Polizeigewalt bei verkehrskontrolle? was dürfen sie und was nicht?

erst ist dann wohl am gleichen tag auch zum anwalt der ihm sagte das er erstmal abwarten solle was da kommt. wenn was kommt sollte er das mit der verfolgung usw dem richter erzählen.

das mit der "eindeutigen" aufforderung ist find ich so ne sache. wie gesagt, wenn es nur eine durchsage war, find ich das nicht genug. das kann jeder machen und mit dem hintergrund von der 5km verfolgung und der aufforderung anzahlten wo es niemand anderes mit bekommt ist das wirklich ne sache die man sich überlegen sollte. ob nun schwarze hautfarbe oder nicht. da würden mir auch solche gedanken kommen, besonders wenn ich schon einmal kurz vorher kontrolliert wurde und die warscheinlich nochmals kontrolliert zu werden eigendlich gegen null gehen sollte.

wie gesagt, ich muss ihn erst "verhöhren" da er vom auto nix gesagt hatte ^^
 
Ein wenig seltsam finde ich auch diese "mehrere Tausend Euro"-Sache. Wie Adam Smith richtig gesagt hat gibt der Bußgeldkatalog gar keine so hohen Summen her.

Wichtig wäre ein Statement der Polizisten, also weshalb sie ihn ursprünglich anhalten wollten, wieso sie im Handschellen angelegt haben und aufgrund welchen Vergehens sie von einem "Nachspiel" und dem hohen Geldbetrag gesprochen haben.

Falls hier keine vernünftigen Gründe vorgelegt wurden, würde ich an seiner Stelle gegen die Polizeibeamten Zivilklage erheben.
 
Naja, in Us-Amerikanischen Filmen sieht man oft wie Polizeiautos von Gangster "entführt" werden, aber ob es wirklich kriminelle so machen, glaube ich nicht und hier in DE noch unwarscheinlicher.

Mich würde interesssieren wie lange die hinter Ihn her gefolgt haben? Waren das 1 Km, 2....und hat er Gas gegeben, als er die Polizisten sah, oder nur normal weitergefahren.

Ich kann die Angst des Freundes deiner Schwester verstehen, aber die Polizei hat in diesen Fall auch nichts Falsches gemacht.

Vllt ist in der Zeit, wo er unterwegs war, irgedwas (Raub, Diebsthal..) passiert .

Ich weiss, aber aus eigener Erfahrung, dass die Polizei mehr macht, als Sie eigentlich darf
 
olympiakos schrieb:
Mich würde interesssieren wie lange die hinter Ihn her gefolgt haben? Waren das 1 Km, 2....und hat er Gas gegeben, als er die Polizisten sah, oder nur normal weitergefahren.

Hat er doch schon geschrieben..ca 5 KM ;)
 
Dann will ich mich mal in die Reihe der Mutmaßungen einreihen.


[Glaskugelmodus ein]
Bäcker/ frühe Stunde:

Es war also Nacht, denn Bäcker fangen ja wohl spätestens um 04.00h mit der Arbeit an.
Dann stelle ich mal die These auf, daß sie gar nicht erkennen konnten, welche Hautfarbe die Insassen haben, wenn sie denn nur hinterhergefahren sind.
Vielleicht sind sie ja auch vorher neben ihm hergefahren oder haben am Straßenrand geparkt und er ist so langsam gefahren, daß man etwas erkennen konnte.
[Glaskugelmodus aus]

Was soll dieses Thema bringen?
Bei einem derart lückenhaften Sachverhalt ohne die nötigen Fakten, ist doch eine Beurteilung dessen völlig unmöglich.

Ich interpretiere die vorliegenden Fakten so, daß er Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten nicht Folge geleitet hat.
Die Beweggründe des Fahrers, nicht anzuhalten, mögen unter gewissen Umständen verständlich sein, bleiben aber für die Polizisten irrelevant.

Sie sehen die Mißachtung und vermuten, daß sich der Fahrer der Polizeikontrolle entziehen will.
Wieso tut man dieses idR?
Weil man Dreck am Stecken hat.

Nachdem dem Stillstand des Wagens gingen die Beamten logischerweise davon aus, dass sich die Person auch weiterhin dem Zugriff durch die Polizei entziehen will.

Deshalb wurden ihm auch nach Ergreifung die Handschellen angelegt.

