plötzlicher blackscreen mit lila Punkten

VioBioLimo

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[Bitte fülle den folgenden Fragebogen unbedingt vollständig aus, damit andere Nutzer dir effizient helfen können. Danke! :)]

1. Nenne uns bitte deine aktuelle Hardware:
(Bitte tatsächlich hier auflisten und nicht auf Signatur verweisen, da diese von einigen nicht gesehen wird und Hardware sich ändert)
  • Prozessor (CPU)AMD Ryzen 5 3600 6-Core Processor 3.60 GHz
  • Arbeitsspeicher (RAM): 16 Gb
  • Mainboard: B450M PRO-VDH MAX (MS-7A38)
  • Netzteil: be quiet! 500W pure power 11

  • Grafikkarte: INNO3D geforce rtx 3070
  • SSD: Force mp510 500Gb
  • Weitere Hardware, die offensichtlich mit dem Problem zu tun hat(Monitormodell, Kühlung usw.):

2. Beschreibe dein Problem. Je genauer und besser du dein Problem beschreibst, desto besser kann dir geholfen werden (zusätzliche Bilder könnten z. B. hilfreich sein):
Egal welches Spiel ich starte, nach spätestens 5 min hängt sich mein kompletter pc auf und ich bekomme einen blackscreen auf beiden Monitoren (Audio funktioniert teilweise weiterhin) siehe Anhänge.

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Danke im Voraus :)

3. Welche Schritte hast du bereits unternommen/versucht, um das Problem zu lösen und was hat es gebracht?
Ich habe mehrere Male den Grafiktreiber auf verschiedenen Wegen deinstalliert
 

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Das sieht stark nach defektem VRAM aus, ich würde die Grafikkarte umtauschen lassen.
 
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Ich frag mal ganz unverblümt:
War die Grafikkarte gebraucht? Der Vermutung mit dem defekten VRAM stimme ich voll und ganz zu.

Die Gebrauchtfrage richtet sich an den vorherigen Einsatz der Grafikkarte. Gerade bei Mining wird der VRAM sehr stark belastet und es ist schon ungewöhnlich, dass eine solch neue Hardware bei normalem Einsatz jetzt schon einen defekten VRAM aufweist.

Alternativ: kannst du sagen, welched VBIOS aufgespielt ist? Du kannst die Infos ja mal mit GPUZ auslesen. Wenn's ein eventueller Vorbesitzer (hey, oder sogar du selbst ^^) ernst mit dem Mining gemeint hat, wurde hier ein VRAM-strapazierendes Setup gefahren.
 
Schließe mich da auch an, dass der Vram einen weg hat. Ein typisches Fehlerbild dafür. Leider.
Wenn es eine neu gekaufte ist, dann hast du ja zum Glück noch Garantie drauf. Aber trotzdem ärgerlich.
 
Vielen Dank für die Antworten,
es ist eine neue Grafikkarte ohne Vorbesitzer und ich habe sie nicht zum minen benutzt


VBIOS ist: 94.04.4A.40.8C
 
Bei Produkten kommt immer erst die Garantie und dann die Gewährleistung. Aber egal welcher Hersteller die bieten alle minimum zwei (oder sogar 3?) Jahre Garantie bei den Karten.
 
@I'm unknown Die hersteller geben immer erstmal Garantie ab Kauf.
Soweit ich das im Kopf habe, muss der Kunde jedoch 2 Jahre ab kauf abgesichert sein. Daher folgt bei einer 36 Monatigen garantie noch einmal 12 Monate Gewährleistung.
Ich habe das nicht verifiziert, jedoch mal vom MSI support so erklaert bekommen.
Ergänzung ()

Hier steht es aehnlich:
https://www.ersatzteile-24.com/Garantie_und_gewaehrleistung.html
 
die gewährleistung ist vom gesetzgeber geregelt, und beträgt 6 monate. da muss der hersteller beweisen, dass das teil funktioniert.
bei der garantie der hersteller können die diese quasi so handhaben, wie die es für richtig halten.
stichwort beweislastumkehr. nach 6 monaten muss der käufer beweisen, dass der fehler von anfang an vorhanden war, was in der realität mit sinnvollem aufwand nicht möglich ist.
normalerweise sollte man während der gewährleistung/garantiezeit keine probleme habe, das defekte teil zu tauschen.
@Tramizu
das ist schmarrn.
 
