ja, B2B macht es für A komplexer. Darauf hinzuweisen überlässt er aber V. A liefert V nicht die Gegenargumente frei Haus.

@boarder-winterman

Ja, aber Mehrausstattung, die ihr explizit nicht wolltet.

BMW hat in eurem Fall behauptet, dass es nur Option 1 und 2 gibt.

Unser A hat das Spiel jetzt umgedreht. A hat einfach V zwei Optionen genannt, aus denen V wählen kann. :D

Ich verstehe, dass ihr Frieden statt Krieg gewählt habt. Claimen muss man wollen. A hatte auch keine Lust auf Claimen... bis V und H ihn nochmal so richtig arrogant haben auflaufen lassen. A hat zum Glück einen Bekannten, der gerne claimed. Den I.

@uincom

Ich kenne den Vertrag nicht. Dem A ist aber auch völlig egal was (schriftlich) vereinbart wurde. Er will zu seinem gefühlten Recht kommen und dabei insbesondere H und V so richtig aufmischen. A mangelt es nicht am Geld, er ist nur Schwabe. Im Zweifel kauft er einfach noch einen Ferrari.


@h00bi

Wenn H komische Maximalforderungen aufmacht, dann kann A ja auch einfach mal Maximalforderungen aufmachen.

@BruderMoik

Die Rechtschutzversicherung reguliert Unfallschäden. Hier wäre eine normale Rechtschutz notwendig, die Vertragssachen abdeckt.

A hat keine Rechtschutz für sein Gewerbe. A hat aber ausreichend Geld für gute Anwälte.
 
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Idon schrieb:
Die Rechtschutzversicherung reguliert Unfallschäden. Hier wäre eine normale Rechtschutz notwendig, die Vertragssachen abdeckt.

A hat keine Rechtschutz für sein Gewerbe. A hat aber ausreichend Geld für gute Anwälte.

Verkehrsrechtsschutz deckt selbstvertändlich auch Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den PKW ab.

Aber er brächte natürlich Deckung für den Firmenbereich, wenn der PKW übers Gewerbe gekauft wird.

Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge wäre hier die richtige Wahl.
 
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@BruderMoik

Okay, scheint nach kurzem Googlen wohl eine eher seltene Sonderform zu sein. Gut zu wissen, danke!
 
Eigentlich nicht.
Verkehrsrechtsschutz ist viel mehr, als nur Unfall.

Alles war mit dem Kaufvertrag, Bestellvorgang, Ordnungwidrigkeiten, Streitigkeiten mit der Werkstatt über eine Rechnung, Führerscheinentzug, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung zu tun hat, läuft über den Verkehrsrechtschutz.

Ja sogar das Kind, dass beim Aussteigen vom Schulbus sich verletzt, ist über den Verkehrsrechtschutz abgedeckt.
 
Die Ansprüche stehen und fallen halt mit dem genauen Vertragsinhalt. Hat man da eine gute Position, dann muss man nicht claimen sondern kann litigaten.
 
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