Das ist die good guy Polizistengeschichte.
Auf das nächste Storyboard bin ich gespannt...oder auch nicht ;)

Gruß

olly
 
so, ich hab grad mal ein bissel gegooglet:

§ 36 StVO

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

macht man das nicht: 3 punkte und 50€.

da kann also nen polizeiwagen wild hinter einem her jagen... solang man die verkehrsregeln einhält müßte das bei den 50€und 3 punkten bleiben ^^
 
Ich weis nicht in wie weit §113 StGB greifen könnte. Dieser umfasst i.d.R. zwar nur den aktiven Wiederstand gegen einen Vollstreckungsbeamten, aber es könnte ja so sein, dass eine aktive "Flucht" als solche Maßnahme angesehen wird. Vielleicht ist da dann die Dauer der Missachtung der Polizeilichen Anweisung entscheidend (wie lange fuhr er einfach weiter?).

Aber ich bin kein Jurist und denke daher, dass Abwarten und Tee trinken wohl die beste aller Optionen ist.
 
Salut,

Junge, Junge, wenn man das hier so durchliest, wird es einem ganz anders. Meinungen haben manche über den Rechtsstaat und die deutsche Polizei ... :mad:

@ tochan01: selbstverständlich dürfen 'die' das. Weil sie Polizisten sind ... Warum rennt der Typ denn gleich zum Anwalt ? Hat er Dreck am Stecken ? Oder fühlt er sich rassistisch diskriminiert ? Und wo bitte war denn hier Polizeigewalt im Spiel ? Schaust du zuviel schlechte Filme oder wie kommst du darauf ?

@ smacked2: Handhabe gegen 'solche Leute' ? Die haben ihre Pflicht getan, wenn nachts jemand vor der Polizei abhaut, ist er selbst schuld. Die 'Bullen' wie du sie abfällig nennst, sollten aber jemand wie dich mal links liegen lassen, wenn du mal Hilfe brauchst.

Wenn jemand bei Nacht - ob Afrikaner oder nicht (zu dieser Erwähnung von tochan01stimme ich der Interpretation von BessenOlli 100%ig zu) - vor der Polizei abhaut, kann die vom Hinterherfahren definitiv nicht erkennen, ob das ein Bäcker auf dem Weg zur Arbeit ist, ein durchgeknallter Carcrasher, ein Drogendealer oder eine katholische Ordensschwester. Und dass sich bei uns genug zugekiffte oder besoffene Fahrer unterwegs sind, ist hinlänglich bekannt.

Der Knabe sollte dies mal in Frankreich machen, die Jungs dort nehmen in so einem Fall auch gerne mal die Maschinenpistole zu Hilfe. Ich kann niemand ernsthaft empfehlen, links des Rheins vor der Polizei abzuhauen, weder bei einer Verkehrskontrolle noch bei einem sonstigen Anlaß. Ein guter Freund von mir ist bei der CRS ... ;)
 
JulesBärle schön das du in die Diskussion einsteigst und mich gleich persönlich angreifst. Auch kennst du mich nicht von daher sind solche Äußerungen wie "jemanden wie dich" bitte zu unterlassen. Keiner von uns weiß was dort passiert ist von daher kann man eh nur mutmaßen.
 
Salut,

was hat jemand, der Polizisten ohne sie zu kennen abfällig als 'Bullen' und 'solche Leute' bezeichnet, gegen die Anrede "jemanden wie dich"? Mißt du immer mit zweierlei Maß?

Die höchst subjektive und suggestive Berichterstattung des Threaderöffners scheint bei einigen auf nahrhaften Boden gefallen zu sein. Mutmaßungen und Spekulationen sind aufgrund eines Threads, bei dem man den Wahrheitsgehalt nicht einmal ansatzweise verifizierten kann, höchst sinnfrei. Ebenso wie die pauschale Diskreditierung von Polizisten.
 
Alle persönlichen Amositäten geklärt? Soweit ich mich erinnern kann, befinden wir uns im Forum PuG.
Bitte die entsprechenden "besonderen" Hinweise beachten und ggf. an der eigenen Ausdrucksweise
feilen. Wir warten einfach auf neue Informationen. Dieser Thread ist nicht für wilde Spekulationen
und Polizei- Räubergeschichten gedacht. Der nächste Poster ist der Threadersteller, oder keiner.
 
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