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate und nicht 6 Monate. Nach 6 Monaten gilt allerdings die Beweislastumkehr.
 
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das ist richtig.
wenn der händler allerdings auf der beweislastumkehr besteht, nüzt dir das auch nichts.
aber wie geschrieben, sollte alles problemlos ablaufen, im falle eines schadens.
 
Bis auf #12/13 sind alle Aussagen zu Garantie/Gewährleistung falsch.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und diese beträgt zwei Jahre (mit der Problematik der Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Garantie ist eine FREIWILLIGE Angelegenheit des Herstellers zu seinen Konditionen und auch zur Dauer.
Es ist schön dass Hersteller freiwillig mehr als zwei Jahre Garantie geben wenn sie von Ihrem Produkt übezeugt siind. :D

Bei Problemen ist während der Gewähleistungfrist der erste Weg immer der Händler, vor allen innerhalb der ersten 6 Monate.
Problematisch für Händler wenn gesetzliche zwei Jahre gesetzt sind, er aber vom Hersteller die nicht bekommt.

Für den TE: somit erst mal an den Händler wenden und Problem schildern.
Rocket League sah wirklich gruselig aus. :)
 
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Tramizu schrieb:
dann hast du ja zum Glück noch Garantie drauf
Gewährleistung eher, Garantie nur bedingt. Zumal für den Endkunden immer zu erst die gesetzliche Gewährleistung greift.
 
Naja, also ob ein Hersteller für ein Produkt/Modellreihe Garantie anbietet ist Freiwillig. Ohne bekommt er es aber nicht auf dem Markt, weil die Händler sonst auf ihrer Gewährleistungspflicht sitzen bleiben würden.

Und wenn es erstmal ein Garantieangebot gibt ist diese auch bindet. Nur eben nicht nach gesetzlichen Vorgaben sondern nach freiem Vertragsrecht.

Im Resultat lassen Händler deshalb ihre Gewährleistungspflicht über die Garantie der Händler abwickeln. Zwar wehren die sich gerne mal rechtlich kann ich asl Kunde aber darauf bestehen, das der Hänlder mit Gewährleistung erbringt und bitte den Garantiekram selbst mit dem Hersteller klärt. Stattdessen als Kunde die Garantie beim Hersteller einzufordern ist aber in der Regel unkomplizierter für alle Beteiligten.

In welchen fällen Garantie geleistet wird hängt von den Individuell im Vertag festgehaltenen Garantiebedingungen.
Für die Gewähjrleistung hingegen gilt die Pflicht des Nachweises das das Produkt Mangelhaft war beim Kauf. Mit der erwähnten Beweislastumkehr, das in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss, das keinMangel vorlag, danach der Kunde, dass ein Mangel vorlag.
Die tatsächliche durchsetzung so eines Nachweises ist idr. aber den Aufwand nicht Wert, da der Produktwert für gewöhnlich unter dem mehrerere Gutachten samt Rechtsstreitkosten liegt.
 
In Deutschland. gibts obendrauf noch 1 Jahr Verbraucherschutz.
 
@sven69 Davon höre ich grade das erste mal. Die Google Ergebnisse zeigen mir nichts passendes. Da geht es immer um Vertagsbindungsdauer. Hast du eine Quelle zu diesem Verbraucherschutz Gesetz?
 
@Keylan
Interessante Frage, keine Ahnung was das gebrubbelte "obendrauf noch 1 Jahr Verbraucherschutz" bedeuten soll, ich habe von so etwas (auch speziell in so einer Formulierung) noch nie gehört.
Es gibt Gewährleistung, zwei Jahre. Punkt.
Es gibt freiwillige Garantie der Hersteller (oder auch nicht). Punkt.

Worauf genau soll ein "Verbraucherschutz" zielen bzw. was soll sich dahinter verbergen?
Und vor allem auch "obendrauf" auf was? Gewährleistung, Garantie, Butterbrot?
Bitte mehr Info dazu.
 
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