Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
PNY gibt Dank Cryptominern keine Garantie mehr auf Consumer Grafikkarten ?
- Ersteller anexX
- Erstellt am
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 3.928
Merle schrieb:Der Aufdruck auf dem Karton, auch wenn der Hersteller laut seinen AGB, die auch für die Garantie gelten, die Garantiebedingungen sicher ändern kann und darf, geht nicht. Das ist ziemlich sicher täuschend.
Und enttäuschend - da denkt man man ist 3 Jahre abgesichert und bekommt dann auf der Website nen völlig anderen Kaffee serviert.
Pjack
Admiral
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 7.527
Eine Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung. Ihre Ausgestaltung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dadurch kann sie im Zweifelsfall auch deutlich schlechter sein als der Gewährleistungsanspruch, zB. mit Selbstbeteiligung usw.CHaos.Gentle schrieb:Wobei eben eine Garantie in jedem Fall besser ist als eine Gewährleistung.
Deswegen sollte man sehr genau nachlesen, was der Hersteller einem wirklich garantiert und wie viel das einem im Zweifelsfall bringt. Keinesfalls sollte man sich von einer Garantiedauer blenden lassen und genau nachlesen, was denn überhaupt unter welchen Bedingungen garantiert wird. Auch sollte man im Schadensfall prüfen, ob man nicht doch noch einen Gewährleistungsanspruch hat und mit diesem besser kommt, als auf die Garantie zu pochen.
Man sollte auch im Hinterkopf haben, dass der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler gilt, der Garantieanspruch in der Regel aber gegenüber dem Hersteller (wobei natürlich auch ein Händler eine Garantie geben kann).
Da sowohl Händler als auch Hersteller pleite gehen können, kann das eine oder andere einem gar nichts nützen, wenns blöd läuft.
Die Beweislastumkehr tritt nach sechs Monaten ein.CHaos.Gentle schrieb:[...]nach einem Jahr mit Beweislastumkehr[...]
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 3.928
Hallo32 schrieb:Dann würde ich davon ausgehen, dass du noch 3 Jahre hast.
Auf den aktuellen Bildern scheint der Aufdruck zu fehlen, daher die Frage.
Oha - okay, na dann bin ich ja mal hochgradig auf deren Reaktion gespannt wenn wirklich ein Schadensfall auftreten sollte, was aber Gott bewahre nicht passieren soll.
Ich würde allerdings ab jetzt jedem raten beim Grafikkarten Neukauf darauf zu achten ob überhaupt noch Garantie angeboten wird - das ist wie man hier sieht leider nicht mehr selbstverständlich und könnte wenns ganz Böse kommt Schule machen.
1337 g33k
Vice Admiral
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 6.334
Schreib doch mal den Support des Herstellers an. Wenn du schon eine passende Karte, den Karton mit Aufdruck und eine Seriennummer hast, dann hast du die einmalige Gelegenheit, Klarheit in die Sache zu bringen.
sales@pny.eu
PS: Auch eine gute Anlaufstelle: redaktion@computerbase.de
So eine Anfrage von ComputerBase und etwas Publicity könnte mit Glück auch etwas zugunsten der Kunden bewirken. Ich gebe mal einen Hinweis auf den Thread ab.
PPS: Ist gemacht. Mal sehen, was die Redaktion in Erfahrung bringt. Zumindest die monatlichen GPU-Empfehlungen/Garantieübersicht müsste entsprechend angepasst werden.
sales@pny.eu
PS: Auch eine gute Anlaufstelle: redaktion@computerbase.de
So eine Anfrage von ComputerBase und etwas Publicity könnte mit Glück auch etwas zugunsten der Kunden bewirken. Ich gebe mal einen Hinweis auf den Thread ab.
PPS: Ist gemacht. Mal sehen, was die Redaktion in Erfahrung bringt. Zumindest die monatlichen GPU-Empfehlungen/Garantieübersicht müsste entsprechend angepasst werden.
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 3.928
Mail an PNY ist raus, ich habe auch erklärt das meine Karte einwandfrei funktioniert und das ich nur wissen möchte woran ich hier im Schadensfall bin. Ja, CB hat doch Kontakte zu den HW Herstellern, vielleicht können die ja genaueres in Erfahrung bringen, gute Idee.
Ich halte euch auf dem Laufenden wenn ne Antwort reinflattert.
Also PNY hat grade mitgeteilt das ich in meinem Fall die vollen 3 Jahre Garantie habe, das ist ja schonmal gut zu wissen - wie sich das allerdings mit den neuen Karten die mit der neuen Kartonage ohne Garantieschriftzug ausgeliefert werden verhält weiss ich nicht - da wirds vermutlich wirklich keine Garantie mehr geben. Leider ist der Support auf die Thematik nicht eingegangen:
Aber vielleicht wird die CB Redaktion da mehr gewahr - mal abwarten.
Ich halte euch auf dem Laufenden wenn ne Antwort reinflattert.
Ergänzung ()
Also PNY hat grade mitgeteilt das ich in meinem Fall die vollen 3 Jahre Garantie habe, das ist ja schonmal gut zu wissen - wie sich das allerdings mit den neuen Karten die mit der neuen Kartonage ohne Garantieschriftzug ausgeliefert werden verhält weiss ich nicht - da wirds vermutlich wirklich keine Garantie mehr geben. Leider ist der Support auf die Thematik nicht eingegangen:
Dear customer,
You are cover by the warranty during 3 years so don’t worry.
So keep the invoice/receipt well from where you have pourchased it in germany otherwise the warranty will not be applied.
Cordialement,
Best regards ,
PNY TECHNOLOGIES EUROPE
Technical support
Aber vielleicht wird die CB Redaktion da mehr gewahr - mal abwarten.
CHaos.Gentle
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 1.594
Pjack schrieb:[...]dadurch kann sie im Zweifelsfall auch deutlich schlechter sein als der Gewährleistungsanspruch, zB. mit Selbstbeteiligung usw.[...]
Schlichtweg Unsinn, kann man natürlich als Haarspalterei bezeichnen, aber Gewähr gilt halt nur, wenn Mangel schon bei Kauf bestand. Garantie auch wenn Mangel danach auftrat. Das alleine würde meinen Satz immer für mich rechtfertigen.
Pjack schrieb:Die Beweislastumkehr tritt nach sechs Monaten ein.
Recht hast du...
Pjack
Admiral
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 7.527
Schlichtweg Unsinn ist das:
Das ist in diesem Zeitraum in der Regel mehr Wert als eine Garantie, da man keine Garantiebedingungen beachten muss.
In der Hardwarebranche sind diese in der Regel zwar recht kundenfreundlich, trotzdem kann der Garantiegeber da alles mögliche rein schreiben, zB. auch Gebühren oder eine Selbstbeteiligung.
Deswegen sollte man sich an den Händler wenden und auf die Gewährleistung pochen, wenn vor der Beweislastumkehr etwas zu beanstanden ist.
Im ersten halben Jahr hat man Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler, ohne beweisen zu müssen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand.CHaos.Gentle schrieb:Wobei eben eine Garantie in jedem Fall besser ist als eine Gewährleistung.
Das ist in diesem Zeitraum in der Regel mehr Wert als eine Garantie, da man keine Garantiebedingungen beachten muss.
In der Hardwarebranche sind diese in der Regel zwar recht kundenfreundlich, trotzdem kann der Garantiegeber da alles mögliche rein schreiben, zB. auch Gebühren oder eine Selbstbeteiligung.
Deswegen sollte man sich an den Händler wenden und auf die Gewährleistung pochen, wenn vor der Beweislastumkehr etwas zu beanstanden ist.